Avatar-Foto

Über Dr. Miriam Vollmer

Dr. Miriam Vollmer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

Ultrafeinstaub und das Wetter

Feinstaub ist gefährlich. Man sagt ihm nach, er würde vor allem die Atemwege belasten und so beispielsweise Asthma auslösen. Staub, der aus ganz besonders kleinen Partikeln besteht, hat nach neuen wissenschaftlichen Publikationen aber noch deutlich bedenklichere Auswirkungen. Er kann nicht nur alle menschlichen Organe erreichen, sondern steht sogar im Verdacht, dass örtliche Wetter zu verändern, indem er die einzelnen Wolkentröpfchen kleiner werden lässt, sodass es länger dauert, bis sich Regentropfen bilden können. Es regnet dann also seltener, dafür um so intensiver. Man kennt solche Wetterlagen aus den Tropen. 

In den letzten Monaten wurde Feinstaub insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkehr diskutiert. Mit einer anderen Quelle von Feinstaub beschäftigte sich aktuell eine Kleine Anfrage der GRÜNEN, die die Bundesregierung am 23. April 2019 beantwortet hat. Hier geht es um Ultrafeinstaub aus Kraftwerksanlagen. Besonderer Clou an der Sache: Der Feinstaub soll nicht aus den Verbrennungsprozessen selbst stammen, sondern aus den Abgasreinigungseinrichtungen zur Reduzierung von Stickstoffoxide (SCR). Damit äußern die GRÜNEN in Anlehnung an einige neuere Publikationen den Verdacht, dass die dem Schutz der Umwelt dienenden Einrichtungen selbst zur Quelle negativer Umweltauswirkungen geworden sein könnten.

Die Bundesregierung bewertet die Vermutung, dass Ultrafeinstaub maßgeblich auf Abgasreinigungen zurückgeht, sehr zurückhaltend. Die meisten mit SCR-Einrichtungen ausgestatteten Kraftwerke seien zusätzlich mit Elektrofiltern und nassen Abgasentschwefelungseinrichtungen versehen, sodass gar nicht so viel Feinstaub entweichen würde. Und einige Kraftwerke (Schkopau, Lippendorf, Spremberg und Boxberg) hätten gar keine entsprechenden Einrichtungen. Außerdem wisse die Bundesregierung auch quasi nichts über die verdächtigten Ultrafeinpartikel. Auch über den Zusammenhang zwischen Ultrafeinstaub und dem Wetter und auch der menschlichen Gesundheit ist die Bundesregierung nicht näher informiert. Hierzu gäbe es auch noch keine ausreichenden Erkenntnisse. Einige interessante Details liefert die Bundesregierung auf Seite 3 der Beantwortung der kleinen Anfrage gleichwohl.

Klar ist damit: Diese Thematik ist im Umweltministerium offenbar noch nicht angekommen. Allerdings muss das weder in Berlin noch in Brüssel so bleiben. Es ist gut möglich, dass in den nächsten Monaten bis Jahren auch diese Seite von Kraftwerken mehr in den Fokus der Gesetzgebung gerät. Hier könnte ein Dilemma entstehen: Ohne SCR-Anlagen sind die geltenden und kommenden Grenzwerte für Großfeuerungsanlagen nur schwer bis gar nicht einhaltbar. Wenn der Betrieb dieser Anlagen sich aber an anderer Stelle negativ auf den Umweltzustand auswirkt, könnte dies denjenigen, die einen schnellen Ausstieg aus der Kohleverstromung wünschen, ein zusätzliches Argument liefern.

In jedem Fall gilt: Diese Diskussion muss man im Auge behalten.

2019-05-02T17:57:53+02:002. Mai 2019|Industrie, Strom, Umwelt|

Zum globalen Zustand der Biodiversität

Verglichen mit den 1960er und 1970er Jahren ist deutsche Umweltpolitik in weiten Teilen ehrlich gesagt jammern auf hohem Niveau. Zumindest was lokale Verschmutzungen von Wasser, Boden und Luft angeht, hat sich in den Industrieländern in den letzten Jahrzehnten enorm viel verbessert. Selbst die viel gescholtene Automobilindustrie hat es geschafft, die Emissionen von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren drastisch zu reduzieren. Auch wenn Diesel-Pkw die ambitionierten Grenzwerte der EU zur Zeit immer wieder reißen.

Was aber tatsächlich im globalen Maßstab besorgniserregend ist, das sind vor allem zwei Bereiche: menschengemachter Klimawandel und Rückgang der Biodiversität. Gerade was das zweite Thema angeht, herrscht größtenteils Ratlosigkeit. In vielen Fällen, so wie beim Insektensterben, sind sich die Fachleute noch nicht einmal über die Ursachen im Klaren. Es gibt zwar ein globales Abkommen, die Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt (CBD). So richtig ins allgemeine Bewusstsein gedrungen ist sie außerhalb von Expertenzirkeln nicht. Ihre Möglichkeiten zum Schutz der globalen Natur sind auch eher begrenzt.

Insofern ist es nicht verwunderlich, dass weltweit Bedarf besteht, sich über das Thema auszutauschen, Bilanz zu ziehen und Strategien zu entwickeln. Dieser Tage treffen sich deswegen in Paris im Weltbiodiversitätsrat Experten aus Wissenschaft und Politik aus mehr als 50 Ländern. Sie sollen sich auf einen Bericht zum Zustand der Natur einigen, genauer gesagt auf die Kurzfassung des Berichts für Entscheidungsträger. Vorgestellt werden soll er schon am 6. Mai.

Die Bundesumweltministerin setzt große Hoffnungen darauf, dass dem Bericht auch Taten folgen werden. Immerhin war es auch bei dem anderen umweltpolitischen Großthema der Zeit so, dass eine Einigung auf einen geteilten Sachstand der Ausgangspunkt für Lösungen wurde: So gelten die Berichte des Weltklimarates als entscheidender Anstoß für das Pariser Klimaschutzabkommen.

2019-04-30T12:44:17+02:0030. April 2019|Allgemein|

Verkehr und Haushalte in den Emissionshandel: Was ist vom FDP-Klimaschutzvorschlag zu halten?

Dass die FDP auch beim Klimaschutz auf marktwirtschaftliche Instrumente setzt, ist keine Überraschung. Aber wie gut ist der auf dem jüngsten Bundesparteitag diskutierte Plan, auch die Sektoren Gebäude und Verkehr in den Emissionshandel einzubeziehen und so durch wirtschaftliche Anreize statt ordnungsrechtliche Verbote oder höhere Steuern eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen auszulösen? Immerhin sind die Liberalen nicht die einzigen, die einen solchen Upstream-Emisionshandel für sinnvoll halten. Diskutiert wird die Einbeziehung weiterer Sektoren als nur der großen Feuerungsanlagen mit mehr als 20 MW Feuerungswärmeleistung (FWL) in den EU-Emissionshandel ja schon recht lange, wie eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom März 2018 zeigt.

Allerdings plant die FDP nicht, Autofahrer und Eigenheimbesitzer in den Kreislauf von Berichterstattung, Beschaffung und Abgabe von Zertifikaten einzubeziehen. Statt dessen sollen diejenigen, die ihnen die Emissionen in Form von Treib- und Brennstoffen liefern, einbezogen werden. Konkret soll etwa der Betreiber der Raffinerie Zertifikate für die verkörperten Emissionen abgeben, preist die Kosten für die Beschaffung ein und setzt so einen Anreiz für den Kunden, weniger Emissionen auszulösen und so Geld zu sparen.

An sich ein guter Gedanke, aber das für den Emissionshandel federführende Bundesumweltministerium (BMU) ist skeptisch. Auch wenn Art. 24 der Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) die Einbeziehung weiterer Sektoren zunächst einmal erlaubt, wenn es dort heißt:

“(1)   Ab 2008 können die Mitgliedstaaten den Handel mit Emissionszertifikaten gemäß dieser Richtlinie auf nicht in Anhang I genannte Tätigkeiten und Treibhausgase ausweiten, soweit alle einschlägigen Kriterien,(…)berücksichtigt werden und sofern die Einbeziehung solcher Tätigkeiten und Treibhausgase von der Kommission gemäß delegierten Rechtsakten gebilligt wird (…).”

Warum also nach Ansicht des BMU nicht der Verkehr? Nun, weil der skizzierte Upstream-Emissionshandel gerade nicht “nur” einen zusätzlichen Sektor einbeziehen würde. Es würde ja, siehe oben, nicht einfach der Betreiber einer weiteren Emissionsquelle “Auto” oder “Gastherme” emissionshandelspflichtig. Sondern es würde mit dem Raffineriebetreiber oder Erdgaslieferanten jemand emissionshandelspflichtig, der selbst gar nicht Treibhausgase in die Atmosphäre emittiert. Der Emissionsbegriff der Richtlinie ist aber nicht nach Gusto der Mitgliedstaaten frei interpretierbar. Er ist in Art. 3 lit. b der Richtlinie als “die Freisetzung von Treibhausgasen in die Atmosphäre aus Quellen in einer Anlage” definiert. Damit ist klar: Die Raffinerie emittiert nicht, weil sie kein CO2 in die Atmosphäre entlässt.

Bei der Interpretation, was “Emission” bedeutet, gibt es auch keine Spielräume. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner Entscheidung “Schaefer Kalk” vom 19.07.2017 (C-460-15) festgestellt. Hiernach ist weitergeleitetes und eben nicht an die Atmosphäre abgegebenes CO2 keine Emission im Sinne der Richtlinie und löst damit auch keine Agabepflichten aus, und die Kommission ist auch nicht befugt, das irgendwie anders zu interpretieren.

Was folgt also daraus? Aktuell darf Deutschland Verkehr und Haushalte nicht mithilfe eines Upstream-Emissionshandel in das europäische Emissionshandelssystem einbeziehen. Das wäre nur möglich, wenn Art. 3 lit. b der Emissionshandelsrichtlinie geändert würde. Das bezeichnet das BMU als “schwierig”, und das trifft sicherlich auch zu.

Aber auch schwierige Änderungen sind nicht unmöglich. Insofern: Der FDP-Vorschlag ist nicht unrealistisch, er ist nur schwieriger umzusetzen, als manche Liberale hoffen.

2019-04-29T10:29:56+02:0029. April 2019|Emissionshandel, Umwelt, Verkehr, Wärme|