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Über Dr. Miriam Vollmer

Dr. Miriam Vollmer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

Unendlich viel Hoffnung – nur nicht für uns?

Seit Trump und Bolsonaro regieren, scheint es ja kaum mehr Hoffnung zu geben, von der anderen Seite des Atlantiks gute Nachrichten zu hören, was Klimapolitik angeht. Allerdings wäre es falsch zu behaupten, dass alle Amerikaner nur für Öl- und Gasförderung seien. Und dass ihnen die Zukunft ihrer Kinder nicht am Herzen läge. Aktuell zeigt das gerade die Debatte über den Essay des berühmten amerikanischen Schriftstellers Jonathan Franzen (“The Corrections”). Dem ein unpolitischer Pessimismus vorgeworfen wird.

Franzen hat sich im New Yorker Magazin mit der Frage eingemischt, was es für Konsequenzen hätte, sich einzugestehen, dass eine Klimakatastrophe nicht mehr zu stoppen sei. Ausgehend von dem pessimistischen Zitat Kafkas, es gäbe “unendlich viel Hoffnung – nur nicht für uns”, arbeitet er sich an einer ganzen Liste von durchaus bekannten Gründen ab, warum es unwahrscheinlich ist, dass das 2°C-Ziel des IPCC eingehalten wird. Nun klingt es so, und das legt auch die Überschrift und der redaktionelle Abstrakt nahe, als sei Franzen ein Defätist, der den Klimaschutz ablehnt, weil es ohnehin zu spät sei.

Allerdings bekommt Franzen am Schluss doch noch die Kurve: Im Gegensatz zu früheren Äußerungen, bei denen er sich den Unmut von Klimaschützern zugezogen hatte, weil er auf die Unverträglichkeit von Windenergie und Vogelschutz hingewiesen hatte, plädiert er nun doch für Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen: “Wenn gemeinsame Maßnahmen nur einen einzigen zerstörerischen Hurrikan vermeiden helfen oder nur ein paar zusätzliche Jahre relativer Stabilität geben, dann hätten sie sich schon gelohnt”. Er geht sogar so weit zu sagen, dass Klimaschutz selbst dann moralisch richtig sei, wenn er überhaupt keinen Effekt habe. Im Übrigen predige er keine Hoffnungslosigkeit. Nur müsste man statt der einen Hoffnung auf die Abwendung der Katastrophe viele kurz- und langfristige Hoffnungen auf Mäßigung, Milderung und Anpassung hegen.

Insofern kann man Franzen, zumindest in diesem Aufsatz nicht vorwerfen, dass er sich in einem absoluten Sinn gegen Klimaschutz ausspricht. Dennoch bläst ihm zur Zeit scharfer Wind von Seiten der Umweltschutzbewegung und Teilen der Wissenschaft ins Gesicht. Die Zweifel, die er sät, seien kontraproduktiv. Wie dem auch sei, die spannende Debatte lässt hoffen, dass in den USA zumindest außerhalb des Weißen Hauses weiter produktiv über die Herausforderungen der Klimapolitik nachgedacht wird.

2019-09-10T20:08:44+02:0010. September 2019|Allgemein, Energiepolitik, Umwelt|

Runter wie Öl

Das Umweltministerium erwägt, ab 2030 den Einbau neuer Ölheizungen zu verbieten. Geht es nach den beamteten Umweltschützern, soll in den nächsten zehn Jahren ein Zuschuss die Umrüstung im Bestand erleichtern. Sodann sollen die Anlagen abgeschaltet werden.

Hintergrund für diese Überlegungen ist der Umstand, dass bisher nur die großen, stationären Anlagen, deren Treibhausgasemissionen über den Emissionshandel reguliert werden, ihre Mindeurngsverpflichtungen erfüllen. Sowohl der Verkehr als auch der Gebäudebestand bleiben deutlich hinter den Sollvorgaben zurück. Dies ist nicht nur politisch brisant. Sondern kann die Bundesrepublik auch viel Geld kosten, weil die Minderungsziele verbindlich sind und über Vertragsverletzungsverfahren mit hohen Geldstrafen sanktioniert werden können.

Ob sich das Umweltministerium wirklich mit einem Verbot durchsetzt, ist aktuell noch unklar. Der Koalitionspartner sieht ein Verbot nämlich kritisch und setzt allein auf Förderungen und Freiwilligkeit. Dies wiederum sehen – soweit vorhersehbar – die Umweltverbände als unzureichend an und verweisen auf die bisweilen bescheidenen Erfolge rein freiwilliger Regelungen in der Vergangenheit.

Interessanter als die Frage, ob ein Verbot – möglicherweise flankiert durch eine hohe CO2-Steuer, die Ölheizungen ohnehin unwirtschaftlich macht – kommt, ist allerdings die Frage, wie Wärmesysteme der Zukunft aussehen könnten. Individuelle Lösungen wie die Wärmepumpe sind auf dem Vormarsch. Aber auch klassische Versorgungslösungen innerhalb der bestehenden Versorgerstrukturen verdienen mehr Aufmerksamkeit. Hier steht zu hoffen, dass es nicht nur bei Verboten bleibt. Sondern auch die Versorgungswirtschaft ertüchtigt wird, durch moderne KWK-Anlagen und einen wachsenden Anteil von Wärme aus Erneuerbaren Energien hocheffizient zu versorgen.

2019-09-10T01:07:56+02:0010. September 2019|Allgemein|

Zuckerbrot und Peitsche: Das Ende der Steinkohleverstromung in Deutschland

Wie die Regionen entschädigt werden sollen, in denen die Kohleverstromung eine wichtige Rolle für den Arbeitsmarkt spielt, ist inzwischen bekannt. Was allerdings noch aussteht: Der Plan, wie Deutschland den von der Kohlekommission ausgearbeiteten Kohleausstieg bis 2038 bewältigen will. Immerhin ist nun bekannt, wie sich die Bundesregierung den Ausstieg aus der Stein Kohleverstromung vorstellt. Mit einem Satz: Zuckerbrot und Peitsche.

Anders als einige Umweltverbände fordern, soll es keine entschädigungslose Abschaltung von Steinkohleblöcken geben. Vielmehr ist ein Ausschreibungsverfahren geplant. Der Mechanismus orientiert sich an dem, was die Branche schon für die Stromerzeugung aus Sonne und Wind kennt: Unternehmen bieten Kapazitäten an. Das günstigste Angebot kommt zum Zug. Da es hier ja um einen Stilllegungsprozess geht, wird natürlich nicht um den günstigsten Zuschlag konkurriert, sondern um die geringste Entschädigung für die Stilllegung von Blöcken. Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden, wird die Reihenfolge aber noch einmal dahingehend modifiziert, welchen Einfluss dies auf die Netze hat. Dies ist auch wichtig, weil augenblicklich noch gar nicht absehbar ist, wie die Netzstruktur in den Dreißiger Jahren aussehen wird. Bekanntlich stoßen die großen Infrastrukturvorhaben im Netzausbau auf Schwierigkeiten und Widerstände, die das Ausbautempo deutlich verlangsamen könnten.

Doch neben dem Zuckerbrot finanzieller Entschädigungen für das vorzeitige Ende der Blöcke droht im Hintergrund Vater Staat mit der ordnungsrechtlichen Peitsche. Wenn nicht genug Kapazitäten freiwillig stillgelegt werden, wird nach Seniorität der Anlagen ordnungsrechtlich stillgelegt. Ob es dazu kommt? Dies hängt wohl ganz maßgeblich vom Kurs der Emissionsberechtigungen ab. Werden diese zu teuer, lohnt sich die Kohleverstromung ohnehin nicht mehr.

Immerhin hat die Bundesregierung nun auch beziffert, wie sie sich die Verringerung zeitlich vorstellt. Aktuell sind rund 20 GW Steinkohle aktiv. Fünf sollen in den nächsten drei Jahren vom Netz gehen. Bis 2030 sollen dann nur noch acht produzieren. 2038 soll der Ausstieg dann zu null vollendet sein.

Die volkswirtschaftliche Auswirkungen, aber auch individuelle Modellberechnungen sind aktuell allerdings noch nicht abschließend möglich. Denn für die deutlich emissionsintensiveren Braunkohlekraftwerke soll das Regelwerk nicht gelten. Hier muss das Wirtschaftsministerium noch liefern. Erst wenn auch dieser Entwurf auf dem Tisch liegt, lässt sich insgesamt der rechtliche Mechanismus rund um den Kohleausstieg bewerten.

2019-09-06T12:29:37+02:006. September 2019|Energiepolitik, Strom|