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Über Dr. Miriam Vollmer

Dr. Miriam Vollmer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

Staatsgeheimnis Pestizid? Zu VG Stuttgart, 14 K 9469/18

Eine interessante Entscheidung zum Umweltinformationsanspruch hat das VG Stuttgart am 10. Juni 2020 getroffen (14 K 9469/18): Hier hatte ein kommunaler Wasserzweckverband Zugang zu den Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel in einem Wasserschutzgebiet von 2015 bis 2017 verlangt. Konkret ging es um Glyphosat und Neonicotionoide.

Die Behörde, konkret das Regierungspräsidium, lehnte ab. Begründung: Es halte die Informationen nicht vor, denn die Landwirte würden zwar aufzeichnen, aber nur auf Verlangen informieren. Außerdem gewähre das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) Ansprüche nur bei berechtigtem Interesse, was zwar nicht auszuschließen sei, aber die Behörde hätte dies in Ausübung ihres Ermessens anders beurteilt. Der Aufwand sei zu hoch, außerdem sei ja auch nichts im Wasser.

Diese Begründung überzeugte das VG Stuttgart nicht. Seiner Ansicht nach muss das Regierungspräsidium die Daten zugänglich machen. Grundlage ist §§ 24, 23 Abs. 4 UVwG, eine landesrechtliche Umsetzung des gemeinschaftsrechtlich fundierten Umweltinformationsanspruchs. Das Bundesgesetz PflSchG gehe zwar an sich als Spezialnorm vor, aber verstoße gegen Unionsrecht, weil das Unionsrecht gerade kein qualifiziertes Interesse voraussetzt.

Da es sich bei den verlangten Daten um Umweltinformationen handelt und ein Wasserzweckverband anspruchsberechtigt ist, besteht der Anspruch auf Herausgabe. Laut VG Stuttgart steht dem nicht entgegen, dass das Regierungspräsidium die Daten nicht im Haus” hat, denn sie werden bei den Landwirten für die Behörde bereitgehalten im Sinne des § 2 Abs. 4 S. 2 UIG. Das VG sieht hier anders als Regierungspräsidium einen Fall der Selbstüberwachung, der ausdrücklich von den gesetzlichen Informationsansprüchen erfasst sein sollte. Da die Daten anonymisiert übergeben werden können, würden auch keine Rechte der beruflichen Verwender – sprich der Landwirte – verletzt (Miriam Vollmer).

2020-12-11T22:05:56+01:009. Dezember 2020|Umwelt, Verwaltungsrecht|

Erste Ergebnisse der Ausschreibungen zum Kohleausstieg

Der Bundestag und der Bundesrat haben bekanntlich den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 beschlossen. Es handelt sich dabei um einen schrittweisen Prozess. Für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken sind hierzu bis zum Jahr 2026 Ausschreibungen vorgesehen.

Die Bundesnetzagentur hat nun erste Ergebnisse der Ausschreibungsverfahren zum Kohleausstieg veröffentlicht. In der ersten Gebotsrunde waren 4.000 MW Leistung zur Reduktion ausgeschrieben, dabei wurden am 01. Dezember 2020 für 11 Kraftwerke Zuschläge erteilt. Die Ausschreibungen funktionieren ein wenig so, als habe man das Verfahren zur Ausschreibung von EEG Förderungen für die Errichtung von Neuanlagen umgekehrt. Die Betreiber konnten Angebote auf die von Ihnen für eine Abschaltung geforderten Entschädigungszahlungen abgegeben, bei der die niedrigsten Gebote den Zuschlag erhielten. Die auf diese Weise bezuschlagte Entschädigungssumme liegt bei 370 Mio EUR und ist deutlich niedriger als hierfür ursprünglich einkalkuliert.

Lauter gute Nachrichten also? Nicht ganz: Schaut man sich die Liste der Anlagen an, dann stellt man fest, dass hierunter keine Altanlagen sondern einige recht neue und moderne Kohlekraftwerke sind (Kraftwerk Hamburg-Moorburg Blöcke A und B, Inbetriebnahme 2015, Block E des Westfalen-Kraftwerks in Hamm, Inbetriebnahme 2014). Wer also dachte, beim Kohleausstieg würden zuerst die ältesten Kraftwerke gegen eine mutmaßlich geringe Entschädigung vom Netz gehen, sieht sich enttäuscht.

Läuft da was falsch, wenn jetzt moderne und effiziente Kraftwerke zuerst vom Netz gehen? Oder stoßen die Konzerne hier etwa unrentable Investruinen ab und bekommen dafür noch eine Entschädigung?

Über die Gründe kann man trefflich spekulieren, diskutieren Sie doch mit uns dazu auf Twitter.

(Christian Dümke)

2020-12-04T17:02:16+01:004. Dezember 2020|Energiepolitik, Strom, Umwelt|

Wir haben den neuen Flughafen BER getestet

Einer der wenigen Gerichtstermine, die in diesem Jahr stattfanden, führte uns gestern nach Düsseldorf. Eine Gelegenheit sich einmal den neuen Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ anzuschauen. Der ist tatsächlich nach nunmehr 14 Jahren Bauzeit fertig und wurde, coronabedingt sang- und klang- und feierlos, am 04. November in Betrieb genommen.

Für bisherige Berliner Verhältnisse liegt der neue Flughafen erst einmal ziemlich weit draußen. Jottwede wie der Berliner sagt. Die fluglärmgeplagten Anwohner von Tegel freut es wahrscheinlich, aber wir vermissen die Zeit, als man 25 Minuten von der Kanzlei zum Gate brauchte. Jetzt sind es 45 Minuten mit der S-Bahn, vom Kanzleisitz am Hackeschen Markt alle 20 Minuten verkehrt.

 

Dafür landet man dann mit der S-Bahn direkt im Untergeschoß des neuen Flughafens und steht schon ein paar Rolltreppen weiter in der schmucken Check-In Halle des Hauptterminals – die wir uns irgendwie ein klein wenig größer vorgestellt hatten. Der eher ungastliche ehemalige Flughafen Schönefeld existiert offenbar auch noch als BER Terminal 5 weiter, aber wir fliegen glücklicherweise von Terminal 1.

 

Viel Betrieb ist da zur Zeit natürlich nicht und schnell ist man auch durch die freundlichen Sicherheitskontrollen, besonders wenn man wie wir nur mit Handgepäck unterwegs ist. Flüssigkeiten und Elektronik müssen hier allerdings weiterhin mühevoll aus dem sorgsam gepackten Trolley gezerrt werden – anderswo ist man da technisch schon weiter.
Hinter der Sicherheitsschleuse fühlt man sich dann ein wenig wie in einer derzeit gering frequentierten Shoppingmall mit angeschlossenem Flugbetrieb. Die Zeiten als man noch fliegen durfte, ohne etwas kaufen zu sollen sind damit auch in Berlin endgültig vorbei.

 

Holztöne sind das bestimmende Designelement. Die Gastronomie auch hier natürlich derzeit leider komplett geschlossen.

Ein Flughafen fast ohne Menschen wirkt insgesamt ziemlich surreal – und so hoffen wir auf bald wieder bessere Zeiten (Christian Dümke)

 

2020-12-03T19:59:59+01:003. Dezember 2020|Allgemein, re unterwegs, Verkehr|