Nach dem Referen­ten­entwurf vom Sommer lange erwartet (wir haben hier erläutert), nun endlich verab­schiedet: Die Brenn­stoff­emis­si­ons­han­dels­ver­ordnung (BEHV)! Sie regelt die Details des am 1. Januar 2021 startenden natio­nalen Emissionshandels:

# Die meisten §§ haben nur redak­tio­nelle Verän­de­rungen erfahren, dies aller­dings auffallend umfangreich.

# Die Defini­tionen in § 2 BEHV haben sich moderat verändert, vor allem hat der Verord­nungs­geber die Bezeich­nungen der Gesetze entfernt und noch einige Details glatt­ge­zogen. Wir wissen also jetzt, dass der Konto­be­voll­mäch­tigte nicht nur eine natür­liche, sondern auch eine geschäfts­fähige Person sein muss, so dass – aber wer hätte das so vorge­sehen – Kinder nicht bestellt werden dürfen.

# In § 5 ist nun zusätzlich hinterlegt, dass die Teilnehmer am Festpreis­verkauf zuver­lässig sein müssen.

# Neu ist § 10, der die unter­schied­lichen Konto­typen aufführt.

# Die erleich­terte Konto­er­öffnung für ein Compliance (= Verantwortlichen-)konto wurde erleichtert: Sie ist nun bei bis zu 50.000 statt bis zu nur 5.000 t CO2 pro Jahr möglich.

# Anders als im Entwurf reicht es (wohl aus gemein­schafts­recht­lichen Gründen)  jetzt, wenn eine konto­be­voll­mäch­tigte Person in der EU lebt, es muss nicht Deutschland sein.

# Der Konto­be­voll­mäch­tigte kann nach wie vor keinen Dritten bevoll­mäch­tigen, dieser muss selbst eine Konto­be­voll­mäch­tigung einholen.

# Die Aussetzung des Registers ist nun in § 27 in weniger Fällen zulässig als im Entwurf und darf nicht schon statt­finden, wenn es Hinweise auf krimi­nelle Angriffe gibt.

# § 29 sieht eine Melde­pflicht für Konto­in­haber bei Verdacht auf Straf­taten mittels ihrer Konten vor. Hier sprach der Entwurf nur von „sollen“, die Endfassung ist also strenger.

Insgesamt also: Wenig wirklich Neues. Es bleibt bei einem Design des natio­nalen Emissi­ons­handels, der dem „großen Emissi­ons­handel“ weitgehend angenähert ist (Miriam Vollmer).

Sie wollen es genauer wissen? Wir geben ein Update zum TEHG und BEHG am 17.12.2020 um 10.00 Uhr per Zoom.