Was wird wohl aus der Bioquote?
Die in den Eckpunkten des von der Bundesregierung geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) für Gasversorger vorgesehene Beimischungspflicht „grüner Gase“ – aktuell mit 1 % ab 2028 angesetzt – wirkt moderat. Doch schon im Papier selbst ist die Rede von einem Hochlauf. Aber wie kann – oder vielmehr muss – dieser Hochlauf aussehen? Das Eckpunktepapier erlaubt nur Spekulationen, aber ein Blick ins europäische Recht legt zumindest den Zielpfad offen:
Die Gebäuderichtlinie (EPBD) verlangt, dass neue Gebäude ab 2030 als Nullemissionsgebäude errichtet werden, öffentliche Neubauten bereits ab 2028. Für den Bestand sind bis 2030 und 2035 verbindliche Effizienzverbesserungen vorgesehen, insbesondere für die energetisch schlechtesten Gebäude. Parallel sieht die RED III vor, den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudesektor indikativ auf rund 49 % bis 2030 zu steigern. Zugleich verpflichtet die Lastenteilungsverordnung Deutschland zu einer Emissionsminderung im Nicht-ETS-Sektor von 50 % bis 2030 gegenüber 2005. Eine dauerhaft nahezu vollständig fossile Gasversorgung ist damit systematisch schwer vereinbar. Realistisch erscheint mittelfristig eine deutlich höhere Quote erneuerbarer Gase im unteren zweistelligen Bereich, ganz grob überschlagen eher 15% – 30%.

Allerdings stößt diese Entwicklung auf handfeste Grenzen. Das bestehende Gasnetz ist technisch primär auf Erdgas ausgelegt; alternative Gase wie Wasserstoff lassen sich nur begrenzt beimischen, ohne Infrastruktur und Endgeräte umfassend anzupassen. Gleichzeitig ist das Potenzial für nachhaltig erzeugtes Biomethan begrenzt, nicht zuletzt aufgrund von Flächenkonkurrenzen und konkurrierenden Nutzungen in anderen Sektoren.
Damit zeichnet sich ab, dass steigende Beimischungsquoten nicht nur Preisfragen aufwerfen. Vielmehr könnte die physische Verfügbarkeit erneuerbarer Gase selbst zum Engpass werden. Am Ende wird möglicherweise eine andere Bundesregierung unpopuläre Priorisierungsentscheidungen treffen müssen (Miriam Vollmer).