Abschied vom Windhund – Batte­rie­speicher und KraftNaV

Derzeit wird viel über Batte­rie­speicher gesprochen – und zwar nicht nur über die, die tatsächlich gebaut werden. Die Übertra­gungs­netz­be­treiber sehen sich seit Monaten mit einer Flut von Anschluss­an­trägen für Großspeicher konfron­tiert. Auf dem Papier wächst in Deutschland eine Gigawattzahl heran, die jedes realis­tische Ausbauziel locker in den Schatten stellt. Das Problem dabei: Ein großer Teil dieser Projekte wird nie gebaut werden. Oft fehlt – noch – alles, was ein erfolgs­ver­spre­chendes Vorhaben ausmacht – Grund­stück, Finan­zierung, Geneh­mi­gungen. Trotzdem müssen die Netzbe­treiber jeden einzelnen großen Antrag ab 100 MW prüfen, als stünde der Bagger schon vor der Tür.

Dass sie das müssen, liegt an der Kraft­werks­netz­an­schluss­ver­ordnung, der KraftNAV. Die Bundes­netz­agentur führt in ihren FAQ zum Thema Speicher ausdrücklich aus, dass diese Verordnung für Batte­rie­speicher der entspre­chenden Größen­ordnung gilt. Aller­dings stammt die KraftNAV aus einer Zeit, in der Batte­rie­speicher ein Nischen­phä­nomen waren, nicht ein Geschäfts­modell, das ganze Inves­to­ren­pools dazu verleitet, mal eben „vorsorglich“ ein paar hundert Megawatt zu beantragen. Die Verordnung sieht keine Projekt­rei­fe­prüfung vor, keine Priori­sierung, keinen Aufschub. Wer einen Anschluss beantragt, ist bei Windhund­ver­fahren dabei. Ob das Projekt irgendwann reali­siert wird oder nur Netzka­pa­zität reser­viert, spielt keine Rolle. Der Netzbe­treiber darf auch nicht danach diffe­ren­zieren, ob der seriöse, etablierte energie­wirt­schaft­liche Akteur bauen will, oder Glücks­ritter ohne erkennbare Expertise.

Problem an der Sache: Netzka­pa­zi­täten sind eine inzwi­schen knappe Ressource. Wenn sie durch Fantasie-Projekte blockiert werden, fehlen sie an anderer Stelle – bei Solar­parks, die tatsächlich gebaut werden wollen, bei Windenergie, bei indus­tri­ellen Verbrau­chern, die sich elektri­fi­zieren müssen. Das Stromnetz ist schließlich keine virtuelle Ressource, sondern eine technische Infra­struktur, die nur funktio­nieren kann, wenn die Anschluss­regeln zur Realität passen.

Es ist daher folge­richtig, dass die Wirtschafts­mi­nis­terin eine Überar­beitung der KraftNAV angekündigt hat. Wichtig ist aller­dings, hier nicht das Kind mit dem Bade auszu­schütten: Der Ausbau der Batte­rie­spei­cher­land­schaft muss weiter gehen und darf nicht künstlich behindert werden. Wichtig sind Spiel­räume der Netzbe­treiber bei der Beurteilung der Antrags­qua­lität. Und, auch das ist klar, das Stromnetz muss sich weiter wandeln (Miriam Vollmer).

2025-11-28T22:55:30+01:0028. November 2025|Netzbetrieb, Strom|

Bundes­netz­agentur geht erneut gegen gas.de vor

Das Tauziehen zwischen der Bundes­netz­agentur und dem Versorger gas.de Versor­gungs­ge­sell­schaft mbH geht in die nächste Runde. Bereits mit Verfügung vom 29.06.2023 hatte die Bundes­netz­agentur der gas.de seinerzeit die Belie­ferung mit Haushalts­kunden untersagt. Hiergegen war gas.de erfolg­reich vor dem OLG Düsseldorf vorge­gangen, wie wir hier berichten. Das OLG Düsseldorf hob diese Verfügung auf, aller­dings nicht ohne kritische Worte zum Geschäfts­ver­halten des Versorgers zu finden.

Damit war die Geschichte jedoch  nicht zu Ende, denn mit erneuter Verfügung vom 17.03.2025 hat die Bundes­netz­agentur der gas.de erneut die Tätigkeit als Energie­ver­sorger untersagt, soweit dabei eine bestimmte Anzahl Haushalts­kunden überschritten wird. Zusätzlich wird gas.de darin verpflichtet, der BNetzA testierte Abschlüsse der Jahre 2023- 2026 innerhalb bestimmter Fristen vorzu­legen und seine künftige Beschaf­fungs­stra­tegie darzulegen.

Gas.de hatte im Jahr 2010 seine ursprüng­liche Liefer­tä­tigkeit aufge­nommen. Die Bundes­netz­agentur begründet die aktuellen Zweifel an der Zuver­läs­sigkeit des Versorgers unter anderem mit der unver­mit­telten Versor­gungs­ein­stellung bei der Belie­ferung ihrer Kunden im Dezember 2021, die zwischen­zeitlich auch Gegen­stand zahlreicher Schaden­er­satz­klagen gegen gas.de ist.

Ob gas.de die erneute Aufsichts­maß­nahme der Regulie­rungs­be­hörde akzep­tiert oder Rechts­mittel einlegt bleibt abzuwarten.

Die vollständige Entscheidung der Bundes­netz­agentur kann hier nachge­lesen werden.

(Christian Dümke)

2025-11-28T19:20:30+01:0028. November 2025|BNetzA, Rechtsprechung|

Berliner Abfall­rechtstage 2025

Die Kreis­lauf­wirt­schaft gehört zu den zentralen strate­gi­schen Zukunfts­feldern Europas. Angesichts steigender Rohstoff­preise, geopo­li­ti­scher Abhän­gig­keiten und der klima­po­li­ti­schen Notwen­digkeit, Emissionen deutlich zu reduzieren, rückt die ressour­cen­scho­nende Gestaltung indus­tri­eller und kommu­naler Stoff­ströme stärker denn je in den Fokus politi­scher Entschei­dungen. Die Berliner Abfall­rechtstage 2025 boten vor diesem Hinter­grund einen umfas­senden Einblick in die aktuellen politi­schen, recht­lichen und techno­lo­gi­schen Entwick­lungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft.

Unter der Tagungs­leitung von Dr. Frank Petersen (Minis­te­ri­alrat a.D., BMUKN) ging es um die Kreis­lauf­wirt­schaft in Krisen­zeiten und aktuelle Heraus­for­de­rungen mit der und durch die Recht­setzung auf europäi­scher und natio­naler Ebene. Im Rahmen der zweitä­gigen Tagung konnten führende Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissen­schaft und Anwalt­schaft zentrale Weichen­stel­lungen für die kommenden Jahre disku­tieren. Themen wie die Moder­ni­sierung des natio­nalen Abfall­rechts, neue europäische Vorgaben (z.B. Novelle der Abfall­rah­men­richt­linie, die PPWR, die Abfall­ver­brin­gungs­ver­ordnung), der Circular Economy Act (CEA), der Clean Indus­trial Deals und die Nationale Kreis­lauf­wirt­schafts­stra­tegie (NKWS) standen im im Fokus des Jahres­treffens der Abfallrechtlerfamilie.

Die diesjährige Veran­staltung stand ganz im Zeichen des glanz­vollen 25-jährigen Jubiläums des Lexxion-Verlags. Seit seiner Gründung hat sich der Verlag zu einer der wichtigsten unabhän­gigen wissen­schaft­lichen Platt­formen entwi­ckelt. Zahlreiche Publi­ka­tionen, Fachta­gungen und insbe­sondere Fachzeit­schriften aus dem Hause Lexxion haben maßgeblich dazu beigetragen, den wissen­schaft­lichen Diskurs auf europäi­scher Ebene zu fördern und sind wichtige Impuls­geber für recht­liche Entwicklungen.

Hinter dem Lexxion-Verlag stehen mit der Verle­ger­fa­milie Andreae, allen voran Dr. Wolfgang Andreae und der „First Lady of Lexxion“ Micheline Andreae, Persön­lich­keiten mit vollem Einsatz und Bekenntnis für Europa und die Wissen­schaft. Im Rahmen einer festlichen Jubilä­ums­feier mit Abend­essen am Donners­tag­abend würdigten daher langjährige Wegge­fährten die Bedeutung des Lexxion-Verlags und die Verle­ger­per­sön­lichkeit Wolfgang Andreae („a true gentleman an scholar“) in sehr persön­lichen Grußworten. Es gab auch Ente, Wein und gute Musik.

Highlight des Abends war der von Professor Caroline Buts (Vrije Univer­siteit Brussel) gekonnt und tiefgehend moderierte politische Dialog über Europa mit Peter Altmeier (ehem. Bundes­mi­nister für Wirtschaft und Energie). Altmeier unter­strich die Bedeutung des europäi­schen Integra­ti­ons­pro­zesses, den er insbe­sondere auf die deutsch-franzö­sische Freund­schaft zurück­führte. Zudem sprach er sich für eine letzte Erwei­te­rungs­runde um die Staaten des ehema­ligen Jugosla­wiens aus, um durch und mit der EU alte Gräben zu überwinden und den Frieden in Europa zu sichern. Zu der Tagung erscheint in Kürze ein Tagungs­be­richt – wohl noch in diesem Jahr in Heft 6 der AbfallR. (Dirk Buchsteiner)

2025-11-28T19:11:49+01:0028. November 2025|Allgemein|