Green Deal: Bodenschutz ist auch Klimaschutz – Fachbericht „The state of soils in Europe“ veröffentlicht
Gesunde Böden sind von grundlegender Bedeutung für die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Produktivität, die Förderung der biologischen Vielfalt, die Regulierung der Wasserressourcen, die Abschwächung des Klimawandels und die Klimaanpassung. Bodengesundheit kommt damit also eine Schlüsselfunktion zu. Einerseits ist Boden in besonderem Maße vom Klimawandel betroffen, dies umfasst insbesondere Erosion durch Trockenheit und durch zunehmend extremere Starkregenereignisse, wie in diesem Jahr schon mehrfach passiert und wie es und nun aktuell die schrecklichen Bilder aus Spanien zeigen. Andererseits sind gesunde Böden ein wichtiger Baustein für die Klimaresilienz und es bedarf Feuchtböden, Grünland und Moore als CO2-Senken. Es wird nicht überraschen, dass eine am 22.10.2024 veröffentlichte Fachpublikation des Joint Research Centre der EU-Kommission und der Europäischen Umweltagentur tatsächlich ein besorgniserregendes Bild vom Zustand der Böden in Europa zeichnet. Mehr als 60 % der Böden in der EU sind von Degradationsprozessen betroffen. Die gesamte Bodenerosion in der EU wird auf eine Milliarde Tonnen pro Jahr geschätzt. Die Wassererosion ist die am meisten verbreitete Form der Erosion und betrifft derzeit etwa ein Viertel der Böden in der EU, wobei ein Anstieg um 13 bis 25 Prozent bis 2050 prognostiziert wird. Dies wirkt sich insgesamt auf die Ernährungssicherheit, die Ökosystemleistungen und die menschliche Gesundheit aus. Die klare Botschaft ist, dass Bodengesundheit auch politisch Priorität bekommen muss. Es bedarf umfassender Bodenmanagementstrategien, um den gewaltigen Herausforderungen zu begegnen. Daher wird dieser Bericht auch inmitten der laufenden Debatten über ökologische Nachhaltigkeit und Agrarpolitik von entscheidender Bedeutung sein.
Gesunde Böden müssen daher nach diesem Bericht im Mittelpunkt des Europäischen Grünen Deals stehen. In dieser Hinsicht ist dieser Bericht auf mehrere wichtige politische Initiativen der EU Bezug, wie z. B. die EU-Bodenstrategie für 2030, die Teil der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 ist, den Aktionsplan zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und das europäische Klimagesetz. Die Ergebnisse des Berichts gehen über die Bodengesundheit hinaus und sollen die Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, zur Eindämmung des Klimawandels und zur Flächennutzungsplanung beeinflussen. Außerdem wird die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit aller Beteiligten betont, um ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit in Europa zu gewährleisten. (Dirk Buchsteiner)
OLG München zur Pflicht eine fristgerechte Abschlussrechnung zu erstellen
Das EnWG enthält oft Fristen, aber deren Nichteinhaltung ist nicht immer mit einer direkten Sanktion verbunden. So zum Beispiel die Fristen zur Rechnungslegung. Das sollte Versorger jedoch nicht zu sorglos werden lassen.
Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte im Jahr 2023 in einer richtungsweisenden Entscheidung der E.ON Energie Deutschland GmbH untersagt, Abschlussrechnungen für den Energieverbrauch verspätet an ihre Kundschaft zu übermitteln. Die hiergegen vom Versorger eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH wurde als unzulässig verworfen. Diese Entscheidung geht auf eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) zurück. Nach § 40 Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind Energieversorger verpflichtet, spätestens sechs Wochen nach Ende des Lieferverhältnisses eine Abschlussrechnung für Strom- oder Gaslieferungen auszustellen. Diese Frist soll sicherstellen, dass Verbraucher
eine zeitnahe und transparente Abrechnung erhalten, was den Wechsel zu anderen Strom- oder Gaslieferanten erleichtert.
E.ON hatte diese Sechs-Wochen-Frist in der Vergangenheit nicht eingehalten, was das OLG München als Verstoß gegen die im EnWG verankerten Pflichten für Energieversorger wertete. Da die Vorschrift nach Auffassung des Gerichts eine „Marktverhaltensregel“ darstellt, die Verbraucher
schützt und Transparenz im Energiemarkt sicherstellen soll, stuft das Gericht die wiederholte Fristverletzung seitens E.ON als unlauteren Wettbewerbsverstoß ein. Die Entscheidung unterstreicht, dass Versorger klare und verbindliche Vorgaben erfüllen müssen, um die Verbraucherinteressen sowie den fairen Wettbewerb im Energiemarkt zu wahren.
Für die Energiebranche und juristisch Interessierte ist diese Entscheidung von hoher Bedeutung: Die Frist zur Rechnungsstellung ist nicht nur eine gesetzliche Formalität, sondern schützt aktiv die Interessen der Kundschaft. Verbraucherzentralen sehen darin einen wichtigen Schritt, um die Position der Verbraucher
im komplexen Energiemarkt zu stärken und ihnen die Entscheidung für einen Anbieterwechsel zu erleichtern.
(Christian Dümke)