Am 21. September 2023 findet eine von der Bundes­netz­agentur geplante „Gas-Krisen­übung“ statt. Ziel dieser Übung ist die Abläufe des Bundes­last­ver­teilers zu proben. Faktisch wird dort geübt, was im Fall einer sog. Gasman­gellage erfolgen muss. In diesem Fall übernimmt die Bundes­netz­agentur die Rolle des sogenannten Bundes­last­ver­teilers. Rechts­grundlage bildet das Energie­si­che­rungs­gesetz (EnSiG).

Hinter­grund ist, dass die deutsche Gasver­sorgung soll auch in Krisen­zeiten gesichert sein muss. Kann dies  nicht mehr ausrei­chend durch die privat­wirt­schaft­lichen Akteure erfolgen, muss der Staat durch hoheit­liche Lastver­teilung eingreifen. Dabei erfolgt eine staat­liche Verteilung und Zuteilung von Gasmengen. Dies ist der Fall, wenn die höchste Stufe des Notfall­plans Gas in Deutschland ausge­rufen wird.

Die aktuelle Übung erfolgt vor dem Hinter­grund der Erfah­rungen des letzten Winters und der dort bestehenden Gasknappheit durch den Ukrai­ne­krieg, auch wenn die Versor­gungslage sich hier wieder etwas entspannt hat. Ähnliche Konzepte gab es jedoch auch schon früher. Eine vergleichbare Übung gab es so bereits im Jahr 2018 auf Landes­ebene unter Betei­ligung der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen für den Fall einer Gasman­gellage in Süddeutschland (LÜKEX 18).

(Christian Dümke)