Schon seit 2021 gibt es in Deutschland einen Emissionshandel, der die Emissionen der Sektoren Gebäude und Verkehr begrenzen soll, den nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG). Er verpflichtet die Inverkehrbringer – also die energiesteuerpflichtigen Lieferanten – zur jährlichen Berichterstattung über die auf ihre Vorjahreslieferungen entfallenden Emissionen und zur Abgabe der entsprechenden Zertifikate. Der Haken an der Sache allerdings: Ob mit diesem Emissionshandel die avisierten Minderungsziele erreicht werden, ist völlig offen, weil es keine Begrenzung der Zertifikate gibt, sondern diese für einen gesetzlich festgeschriebenen Preis verkauft werden. Derzeit kostet ein Zertifikat 30 EUR.
Konsequenterweise gab es bisher im BEHG auch gar kein festes Budget, das hätte eingehalten oder überschritten werden können. Man konnte dies aber indirekt berechnen. Nun hat das Wirtschaftsministerium per Änderung der Brennstoff-Emissionshandelsverordnung (BEHV) das Budget im 4. Teil der Verordnung beziffert.
Doch ein „echter“ Emissionshandel mit einer echten Beschränkung der Gesamtmenge Zahlen immer noch nicht. Bis 2026 bleibt es dabei, dass feste oder mindestens begrenzte Preise pro t CO2 gelten, so dass es eine Diskrepanz zwischen dem Budget und der Ausgabemenge geben kann, die dann im Ausland gedeckt werden muss. Erst 2027, wenn die EU dies vorschreibt, fallen Ausgabemenge und Budget zusammen, erst dann sind auch echte, marktgetriebene Preise zu erwarten (Miriam Vollmer).
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