Nun also doch nicht: Nachdem der Gesetz­geber über Wochen an seinem Plan festhielt, auch Abfall ab 2023 in den natio­nalen Emissi­ons­handel einzu­be­ziehen, ist er in den vergan­genen Tagen von diesem Plan nun doch abgerückt. Indes haben sich die vor allem kommu­nalen Abfall­ent­sorger, die über Monate auf ihr fehlendes Emissi­ons­min­de­rungs­po­tential hinge­wiesen haben, nicht voll durch­ge­setzt: Die Bundes­re­gierung hat den Plan nur aufge­schoben, nicht aufge­hoben. Statt 2023 soll der Emissi­ons­handel für Abfall nun 2024 starten.

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Hier steht zu hoffen, dass auf die Verschiebung eine vollständige Absage der Ausweitung des Emissi­ons­handels auf Abfälle folgt. Denn anders als bei der Verbrennung von Benzin, Erdgas oder auch Kohle greift bei Abfall kein Mecha­nismus, der bei höheren Preisen die Verwender dazu motiviert, sich emissi­ons­ärmere oder ‑freie Alter­na­tiven zu suchen, so dass die Menge an verbrannten fossilen Brenn- und Treib­stoffen in Summe sinkt. Auf die Menge an Abfall, die anfällt, haben die Betreiber von Abfall­ver­bren­nungs­an­lagen natur­gemäß wenig Einfluss, hier wären Industrie, Handel und Verbraucher am Zug. Auch 2024 gilt: Eine Ausweitung des Emissi­ons­handels auf Abfall bringt klima­schutz­po­li­tisch nichts, nur die Abfall­ge­bühren würden steigen (Miriam Vollmer).