Nun also doch nicht: Nachdem der Gesetzgeber über Wochen an seinem Plan festhielt, auch Abfall ab 2023 in den nationalen Emissionshandel einzubeziehen, ist er in den vergangenen Tagen von diesem Plan nun doch abgerückt. Indes haben sich die vor allem kommunalen Abfallentsorger, die über Monate auf ihr fehlendes Emissionsminderungspotential hingewiesen haben, nicht voll durchgesetzt: Die Bundesregierung hat den Plan nur aufgeschoben, nicht aufgehoben. Statt 2023 soll der Emissionshandel für Abfall nun 2024 starten.
Hier steht zu hoffen, dass auf die Verschiebung eine vollständige Absage der Ausweitung des Emissionshandels auf Abfälle folgt. Denn anders als bei der Verbrennung von Benzin, Erdgas oder auch Kohle greift bei Abfall kein Mechanismus, der bei höheren Preisen die Verwender dazu motiviert, sich emissionsärmere oder ‑freie Alternativen zu suchen, so dass die Menge an verbrannten fossilen Brenn- und Treibstoffen in Summe sinkt. Auf die Menge an Abfall, die anfällt, haben die Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen naturgemäß wenig Einfluss, hier wären Industrie, Handel und Verbraucher am Zug. Auch 2024 gilt: Eine Ausweitung des Emissionshandels auf Abfall bringt klimaschutzpolitisch nichts, nur die Abfallgebühren würden steigen (Miriam Vollmer).
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