Zum 1. Oktober 2022 wird nicht nur erstmals die Gasumlage erhoben. Neben dieser Umlage, die die Mehrkosten für Ersatzbeschaffungen der Gasimporteure abdecken soll, wird ein weiterer Posten auf die Gasabnehmer verteilt: Die Speicherumlage nach § 35e EnWG.
Dass die Speicherumlage weniger kontrovers diskutiert wird als die Gasumlage beruht darauf, dass sie voraussichtlich längst nicht so hoch ausfallen wird. Es geht nämlich nicht um Ersatzbeschaffung, sondern „nur“ um diejenigen Gasmengen, die verpflichend eingespeichert werden müssen.
Auch diese Regelungen sind ein Kind des laufenden Jahres. Denn wegen der ungewöhnlich geringen Gasvorräte und der Unsicherheit, ob und wie viel Gas aus Russland nach Deutschland fließt, hatte der Gesetzgeber im Frühjahr die §§ 35a EnWG ff. geschaffen und erstmals verbindliche Vorgaben für die Speicherfüllung gemacht. Die THE als Marktgebietsverantwortliche ist dafür verantwortlich, dass die Speichervorgaben eingehalten werden. Abweichend von den gesetzlich genannten Werten soll per Ministerverordnung sogar noch mehr gespeichert werden: Zum 1. Oktober 85%, zum 1. November 95% und zum 1. Februar, also gen Ende der Heizperiode, immer noch 40%. Am 1. September sollen 75% bereits gefüllt sein, und es sieht aus, als wäre das durchaus realistisch.
Die THE handelt nicht als Marktakteur, die wesentlichen Entscheidungen liegen in staatlicher Hand. So kann das Wirtschaftsministerium die Freigabe der eingespeicherten Mengen anordnen, § 35d EnWG. Das Ministerium muss auch dem Ausschreibungsverfahren zustimmen, es genehmigt auch die Umlagehöhe.
Die Umlage wird – wie die Gasumlage auch – nicht direkt den Letztverbrauchern in Rechnung gestellt, sondern über die Bilanzkreisverantwortlichen vertraglich an die Kunden gewälzt. Die Kunden finden also demnächst zwei neue Umlagen auf ihrer Rechnung, die beide nichts mit den Kosten des Versorgers zu tun haben, sondern an einen Dritten fließen. Immerhin: Zum 1. April 2025 sollen die Regeln auslaufen, eine Dauerumlage ist nicht geplant (Miriam Vollmer).
Das ist staatlich angeordnete Abzockerei
Quo vadis
Es ist sehr einfach,sämtliche,anfallenden Kosten dem Endverbraucher auf die Rechnung zu schreiben.Nur nicht die Konzerne belasten,wo kommen wir da hin.Diese haben dann nicht mehr die Riesengrwinne,da muss man handeln.Lieber die Bevölkerung in Unsicherheit und Armut treiben,irgendwie schaffen die das schon,sie werden ja auch mit der Inflation fertig.Da muss gespart werden und Verzicht geübt.Sie durften sich auch schon am Atomausstieg finanziell beteiligen,also was soll’s.Wie lange lässt sich ein Volk das gefallen,es wird belogen und betrogen,hintergangen und ausgebeutet.Armes Deutschland, so bist du nicht mehr zu retten.
Somit werden die Kunden mit einer weiteren Mehrausgabe belastet (0,9 ct/kWh brutto). Wohin fließt denn eigentlich diese Gasspeicherumlage? Die Unternehmen haben auch früher zwecks Vertragserfüllung (Lieferung von Gas) Gas speichern müssen. Dies war also schon immer eingepreist. Die Unternehmen tragen immer weniger unternehmerische Risiken. Warum werden diese Unternehmen nicht verstaatlicht?
wenn ich die Meldungen über die gespeicherte Gas Menge richtig lese, ist die Vorgabe ereicht. Die Grundlage zur Erhebung somit entfallen.
„Alle für die Versorgung der Menschen unerlässliche Infrastruktur gehört in komunale oder staatliche Hand!“
Ich möchte mich Udo S. anschliessen, Gaspseichererung ist reine unternehmerisches Risiko und ich zahle an der Tankstelle auch nicht EXTRA für das Lagern von Benzin und Diesel. Wenn der Staat hier Vorgaben macht dann haben diese die Bilanzkreisverantwortlichen kostenässig zu tragen. Eine Weitergabe an den Endverbraucher ist Illegal denn der Bilanzkreisverantwortlichen ist der reine Nutzniesser. Sowohl die Gasspeicherrumlage als auch die Bilanzierungsumlage sind Kostenpositionen die der Unternehmer zu tragen hat. Erst recht wenn es zeitlich begrenzt ist. Wenn dann einige Pleite machen. Dann müssen sie eben Pleite gehen. Kriminellen darf man nicht auch noch unter die Arme greifen. Nee STimmt nicht. Man greift Kriminellen unter die ARme um sie besser im Knast sicher aufbewahrt zu sehen.