Die zum Schutz vor der schnellen Verbreitung der Corona-Pandemie inzwischen verhängten Maßnahmen mögen erforderlich sein. Sie verlangen von einzelnen Betroffenen oder sogar ganzen Branchen aber oft ziemlich viel ab. Manche Gaststättenbetreiber oder Künstler haben auf einen Schlag bis auf weiteres fast alle Einkünfte verloren. Zugleich macht berufstätigen Eltern die Betreuung der Kinder zu schaffen. Wenn deswegen das Einkommen sinkt, heißt das dennoch nicht zwingend, dass wenigstens die Betreuungskosten wegfallen.
Denn mit den Elternbeiträgen, die außerhalb Berlins in vielen Bundesländern in öffentlichen Kindertagesstätten geleistet werden müssen, ist das so eine Sache. Es handelt sich nämlich nicht direkt um eine Gegenleistung für tatsächlich erbrachte Betreuungsdienste. Vielmehr werden sie nach § 90 SGB VIII als pauschalisierter Kostenbeitrag angesehen. Der Kostenbeitrag aller Eltern deckt dabei bei weitem nicht die tatsächlichen Personalkosten. Viele kommunale Beitragssatzungen stellen daher klar, dass zumindest bei vorübergehenden Schließungen die Beiträge nicht zurückerstattet werden. Bislang ist das vor allem bei Kita-Streiks thematisiert worden. Die Rechtsprechung hält diese Satzungen grundsätzlich für rechtmäßig.
So etwa das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße mit Urteil vom 14.07.2016: Auch während einer vorübergehenden streikbedingten Schließung einer Kita soll der Kostenbeitrag daher ein vorteilsgerechtes Äquivalent für die weiter fortbestehende Vorhaltung des Kita-Platzes darstellen. Diese Regelung soll auch nicht gegen das Äquivalenzprinzip des Abgabenrechts verstoßen. Kita-Beiträge seien Beiträge „sui generis“ (eine Verlegenheitsformel mit der Juristen gemeinhin etwas bezeichnen, dass sich nicht in bekannte Kategorien einordnen lässt). Sie seien nur begrenzt dem abgabenrechtlichen Äquivalenzprinzip unterworfen. Allerdings darf auch ein solcher Beitrag nicht im groben Missverhältnis zur erbrachten Leistung stehen.
Demnach kommt es wohl darauf an, wie lange die Kitas letztlich geschlossen sein werden. Bei einer mehrmonatigen Schließung könnten die Gerichte möglicherweise auch anders entscheiden und den Eltern ihre Beiträge erstatten. Und dass es Konflikte gegen dürfte zeichnet sich schon ab. So haben Eltern in NRW bereits eine Online-Petition gestartet. Inzwischen haben etliche Kommunen und Länder aber auch schon angekündigt, dass sie eine Regelung finden wollen, dass Eltern, die finanziell und organisatorisch doppelt belastet sind, nicht auf den gesamten Kosten sitzen bleiben (Olaf Dilling).
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