Es gibt Neuigkeiten: Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat mit Ansage ihre Verwaltungspraxis über die Änderungen von Überwachungsplänen, also den Erfassungsmethoden für die Anlagenemissionen emissionshandelspflichtiger Anlagen, geändert. Heute erreichte die Mitteilung, wie die mit der Überwachung des Emissionshandels betraute Behörde künftig vorgehen will, per E‑Mail die Betreiber:
Während es bisher üblich war, Änderungen des Überwachungsplans erst nach dem Änderungszeitpunkt anzuzeigen und eine Genehmigung hierfür einzuholen, soll künftig so frühzeitig eine Änderung der Genehmigung beantragt werden, dass die Genehmigung noch vor der Umsetzung ergehen kann. Rückwirkend genehmigt wird, wenn zwar vor Umsetzung beantragt, aber nicht rechtzeitig genehmigt wird. Genehmigungen für scho ´n umgesetzte Änderungen werden künftig restriktiv gehandhabt und ergehen wohl nur noch, wenn ansonsten die Berichterstattung verfälscht wird, ansonsten nur noch mit Wirkung für die Zukunft.
Was bedeutet das nun für die Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen? Sie müssen alle Arten von Änderungen weniger hemdsärmelig handhaben als bisher. Insbesondere muss künftig mehr Zeit vor der Umsetzung von Änderungen eingeplant werden. Betreiber werden also weniger flexibel. Auf keinen Fall sollten Unternehmen die Änderung auf die leichte Schulter nehmen: Im schlimmsten Fall werden Daten falsch erfasst, und Emissionsberichte deswegen auf rechtlich fehlerhafter, weil nicht ordnungsgemäß genehmigter Basis erstellt. Zwar sind mit Minderabgaben wegen fehlerhafter Emissionsberichte keine Strafzahlungen nach § 30 Abs. 1 TEHG (mehr) verbunden. Aber vorsätzlich fehlerhafte Emissionsberichte können bis zu 500.000 EUR Bußgeld nach sich ziehen (§ 32 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 TEHG), verspätet eingereichte Überwachungspläne immerhin noch mit bis zu 50.000 EUR Bußgeld sanktioniert werden (§ 32 Abs. 3 Nr. 4 TEHG). Selbst wenn dieser Rahmen nicht ausgeschöpft wird: Das langwierige und belastende Verfahren sollte jeder Betreiber tunlichst vermeiden (Miriam Vollmer).
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