In Berlin müssen Eltern für die Kita ihrer Kinder grundsätzlich nichts mehr zahlen. Seit dem 1. August 2018 sind Kita und Kindertagespflege für alle Kinder nach Auskunft der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie kostenlos. Lediglich einen Beitrag für das Mittagessen müssen die Eltern für ihr Kind zahlen. Der hält sich aber mit 23 Euro in engen Grenzen.
Trotzdem gibt es in Berlin weiterhin Kindergärten, die von den Eltern Zuzahlungen verlangen. Teilweise sogar relativ hohe Beträge bis über 200 Euro. Dadurch wird in gewisser Weise das Ziel der kostenlosen Bereitstellung von Kita-Plätzen konterkariert. Daher gibt es eine Vereinbarung, die das Land Berlin mit den Trägerverbänden der Kindertagesstätten geschlossen hat. Nach Anhang 10 zur Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) sind nämlich nur Zuzahlungen bis 90 Euro erlaubt. Und sie sind es nur dann, wenn aufgrund einer Zusatzvereinbarung entsprechende Leistungen erbracht werden: Beispiele sind Frühstück und Vesper und weitere der Erziehung förderliche Angebote wie Schwimm- oder Sprachunterricht oder frühkindliche Musikerziehung. Diese Beiträge verstoßen daher gegen die Vereinbarung.
Nun vertreten einige Kindergärten die Auffassung, dass ihre erhöhten Zuzahlungen dennoch rechtens seien. Denn ohne sie könnten sie ihre Leistungen nicht mehr erbringen. Das würde sowohl in die Berufsfreiheit als auch in das Sorgerecht der Eltern eingreifen. Da sei die Rahmenvereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag keine geeignete Grundlage. Die Kitas haben daher sogar eine Klage vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof angestrengt.
Trotz der gewichtigen Argumente der Kitas ist der Ausgang der Klage offen. Vielleicht ist sie als Verfassungsbeschwerde nämlich bereits unzulässig, da andere Rechtsschutzmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft wurden. Zudem gibt es neben der Rahmenvereinbarung auch im Gesetz, nämlich in § 23 Berliner Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) eine Regelung, die Zuzahlungen auf eine angemessene Höhe begrenzt. Außerdem ist aus verschiedenen Gründen nicht ganz von der Hand zu weisen, dass bei einer im Wesentlichen staatlich finanzierten Kita die Zuzahlungen begrenzt werden sollen.
Letztlich werden die Zuzahlungen ja auch nicht verboten. Stattdessen wird die staatliche Förderung an die Bedingung geknüpft, keine unangemessen hohen Zuzahlungen zu verlangen. Für manche Kitas und für Eltern, die ihre Kinder besonders fördern wollen, mag das unbefriedigend sein. Aber ist es wirklich auch verfassungswidrig?
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