Wärme­wende: Zum Gashei­zungs­verbot in anderen Ländern

In Deutschland ist derzeit das (mögli­cher­weise) im Rahmen des neuen Gebäu­de­en­er­gie­ge­setzes geplante Gashei­zungs­verbot eines der Aufre­ger­themen in diesem Jahr. Auch wir sind gespannt, was der Gesetz­geber hierzu letzt­endlich beschließen wird.

Aber wie schaut es bei diesem Thema eigentlich ausserhalb von Deutschland in anderen Ländern aus? Ist Deutschland das einzige Land, dass fossile Heizungen verbieten will? Ganz und gar nicht:

In Dänemark wurden Öl- und Gashei­zungen schon 2013 verboten.

In Frank­reich ist der Einbau neuer Öl- und Gashei­zungen bereits seit dem Jahr 2022 verboten.

In Öster­reich gilt seit 2023 gilt ein Verbot für neue Öl- und Gashei­zungen. Bestehende Ölhei­zungen müssen bis 2025 ausge­tauscht werden, Gashei­zungen bis 2040.

Die Nieder­lande planen ein Verbot von Öl- und Gashei­zungen ab dem Jahr 2026

Schweden heizt inzwi­schen nahezu vollständig Öl- und Gasfrei, hat dieses Ziel jedoch über eine Kosten­re­gu­lierung und nicht über ein Verbot erreicht.

Der Einbau von Wärme­pumpen wird auch in anderen Ländern der EU mit Förder­mitteln vom Staat unter­stützt. Für Neubauten bieten 12 der 30 Länder Förder­pro­gramme, für Renovie­rungen in Bestands­woh­nungen sind es 20.

Man sieht, Deutschland ist auch bei der Wärme­wende nicht auf einem exoti­schen Sonderweg sondern reiht sich ein in die Politik verschie­dener anderer Staaten.

(Christian Dümke)

2023-08-04T18:12:04+02:004. August 2023|Allgemein|

Was ist eine kommunale Wärmeplanung?

Wie in einer Gemeinde gebaut werden soll, wird seit jeher durch die Gemeinde geplant. Wo soll sich Gewerbe ansiedeln, wie sollen die Fassaden in der Innen­stadt gestaltet werden, all das steht im Bebau­ungsplan. Für die Wärme­ver­sorgung gibt es bisher solche Planungs­in­stru­mente nur in einigen Bundes­ländern wie Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein.

Schon im Koali­ti­ons­vertrag hat die Bundes­re­gierung sich vorge­nommen, das zu ändern. Denn Öl- und Gashei­zungen müssen mittel­fristig durch neue Infra­struk­turen ersetzt werden. Die Bereit­stellung dieser Infra­struktur ist zumindest teilweise eine öffent­liche Aufgabe, sei es durch den Aufbau oder Ausbau von Wärme­netzen, die Ersetzung von Heizkraft­werken und ‑kesseln durch klima­neu­trale Wärme­er­zeu­gungs­an­lagen, den gezielten Ausbau der Strom­netze, aber eben auch vemeintlich weiche Faktoren wie die Fortbildung des örtlichen Handwerks, ein verbes­serter Zugang zu Energie­be­ra­tungen oder weitere Maßnahmen, die den Übergang zu einer dekar­bo­ni­sierten Wärme­ver­sorgung erleichtern. Eine kommunale Wärme­planung ist also nicht übergriffig oder ein Zeichen dafür, dass die Regierung mehr über Haushalte erfahren möchte, als sie angeht, sondern eine Voraus­setzung für eine erfolg­reiche Wärme­wende. Eine solche kommunale Wärme­planung besteht aus mehreren Teilen bzw. Phasen:

Zunächst wird der Bestand analy­siert, also der Bedarf und Verbrauch von Raumwärme, Warmwasser und evtl. Prozess­wärme. Viele dieser Daten sind vorhanden, aber bisher oft nicht zusam­men­ge­führt. Auf dieser Ebene geht es aber nicht nur um Verbräuche, sondern auch um bestehende und projek­tierte Bebau­ungs­pläne, Versor­gungs­struk­turen, demogra­fische Verän­de­rungen, Erzeu­gungs­an­lagen und mögliche (überrra­schend oft) bisher nicht erschlossene Wärme­quellen aus Abwärme. Wichtig nicht zuletzt: Welche Netze gibt es und welches Potential haben sie, nicht nur für die bestehenden Energie­träger, sondern auch für die Zukunft. Hier etwa relevant: Ist das bestehende Gasnetz imstande Wasser­stoff zu verteilen? Gibt es (z. B. indus­tri­ellen) Bedarf?

Stadt, Stadt, Dorf, Architektur, Häuser

Im zweiten Schritt wird aus dem Ist-Zustand und dem Bedarf eine Zukunfts­pro­jektion entwi­ckelt, also ein Szenario, wie die Wärme­ver­sorgung vor Ort künftig aussehen könnte. Hier wird etwa geprüft, wo sich Wärme­netze anbieten und wie diese dimen­sio­niert sein könnten. Was bietet sich dort an, wo ein Netz unwirt­schaftlich oder unmöglich wäre? Welche erneu­er­baren Energien kann man nutzen, welche Flächen braucht man dafür, wie kommt man an die vorhandene oder erschließbare Abwärme? Kann man das bestehende Gasnetz weiter­nutzen und wenn ja, wie? Nicht zuletzt: Wie lange würde das dauern?

Am Schluss der Planung steht die Definition und der Abgleich mit Zwischen­schritten auf  dem Weg zum Ziel einer klimneu­tralen Wärmver­sorgung. Diese Ziele müssen immer wieder neu betrachtet und natürlich auch mit anderen kommu­nalen Planungen wie etwa der Bauleit­planung abgeglichen werden. Die kommunale Wärme­planung ist also nicht eine einmalige Angele­genheit, sondern beschreibt einen Prozess, in dem immer wieder neu überprüft wird, ob der Plan der Realität standhält.

(Gut verständlich hier ein Praxis­leit­faden vom AGFW und der DVGW)

2023-05-26T22:00:12+02:0026. Mai 2023|Allgemein, Energiepolitik, Wärme|

Agora-Energie­wende stellt Modell der Warmmiete vor

Die Agora-Energie­wende plädiert für ein neues Modell zur Reform der Wärme­ver­sorgung in Mietwoh­nungen. Die Konzeption erfolgte gemeinsam mit der Univer­sität Kassel. Kern des Modells ist die Umstellung des Mietkos­ten­kon­zeptes vom bishe­rigen Prinzip der Kaltmiete, bei der die Wärme­ver­sorgung über die Neben­kosten abgerechnet werden, auf ein Warmmie­ten­modell. Ziel ist es dabei, dem Vermieter einen wirtschaft­lichen Anreiz zur effek­tiven Senkung der Heizkosten zu schaffen. Beim bishe­rigen Modell der Kaltmiete sei das nicht der Fall.
Im Rahmen des präfe­rierten Warmmiet­mo­dells würden Vermieter und Mieter für die Zeit der Heizpe­riode eine vom Vermieter zu gewähr­leis­tende Raumtem­pe­ratur (Referenz­tem­pe­ratur) verein­baren, die vom Mieter mit der Warmmiete abgegolten würde. Maßnahmen zur Effizi­enz­stei­gerung und Verrin­gerung des Heizener­gie­be­darfs würden dann bei gleich­blei­bender Warmmiete dem Vermieter wirtschaftlich zu Gute kommen.
Messtech­nisch wäre dafür eine kalibrierte Messung der Raumtem­pe­ratur erfor­derlich, auf deren Basis bei normalem Heizver­halten ein Referenz­ver­brauch ermittelt wird. Überschrei­tungen des Referenz­ver­brauches würden dann zu einer Nachzahlung des Mieters führen und Unter­schrei­tungen zu einer Rückzahlung vom Vermieter. Das Interesse des Vermieters würde dann darin bestehen, die geschuldete Referenz­tem­pe­ratur möglichst wirtschaftlich, durch kosten­spa­rende Erzeugung oder passende Dämmung zu gewähr­leisten. Durch die Möglichkeit der Rückzahlung bei Unter­schreitung des Referenz­ver­brauches ist aber auch der Mieter daran inter­es­siert den Wärme­bedarf nicht durch verschwen­de­ri­sches Heizen zu erhöhen. Es handelt sich damit bei dem Modell der Warmmiete nicht um eine Art von „Wärme­flatrate“ für den Mieter.
Die Analyse der Agora Energie­wende verweist darauf, dass das Modell zum Teil an ein schwe­di­sches System der Tempe­ra­tur­messung angelehnt sei. In Schweden seien die Kosten für Wärme und Warmwasser üblicher­weise in der Miete enthalten, wodurch der Vermieter anders als beim bishe­rigen deutschen Modell stärker dazu motiviert werde, in Effizi­enz­maß­nahmen zu inves­tieren. (Christian Dümke)

2020-10-15T17:08:59+02:0013. Oktober 2020|Energiepolitik, Wärme|