Wärmewende: Zum Gasheizungsverbot in anderen Ländern

In Deutschland ist derzeit das (möglicherweise) im Rahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes geplante Gasheizungsverbot eines der Aufregerthemen in diesem Jahr. Auch wir sind gespannt, was der Gesetzgeber hierzu letztendlich beschließen wird.

Aber wie schaut es bei diesem Thema eigentlich ausserhalb von Deutschland in anderen Ländern aus? Ist Deutschland das einzige Land, dass fossile Heizungen verbieten will? Ganz und gar nicht:

In Dänemark wurden Öl- und Gasheizungen schon 2013 verboten.

In Frankreich ist der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen bereits seit dem Jahr 2022 verboten.

In Österreich gilt seit 2023 gilt ein Verbot für neue Öl- und Gasheizungen. Bestehende Ölheizungen müssen bis 2025 ausgetauscht werden, Gasheizungen bis 2040.

Die Niederlande planen ein Verbot von Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2026

Schweden heizt inzwischen nahezu vollständig Öl- und Gasfrei, hat dieses Ziel jedoch über eine Kostenregulierung und nicht über ein Verbot erreicht.

Der Einbau von Wärmepumpen wird auch in anderen Ländern der EU mit Fördermitteln vom Staat unterstützt. Für Neubauten bieten 12 der 30 Länder Förderprogramme, für Renovierungen in Bestandswohnungen sind es 20.

Man sieht, Deutschland ist auch bei der Wärmewende nicht auf einem exotischen Sonderweg sondern reiht sich ein in die Politik verschiedener anderer Staaten.

(Christian Dümke)

2023-08-04T18:12:04+02:004. August 2023|Allgemein|

Was ist eine kommunale Wärmeplanung?

Wie in einer Gemeinde gebaut werden soll, wird seit jeher durch die Gemeinde geplant. Wo soll sich Gewerbe ansiedeln, wie sollen die Fassaden in der Innenstadt gestaltet werden, all das steht im Bebauungsplan. Für die Wärmeversorgung gibt es bisher solche Planungsinstrumente nur in einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein.

Schon im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung sich vorgenommen, das zu ändern. Denn Öl- und Gasheizungen müssen mittelfristig durch neue Infrastrukturen ersetzt werden. Die Bereitstellung dieser Infrastruktur ist zumindest teilweise eine öffentliche Aufgabe, sei es durch den Aufbau oder Ausbau von Wärmenetzen, die Ersetzung von Heizkraftwerken und -kesseln durch klimaneutrale Wärmeerzeugungsanlagen, den gezielten Ausbau der Stromnetze, aber eben auch vemeintlich weiche Faktoren wie die Fortbildung des örtlichen Handwerks, ein verbesserter Zugang zu Energieberatungen oder weitere Maßnahmen, die den Übergang zu einer dekarbonisierten Wärmeversorgung erleichtern. Eine kommunale Wärmeplanung ist also nicht übergriffig oder ein Zeichen dafür, dass die Regierung mehr über Haushalte erfahren möchte, als sie angeht, sondern eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Wärmewende. Eine solche kommunale Wärmeplanung besteht aus mehreren Teilen bzw. Phasen:

Zunächst wird der Bestand analysiert, also der Bedarf und Verbrauch von Raumwärme, Warmwasser und evtl. Prozesswärme. Viele dieser Daten sind vorhanden, aber bisher oft nicht zusammengeführt. Auf dieser Ebene geht es aber nicht nur um Verbräuche, sondern auch um bestehende und projektierte Bebauungspläne, Versorgungsstrukturen, demografische Veränderungen, Erzeugungsanlagen und mögliche (überrraschend oft) bisher nicht erschlossene Wärmequellen aus Abwärme. Wichtig nicht zuletzt: Welche Netze gibt es und welches Potential haben sie, nicht nur für die bestehenden Energieträger, sondern auch für die Zukunft. Hier etwa relevant: Ist das bestehende Gasnetz imstande Wasserstoff zu verteilen? Gibt es (z. B. industriellen) Bedarf?

Stadt, Stadt, Dorf, Architektur, Häuser

Im zweiten Schritt wird aus dem Ist-Zustand und dem Bedarf eine Zukunftsprojektion entwickelt, also ein Szenario, wie die Wärmeversorgung vor Ort künftig aussehen könnte. Hier wird etwa geprüft, wo sich Wärmenetze anbieten und wie diese dimensioniert sein könnten. Was bietet sich dort an, wo ein Netz unwirtschaftlich oder unmöglich wäre? Welche erneuerbaren Energien kann man nutzen, welche Flächen braucht man dafür, wie kommt man an die vorhandene oder erschließbare Abwärme? Kann man das bestehende Gasnetz weiternutzen und wenn ja, wie? Nicht zuletzt: Wie lange würde das dauern?

Am Schluss der Planung steht die Definition und der Abgleich mit Zwischenschritten auf  dem Weg zum Ziel einer klimneutralen Wärmversorgung. Diese Ziele müssen immer wieder neu betrachtet und natürlich auch mit anderen kommunalen Planungen wie etwa der Bauleitplanung abgeglichen werden. Die kommunale Wärmeplanung ist also nicht eine einmalige Angelegenheit, sondern beschreibt einen Prozess, in dem immer wieder neu überprüft wird, ob der Plan der Realität standhält.

(Gut verständlich hier ein Praxisleitfaden vom AGFW und der DVGW)

2023-05-26T22:00:12+02:0026. Mai 2023|Allgemein, Energiepolitik, Wärme|

Agora-Energiewende stellt Modell der Warmmiete vor

Die Agora-Energiewende plädiert für ein neues Modell zur Reform der Wärmeversorgung in Mietwohnungen. Die Konzeption erfolgte gemeinsam mit der Universität Kassel. Kern des Modells ist die Umstellung des Mietkostenkonzeptes vom bisherigen Prinzip der Kaltmiete, bei der die Wärmeversorgung über die Nebenkosten abgerechnet werden, auf ein Warmmietenmodell. Ziel ist es dabei, dem Vermieter einen wirtschaftlichen Anreiz zur effektiven Senkung der Heizkosten zu schaffen. Beim bisherigen Modell der Kaltmiete sei das nicht der Fall.
Im Rahmen des präferierten Warmmietmodells würden Vermieter und Mieter für die Zeit der Heizperiode eine vom Vermieter zu gewährleistende Raumtemperatur (Referenztemperatur) vereinbaren, die vom Mieter mit der Warmmiete abgegolten würde. Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Verringerung des Heizenergiebedarfs würden dann bei gleichbleibender Warmmiete dem Vermieter wirtschaftlich zu Gute kommen.
Messtechnisch wäre dafür eine kalibrierte Messung der Raumtemperatur erforderlich, auf deren Basis bei normalem Heizverhalten ein Referenzverbrauch ermittelt wird. Überschreitungen des Referenzverbrauches würden dann zu einer Nachzahlung des Mieters führen und Unterschreitungen zu einer Rückzahlung vom Vermieter. Das Interesse des Vermieters würde dann darin bestehen, die geschuldete Referenztemperatur möglichst wirtschaftlich, durch kostensparende Erzeugung oder passende Dämmung zu gewährleisten. Durch die Möglichkeit der Rückzahlung bei Unterschreitung des Referenzverbrauches ist aber auch der Mieter daran interessiert den Wärmebedarf nicht durch verschwenderisches Heizen zu erhöhen. Es handelt sich damit bei dem Modell der Warmmiete nicht um eine Art von „Wärmeflatrate“ für den Mieter.
Die Analyse der Agora Energiewende verweist darauf, dass das Modell zum Teil an ein schwedisches System der Temperaturmessung angelehnt sei. In Schweden seien die Kosten für Wärme und Warmwasser üblicherweise in der Miete enthalten, wodurch der Vermieter anders als beim bisherigen deutschen Modell stärker dazu motiviert werde, in Effizienzmaßnahmen zu investieren. (Christian Dümke)

2020-10-15T17:08:59+02:0013. Oktober 2020|Energiepolitik, Wärme|