Nun also doch: StVG-Änderung

Seit Monaten warten viele Kommunen auf die Änderung des Straßenverkehrsrechts, die ihnen mehr Spielräume u.a. bei der Ausweisung von Tempo 30, aber auch anderen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen geben soll. Nach der letztes Jahr vorgeschlagenen Novelle sollen als weitere Gründe neben Sicherheit und Ordnung des Verkehrs auch Klima- und Umweltschutz, die Gesundheit und die städtebauliche Entwicklung.

Vor allem viele CDU-geführten Bundesländern ging dies zu weit. Sie äußerten die Befürchtung, dass dies nicht nur zu Lasten des Verkehrsflusses, sondern auch der Verkehrssicherheit gehen könnte.

Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat hat nun einen Kompromiss gefunden. Die Flüssigkeit des Verkehrs soll bei Maßnahmen aufgrund der neuen Ziele weiter berücksichtigt werden, die Verkehrssicherheit soll nicht beeinträchtigt werden.

Dies ist ein ganz passable Maßgabe, die am Ergebnis der Reform nicht viel ändern dürfte, denn die Flüssigkeit des Verkehrs müsste im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung ohnehin immer berücksichtigt werden. Was die Verkehrssicherheit angeht, führen Maßnahmen der Beschränkung des Verkehrs typischerweise nicht zu Sicherheitsproblemen. Im Gegenteil. Wenn sich durch eine Maßnahme, etwa durch Ausweichverkehre, die Sicherheit verschlechtern würde, darf sie nach der Neufassung nicht ergriffen werden. Dies ist auch durchaus im Sinne einer Verkehrspolitik, die Verhinderung schwerer Unfälle stärker priorisiert als das möglichst zügige Vorankommen mit Kfz. (Olaf Dilling)

2024-06-20T17:12:46+02:0013. Juni 2024|Kommentar, Verkehr|

Abschied von der einzigen “konfliktfreien” Ampelschaltung in Berlin

Ganz in der Nähe des Checkpoint Charlie gibt es in Berlin aktuell noch eine Ampel der besonderen Art zu bewundern: Eine Lichtzeichenanlage (LZA) mit “Rundum-Grün”-Schaltung bzw. einer Diagonalquerung für den Fußverkehr. In anderen Ländern, den Niederlanden oder Japan gibt es das viel öfter und prominenter. Bei diesen Ampeln kommt in einer Phase der Kfz-Verkehr komplett zum Erliegen, indem alle Lichtzeichen für Kfz Rot und für Fußgänger Grün zeigen. Dadurch kommt es zu einer effektiven Trennung von abbiegenden Kfz-Verkehr und Fußverkehr. Das hat einen entscheidenden Vorteil für die Verkehrssicherheit, denn weiterhin zählen Abbiegeunfälle, nicht zuletzt zwischen Lkw und Kindern, zu den häufigeren Ursachen für schwere Unfälle.

Straßenkreuzung in Tokyo mit vielen Fußgängern, die quer über die Kreuzung laufen

In Japan ganz normal: Diagonalqueren auf der Shibuya-Kreuzung in Tokyo.

Dass in Deutschland diese Ampeln dennoch nur selten zum Einsatz kommen, liegt wohl schlicht an dem Zeitverlust, den es für den Kraftverkehr bedeutet, auf Fußgänger zu warten. Die Trennung der Verkehre hat ihren Preis. Andererseits kann und sollte man sich darüber streiten, ob der Preis der jedes Jahr durch Verkehrstote gezahlt wird, nicht höher ist, als ein paar Sekunden Wartezeit an Verkehrsampeln.

Nach den aktuellen Richtlinien der Forschungsgesellschaft Straßen- und Verkehrswesen kommt eine konfliktfreie Ampelschaltung vor allem an Kreuzungen in Frage, in denen ein hohes Aufkommen von Fußverkehr und vergleichweise wenig Kraftfahrzeugverkehr zusammentreffen. Da diese Kombination eher selten ist, gibt es entsprechend wenig Ampelschaltungen dieser Art in Deutschland.

Die Ampel am Checkpoint-Charlie war die einzige ihrer Art in Berlin. Sie wurde vor über 20 Jahren auf Initiative des FUSS e.V. im Rahmen eines Verkehrsversuchs aufgestellt. Die neue schwarz-rote Regierung hat nun beschlossen, dass sie sich nicht bewährt habe. Sie sei von den Fußgängern nicht angenommen worden, was an häufigen Rotlichtverstößen festgemacht wird, die dort beobachtet worden seien. Allerdings beruht dies nicht auf aktuellen systematischen Verkehrsbeobachtungen, sondern auf einer mittlerweile zwei Jahrzehnte alten Erhebung und ansonsten eher anekdotischen Beobachtungen der Polizei.

An sich hatte die große Koalition in Berlin eine Abkehr von einer konfliktträchtigen Verkehrspolitik in Berlin verkündet und “mehr Miteinander im Verkehr” versprochen. Wenn das bedeutet, dass Verkehre in Zukunft nicht mehr getrennt und schwächere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden, dann hat das mit echtem Miteinander wenig zu tun. (Olaf Dilling)

2023-07-26T13:44:55+02:0026. Juli 2023|Kommentar, Verkehr|

Weiteres Eilverfahren gegen Radfahrstreifen ohne Erfolg

Kürzlich hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren einen Antrag gegen die Einrichtung von Pop-up-Radwegen in Friedrichshain-Kreuzberg nach der Beschwerde der Antragsgegnerin abgewiesen. Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin dem Antrag zunächst stattgegeben hatte.

In einem weiteren Verfahren hat das OVG per Presseerklärung heute die Entscheidung über eine Beschwerde bekanntgegeben. Diesmal ging es um die Invalidenstraße im Bezirk Mitte. Hier waren letzten Herbst bei einer Umgestaltung der Straße beidseitig geschützte Radfahrstreifen eingerichtet worden. Nicht zuletzt war dies unter dem Eindruck eines schweren Unfalls geschehen, bei dem der Fahrer eine Sports Utility Vehicles (SUV) bei einem epileptischen Anfall die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hatte und dabei vier Passanten von dem Fahrzeug getötet worden waren.

Für die Umgestaltung fielen etliche Parkplätze und auch Ladezonen vor einer Weinhandlung weg. Daher stellte der Weinhändler nach Erhebung der Klage einen Eilantrag gegen die Einrichtung der Radfahrstreifen. Allerdings hatte dies bereits in erster Instanz keinen Erfolg: Denn bei Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs können Straßenverkehrsbehörden Anordnungen treffen, die den Verkehr beschränken. Aufgrund der geringen Breite der Invalidenstraßen und der dort auch verlaufenden Straßenbahn war es immer wieder zu Unfällen mit Beteiligung von Fahrradfahrern gekommen. 

Diese Gefahren würden durch die Anordnung des geschützten Radfahrstreifens und den Wegfall der Parkplätze verringert. Durch beide Maßnahmen wurde insbesondere Übersichtlichkeit und damit Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erreicht. Zudem fällt die Gefahr der sich öffnenden Autotüren weg, die inbesondere in Kombination mit den Straßenbahnschienen eine erhebliche Gefahr für die Radfahrer darstellten.

Das OVG hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts ausweislich der Presseverlautbarung im Wesentlichen bestätigt. Zudem sei der Händler durch den Wegfall der Ladezone vor seinem Geschäft auch nicht unzumutbar beeinträchtigt. Die Belieferung bleibe weiterhin über die Seitenstraßen möglich. Aus dem Anliegerrecht folge für den Antragsteller keinen Anspruch auf Einrichtung oder Beibehaltung von Park- und Lademöglichkeiten vor seinem Geschäft (Olaf Dilling).

2021-01-28T23:25:49+01:0028. Januar 2021|Verkehr|