Bauma­schinen, Bagger, Walzen und Kräne. Alles neu durch die NRMM-Verordnung?

Seit dem 1. Januar 2019 müssen Motoren für zahlreiche Bauma­schinen, Binnen­schiffe, Handra­sen­mäher und ähnliche mobile Maschinen neue Emissi­ons­grenz­werte einhalten. Grund dafür ist die 2016 erlassene Verordnung EU 2016/1628 mit der die Umwelt­wir­kungen der Motoren für nicht für den Straßen­verkehr bestimmte mobile Maschinen (Non-Road Mobile Machines – NRMM) reguliert werden. Dies ist insofern inter­essant, als in aktuellen öffent­lichen Diskus­sionen über Luftrein­haltung und Verkehr der Hinweis auf die Binnen­schiff­fahrt nicht fehlen darf. Aller­dings werden dabei oft Äpfel mit Birnen verglichen. Folgende Fragen helfen, die Diskussion sinnvoll zu strukturieren:

  • Wie groß ist der Beitrag von Binnen­schiffen und Bauma­schinen zu den aktuellen Defiziten der Luftqua­lität tatsächlich?
  • Hilft die neue NRMM-Verordnung der EU insofern weiter?
  • Was für Maßnahmen stünden deutschen Ländern und Kommunen zur Verfügung, um Emissionen durch mobile Maschinen zu begrenzen?

Zunächst müssen unter­schied­liche Schad­stoffe, Feinstaub und Stick­stoff­oxide (NOx), ausein­an­der­ge­halten werden. Beide Schad­stoff­gruppen sind im Visier, wenn es um die Einhaltung der Luftqua­li­täts­richt­linie geht. Richtig ist, dass von mobilen Maschinen oft eine hohe Feinstaub­be­lastung ausgeht. Aller­dings hat sich der Fokus in den letzten Jahren von der Feinstaub­pro­ble­matik hin zum den Stick­stoff­oxiden verschoben, da der Feinstaub erfolg­reich mit Parti­kel­filtern reduziert wurde. In deutschen Städten werden daher aktuell am häufigsten die NOx-Grenz­werte gerissen.

Weiterhin muss zwischen Hinter­grund­be­lastung und hohen Konzen­tra­ti­ons­spitzen an Belas­tungs­schwer­punkten unter­schieden werden. Und wenn irgendwo fernab mensch­licher Behau­sungen auf einer Binnen­schiff­fahrts­straße Schad­stoffe freige­setzt werden, ist das nicht primär ein Gesundheits‑, sondern ein Umwelt­problem. Für die Gesundheit ist dagegen vor allem entscheidend, was für Schad­stoffe in unseren Städten freige­setzt werden. Hier spielen Binnen­schiffe und Bauma­schinen eine Rolle, aller­dings lokal beschränkt auf Baustellen und die Uferbe­reiche von Häfen und Schiff­fahrts­straßen. Laut einer Studie der Bundes­an­stalt für Gewäs­ser­kunde nimmt die Schad­stoff­kon­zen­tration durch Emissionen von Binnen­schiffen in Entfernung vom Ufer sehr schnell ab, so dass Binnen­schiffe keinen deutlichen Einfluss auf die hohe NO2-Belastung in Innen­städten haben. Bei NOx sind weiterhin der Kfz-Verkehr und insbe­sondere die Diesel-Pkw für die hohen Konzen­tra­tionen in Innen­städten verantwortlich.

Die neue NRMM-Verordnung der EU bringt einige Verbes­se­rungen hinsichtlich der Emissi­ons­werte, aller­dings wird dabei der Bestand ausge­klammert. Das ist wegen der teilweise sehr langen Lebens­dauer von Motoren von Binnen­schiffen ein Problem. Gerade angesichts der hohen Feinstaub­be­lastung durch Bauma­schinen wäre auch eine Regulierung älterer Bauma­schinen wünschenswert.

Die Emissi­ons­grenz­werte auf den Bestand auszu­dehnen steht aber nicht für Deutschland – und schon gar nicht für die Bundes­länder – zur Debatte, da die europaweit verein­heit­lichte Binnen­markt­re­gu­lierung keine Möglichkeit lässt, die Emissi­ons­grenz­werte auf natio­naler Ebene weiter zu senken. Was aller­dings theore­tisch möglich wäre, sind Einschrän­kungen für ältere Bauma­schinen mit besonders starken Feinstaub­emis­sionen in den Umwelt­zonen der Städte. Voraus­setzung dafür wäre jedoch eine deutsch­land­weite (oder besser noch europa­weite) Kennzeichnung ähnlich der Euro Schad­stoff­klassen und eine entspre­chende Ergänzung der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung.