Klima & Emissi­ons­handel: Was für ein Jahr!

Heute in zwei Wochen knallen dieses Jahr zwar keine Böller, aber immerhin – hoffentlich – die Sektkorken: Mit 2021 geht ein Jahr zuende, das die meisten Menschen als anstrengend empfunden haben. Doch 2021 wird nicht nur als das zweite Coronajahr in die Geschichte eingehen. Auch für das Klima­schutz­recht ist 2021 ein Jahr, das in Erinnerung bleibt.

# Ein Neustart stand schon vor Jahres­beginn fest: Inzwi­schen läuft die 4. Handel­s­pe­riode des EU-Emissi­ons­handels. Während in der voran­ge­gangen 3. Handel­s­pe­riode der Minde­rungspfad noch 1,74% pro Jahr betrug, sind es nun 2,2%. Neben der Gesamt­emission sinken auch die kosten­losen Zutei­lungen. Viele Detail­re­ge­lungen wurden verschärft (hierzu mehr hier, hier, hier, etc. pp.). Insofern haben alle Markt­be­ob­achter höhere Preise erwartet, aber dass eine Emissi­ons­be­rech­tigung nun über 90 EUR kostet, darauf hätte niemand gewettet und kaum jemand hat diese Entwicklung erwartet.

# Eine an sich aufre­gende Premiere lief dagegen weitgehend lautlos ab: 2021 ist das erste Jahr, in dem CO2 auch außerhalb des EU-Emissi­ons­handels bepreist wird. Das Brenn­stoff-Emissi­ons­han­dels­gesetz (BEHG) belegt CO2 v. a. aus Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl mit 25 EUR. 2022 muss erstmals von den Liefe­ranten an die Deutsche Emissi­ons­han­dels­stelle abgeführt werden. Und immer noch haben nicht alle Unter­nehmen die Weitergabe der Preise vertraglich umgesetzt (hierzu mehr hier).

# Einen weiteren Meilen­stein des Klima­schutz­rechts haben wohl wenige so klar erwartet: Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) hat mit seinem Klima­be­schluss vom 24. April 2021 nicht nur das Klima­schutz­gesetz für unzurei­chend erklärt, sondern einen Anspruch auf faire Verteilung der verblei­benden Emissionen zwischen den Genera­tionen formu­liert, der noch einigen Spreng­stoff bietet. Der bequeme Weg, Belas­tungen in der Hoffnung auf technische Innova­tionen in eine ungewisse Zukunft zu verlagern, ist seitdem jeden­falls versperrt. Zusammen mit dem EU-Klima­schutz­recht steht damit fest: Ob das Klima wirksam geschützt wird, ist nicht nur eine politische Forderung, Klima­schutz per Gesetz kann – unabhängig von Regie­rungs­mehr­heiten – einge­klagt werden (hierzu mehr hier).

# Apropos Regie­rungs­mehr­heiten: Die Ampel hat klima­schutz­po­li­tisch große Pläne. Die Erneu­er­baren sollen ausgebaut werden und 2030 80% des Stroms liefern. Um dies zu reali­sieren soll eine Vielzahl von Detail­re­ge­lungen Hinder­nisse besei­tigen, u. a. im Planungs- und Geneh­mi­gungs­recht, bei ausge­fö­rerten Anlagen, durch Erhöhung der Ausschrei­bungs­mengen und mehr dezen­trale Lösungen. Gaskraft­werke sollen gebaut, Kohle­kraft­werke still­gelegt werden. Da braucht es nicht einmal mehr den vielfach erwar­teten höheren CO2-Preis um zu kostan­tieren: In den nächsten Jahren ist in der Branche mächtig was los (hierzu mehr hier).

# Doch egal, was die neue Regierung plant. Die Musik im Klima­schutz­po­litik spielt längst in Brüssel. Auch hier gehen von 2021 Impulse aus, die die nächsten Jahre prägen werden. Das unter dem Schlagwort #Fitfor55 am 14. Juli2 2021 von der Kommission vorge­stellte Paket von insgesamt 14 Neure­ge­lungen wird nahezu jeden Aspekt des Klima­schutz­rechts verändern: Der EU-Emissi­ons­handel soll statt 43% Emisisons­min­derung durch die emissi­ons­han­dels­pflich­tigen Anlagen statt­liche 62% beitragen, die kosten­losen Zerti­fikate werden selbst für die Industrie drastisch reduziert (hierzu mehr hier). Der Schutz der Industrie vor Abwan­derung soll künftig durch einen Grenz­steu­er­me­cha­nismus geleistet werden (hierzu mehr hier). Der bisher nationale Emissi­ons­handel für Benzin, Erdgas etc. wird europäi­siert (hierzu mehr hier). Im Gebäu­de­be­reich wird mehr Effizienz erwartet (hierzu mehr hier). Die Erneu­er­baren Energien sollen über eine weitere Reform der Richt­linie schneller als bisher vorge­geben ausgebaut werden (hierzu mehr hier).

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Es ist also mächtig viel Bewegung im Klima­schutz­recht. Längst ist Klima nicht mehr ein Nischen­thema, sondern Treiber tiefgrei­fender Umwäl­zungen, denen sich einzelne Unter­nehmen nicht mehr entziehen können. Man muss kein Prophet sein, um vorher­zu­sagen, dass sich das in den nächsten Jahren nicht ändern wird. Wir jeden­falls werden auch 2022 die Entwick­lungen verfolgen, Umset­zungen begleiten, Projekte beraten, notfalls vor Gericht die Inter­essen unserer Mandant­schaft vertreten und hoffen, Sie bleiben uns – als Mandant­schaft oder auch als Leserinnen und Leser dieses Blogs – verbunden.

Wir melden uns im Blog zurück am 3. Januar 2022. Passen Sie in der Zwischenzeit gut auf sich auf. Unser Büro ist durch­gängig besetzt, wenn es irgendwo brennt.