Überflüssig, aber abschöpfbar: Grubenwasser als Sondervorteil

Eine wesentliche ökologische Auswirkung des Abbaus von Braun- und Steinkohle neben der Klimaproblematik sind die damit verbundenen Grundwasserabsenkungen. Aufgrund der ohnehin in einigen Regionen akuten Wasserknappheit, etwa in Brandenburg, wird das inzwischen zunehmend zum Problem. Insofern erscheint es grundsätzlich als nachvollziehbar, dass Bergbauunternehmen für das Entnehmen des sogenannten Gruben- oder Sumpfungswassers zahlen müssen. Es handelt sich dabei um Grundwasser, das sich in den Bergwerken oder Tagebauen sammelt bzw. zur Vor- und Nachbereitung des Bergbaus abgepumpt werden muss und in Oberflächengewässer eingeleitet.

Dies wurde Anfang des Jahres auch vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einer Entscheidung bestätigt. Die Entscheidung bezieht sich auf einen Bergbaubetrieb, der bis Ende Juni 2012 Steinkohle im Saarland förderte. Seit 2008 entrichtet er für Grubenwasserhaltung ein jährliches Entgelt nach dem Saarländischen Grundwasserentnahmeentgeltgesetz (im Folgenden: GwEEG). Dabei handelt es sich um erhebliche Summen. Für 2014 wurde etwa ein Entgelt in Höhe von knapp 500.000 € festgesetzt. Die Klage gegen den Festsetzungsbescheid wurde zunächst abgewiesen, hatte aber vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis Erfolg. Denn mit dem Abpumpen des Grubenwassers sei für den Bergbaubetrieb kein wirtschaftlicher Vorteil mehr verbunden. Es erfolge zur Nachsorge des Bergbaubetriebs und lediglich zur Abwehr von Gefahren.

Dem hat das BVerwG widersprochen. Zwar gäbe es aus dem Abpumpen des Wassers, das größtenteils wirtschaftlich ungenutzt bleibe, keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil für das Unternehmen. Es sei jedoch eine Pflicht, die sich aus dem vorab genehmigten Hauptbetriebsplan ergebe. Demnach sei das Abpumpen des Wassers die Voraussetzung für die erfolgreiche Förderung der Steinkohle gewesen, so dass das Unternehmen einen abschöpfbaren Sondervorteil gehabt habe. Weiterhin kann die Erhebung einer nichtsteuerlichen Abgabe neben dem Vorteilsausgleich auch soziale Zwecke oder eine Lenkungsfunktion erfüllen. Letztere wurde jedoch vom BVerwG nicht geprüft, da bereits der Vorteilsausgleich als Grund Bestand hat.

Übrigens müsste Grubenwasser nicht ungenutzt wieder in Oberflächengewässer eingeleitet werden. Oft hat es je nach Tiefe der Entnahme eine Temperatur zwischen 20 und 30 °C und kann in Wärmepumpen genutztwerden, wenn es für die Wärme vor Ort Verwendung gibt (Olaf Dilling).

2022-10-05T11:09:19+02:005. Oktober 2022|Umwelt, Wasser|

Tagebau und Moorschutz

Dass das Verbrennen von Braunkohle zum Klimawandel beiträgt ist bekannt. Was weniger bekannt ist, ist der starke Eingriff in den Wasserhaushalt, der mit Tagebau verbunden ist. Dieser Tage rückt das Problem aufgrund des Wassermangels in Teilen Brandenburgs gerade mal etwas mehr in den Fokus: Um den Tagebau zu ermöglichen, muss ständig Wasser aus der Grube gepumpt werden, wodurch sich der Grundwasserspiegel in der Umgebung kräftig senkt. Wenn die Böden zudem, wie in Brandenburg sehr wasserdurchlässig sind, zieht die Absenkung des Grundwassers noch weitere Kreise.

In der Konsequenz führt das sogar manchmal zur weiteren Freisetzung von CO2, allein durch die Ausbeutung der Bodenschätze, bevor überhaupt die erste Braunkohle verbrannt wurde. Denn im näheren Umfeld des Tagebaus Jänschwalde in Brandenburg liegen Feuchtgebiete und Moore, in denen fossile organische Masse, also Torf, unter Luftabschluss vorliegt. Hier sind in den letzten Jahren die Wasserstände oft um mehr als 2 m gesunken. Dadurch mineralisiert der Torf und der Kohlenstoff verbindet sich bei den aeroben Abbauprozessen mit Sauerstoff zu CO2.

Das passiert schon im Rahmen des genehmigten, ordnungsgemäßen Abbaus der Braunkohle, obwohl davon von der FFH-Richtlinie besonders streng geschützte Biotope betroffen sind. Nun hat sich aber herausgestellt, dass von dem Betreiber des Braunkohletagebaus Jänschwalde die genehmigten Mengen der Wasserentnahme im großen Stil überschritten wurden. Daher betreiben nun zwei Umweltverbände ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Cottbus. Nach Auffassung der Kläger steht der von der Bergbehörde genehmigte Betriebsplan im Widerspruch zur wasserrechtlichen Genehmigung. Angesichts der vermutlich klimabedingten Trockenheit der letzten Jahre wird es immer schwerer vermittelbar, dass zur Gewinnung von fossilen Brennstoffen solche intensiven Eingriffe in den Wasserhaushalt erfolgen (Olaf Dilling).

 

2021-12-16T23:54:07+01:0016. Dezember 2021|Energiepolitik, Naturschutz, Wasser|

Mühen der Ebene: Nationale Moorschutzstrategie veröffentlicht

Hochmoorsee

In Deutschland wurden im Jahr 2019 6,7 Prozent der Treibhausgasemissionen aufgrund der Zersetzung von Moorböden infolge von Entwässerungsmaßnahmen und Torfnutzung freigesetzt. In absoluten Zahlen geht es um ca. 53 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent.  Das entspricht in etwa einem Drittel der Emissionen, die private Haushalte durch Wärme, Strom und Verkehr verursachen. Dabei sind überhaupt nur ca. 4% der Gesamtfläche in Deutschland Moorböden, für landwirtschaftliche Zwecke eine ohnehin wenig ertragreiche Bodenart.

Schon diese Zahlen zeigen, dass es sich lohnt, sich auf Moorschutz zu fokussieren, zumal dies auch große Vorteile für Biodiversität und Wasserhaushalt bietet. Es geht  Trotz all diesen guten Gründen war der Weg der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung geplanten Nationalen Moorschutzstrategie mit Steinen bzw Knüppeln gepflastert. Insbesondere war das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) der Auffassung, dass es nur um solche Moore gehen solle, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Aus naheliegenden Gründen hatte es Proteste von Bauernverbänden gegeben, die weitere Einschränkungen für die landwirtschaftliche Nutzung befürchteten. Daher ließ die zuständige Ministerin Klöckner Anfang August diesen Jahres die Verhandlungen platzen und gab dem Umweltressort dafür die alleinige Schuld.

Allerdings ist die Position des Bundesumweltministeriums, eine umfassende Strategie auch für genutzte oder degradierte Moorböden zu entwickeln nur allzu verständlich. Angeblich hatte es auch Kompromiss- und Gesprächsangebote gegeben, die seitens des BMEL nicht wahrgenommen worden waren. Gerade unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes. Denn es gibt aktuell kaum noch intakte, nicht genutzte Moore. Laut dem Bundesamt für Naturschutz werden heute etwa 90 % der Moorböden genutzt, davon etwa die Hälfte als Grünland und gut ein Zehntel als Wald, der Rest als Ackerfläche. Ein Großteil des Potentials für Klima- und Biodiversitätsschutzes wäre insofern verloren gewesen.

Heute ist die Nationale Moorschutzstrategie dennoch veröffentlicht worden. Allerdings nur in der Verantwortung des Bundesumweltministeriums. Ein wichtiger Punkt in der Strategie sind die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und insbesondere die Neuorientierung der Rolle der Wasser- und Bodenverbände. Bisher hatten sie ihre Aufgabe vor allem in der Entwässerung und in der Verbesserung der Vorflut gesehen. Demgegenüber soll nach Auffassung des Umweltbundesministeriums in Zukunft stärker auf Klimaschutz und Klimaanpassung geachtet werden. Mit anderen Worten, durch Wiedervernässung bzw. Erhöhung des Grundwasserspiegels müssen Moorböden erhalten werden und die Trockenheit der letzten Jahre ausgeglichen werden. Allerdings ist das bei vielen der Verbände, die meist von Landwirten dominiert werden, noch nicht überall angekommen. Und auch das deutsche und Europäische Wasserrecht priorisiert in viele Fällen Entwässerung über Wiedervernässung und “Retention” also das Zurückhalten von Wasser (Olaf Dilling).

Wenn Sie Fragen haben zum rechtlichen Rahmen der Moorrenaturierung oder des Hochwasserschutzes, können Sie sich gerne an uns wenden.

 

2021-09-02T09:53:30+02:002. September 2021|Naturschutz, Umwelt, Wasser|