BNetzA setzt Gaskrisenübung an

Am 21. September 2023 findet eine von der Bundesnetzagentur geplante „Gas-Krisenübung“ statt. Ziel dieser Übung ist die Abläufe des Bundeslastverteilers zu proben. Faktisch wird dort geübt, was im Fall einer sog. Gasmangellage erfolgen muss. In diesem Fall übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des sogenannten Bundeslastverteilers. Rechtsgrundlage bildet das Energiesicherungsgesetz (EnSiG).

Hintergrund ist, dass die deutsche Gasversorgung soll auch in Krisenzeiten gesichert sein muss. Kann dies  nicht mehr ausreichend durch die privatwirtschaftlichen Akteure erfolgen, muss der Staat durch hoheitliche Lastverteilung eingreifen. Dabei erfolgt eine staatliche Verteilung und Zuteilung von Gasmengen. Dies ist der Fall, wenn die höchste Stufe des Notfallplans Gas in Deutschland ausgerufen wird.

Die aktuelle Übung erfolgt vor dem Hintergrund der Erfahrungen des letzten Winters und der dort bestehenden Gasknappheit durch den Ukrainekrieg, auch wenn die Versorgungslage sich hier wieder etwas entspannt hat. Ähnliche Konzepte gab es jedoch auch schon früher. Eine vergleichbare Übung gab es so bereits im Jahr 2018 auf Landesebene unter Beteiligung der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen für den Fall einer Gasmangellage in Süddeutschland (LÜKEX 18).

(Christian Dümke)

2023-09-08T13:08:29+02:008. September 2023|Energiepolitik, Gas|

Zwischenbilanz: Was wurde aus der Gaskrise?

Erinnern Sie sich noch an die Angst zu Beginn des Winters, dass Deutschland das Gas ausgehen könnte oder zumindest rationiert werden müsste, weil russische Gaslieferungen ausbleiben und Deutschlands Gasspeicher nicht ausreichend gefüllt? Was ist daraus geworden?

Am 08. Februar 2023 waren die Gasspeicher noch zu 74,71 Prozent gefüllt. n den Jahren 2021 und 2022 waren die Speicher Mitte Februar deutlich stärker geleert als derzeit. Mit der EnSikuMaV hat der Gesetzgeber einige Regelungen zur Einsparung von Energie erlassen, wie etwa das Verbot private Pools zu heizen oder Räume die nicht dem gewöhnlichen Aufenthalt von Personen dienen, aber damit sind wir bisher doch sehr gut durch die Krise gekommen. Der Gasverbrauch liegt durchschnittlich 17 % unter dem Verbrauch der Vorjahre.

Mit der Gaspreisbremse und der Wärmepreisbremse hat der Gesetzgeber Markteingriffe vorgenommen, die vor der Krise noch undenkbar schienen, schützt aber so Letztverbraucher vor übermäßigen Preisexplosionen. Der bisher milde Winter tut sein Übriges.

Hauptgasverbraucher ist weiterhin die Industrie, mit ungefähr 50 % Anteil am Gesamtgasverbrauch. Das benötigte Erdgas stammt aus Norwegen, den Niederlanden, Belgien und Frankreich sowie auch über neue LNG-Terminals an den deutschen Küsten.
Rechtlich stehen die Versorger und die Immobilienwirtschaft vor der Aufgabe in kurzer Zeit zahlreiche neue gesetzliche Vorgaben erfüllen zu müssen, teilweise auf Basis gesetzlicher Regelungen, die doch die eine oder andere Frage offen lassen. Wir als Berater tun unser Bestes, die Branche in dieser Zeit zu unterstützen.

(Christian Dümke)

2023-02-17T02:00:52+01:0017. Februar 2023|Energiepolitik, Gas|

Energiepreise: Was plant die KOM?

Auch wenn diese Woche die Strom- und Gaspreise wieder etwas niedriger notieren: Seit Herbst 2021 haben die Energiepreise eine rapide Entwicklung genommen, die kaum jemand für möglich gehalten hätte. Die Verknapung der russischen Erdgaslieferungen, der nur zur Hälfte verfügbare französische Kraftwerkspark und die wegen der Dürre vergleichsweise geringe Stromproduktion der Wasserkraft treiben die Preise. Schon 2021 machte sich dies im Großhandel bemerkbar. Aber – vertragsbedingt – erst jetzt kommen diese Preise bei den gewerblichen und privaten Letztverbrauchern an.

Die meisten Mitgliedstaaten, auch die Bundesrepublik, haben hierauf bereits reagiert. Nun hat die europäische Ebene im Anschluss an die jährliche Rede zum State of the European Union einen Vorschlag über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise vorgelegt. Danach will die Kommission auf drei Wegen die Energiepreise in den Griff bekommen.

Abschöpfung von Strompreisen > 180 EUR/MWh

Die Preisbildung für Strom wurde in den letzten Wochen wieder viel diskutiert: Nach dem Merit-Order-Modell beruhen die Großhandelspreise für Strom auf dem Kraftwerk, das als letztes angefahren wird, wenn die Stromerzeuger in der aufsteigenden Reihenfolge ihrer Stromgestehungskosten anfahren. Da das teuerste noch abgerufene Kraftwerk meistens ein Gaskraftwerk ist, sind die Strompreise 2022 bedingt durch die Erdgaspreise um ein Vielfaches höher als in den Vorjahren. Was (nicht nur) die Kommission besonders verärgert: Diesen Preis erhält nicht nur das preissetzende Kraftwerk, sondern alle Kraftwerke, auch die, die deutlich günstiger erzeugen.

Hier will die Kommission nun Spitzen kappen: Die Erlöse aus dem Verkauf von “inframarginalem” Strom,z. B. Windkraft, Solarenergie, Geothermie, Kernenergie, Biomasse, Erdöl und Erdölerzeugnisse, Wasserkraft, müssen oberhalb einer Grenze von 180 EUR/MWh abgeführt werden. Es gilt also kein Höchstpreis, sondern es wird zu Marktpreisen verkauft und dann an den Staat abgeführt, also eine Art Steuer oberhalb von 180 EUR/MWh in Höhe von 100%. Da auch mit diesen 180 EUR angesichts von Preisen noch 2019 stabil unter 50 EUR/MWh niemand gerechnet haben dürfte, wähnt sich die Kommission auf der juristisch sicheren Seite. Das so eingesammelte Geld soll dann vom Staat verteilt werden: Letztverbraucher können Kompensationen oder Direktzahlungen erhalten, Versorger, die unter Kosten liefern müssen, können unterstützt werden, es kann auch in Dekarbonisierungsstrategien investiert werden: Hier haben die Mitgliedstaaten Spielräume.

Rettungsring, Lebensretter, Rettung

Abschöpfung von fossilen Übergewinnen

Unternehmen, die im Öl-, Gas-, Kohle- oder Raffineriebereich aktiv sind, sollen im laufenden Jahr 33% der Gewinne abführen, die über ihren Durchschnittsgewinn in den Jahren 2019 bis 2021 zuzüglich eines Aufschlags von 20% hinausgehen. Auch diese neue Steuer soll der Abfederung von Härten dienen, die durch den Preisanstieg für Energie entstanden sind.

Senkung von Stromverbräuchen

Die KOM will nicht nur Preisspitzen abschöpfen, sie will auch gemeinschaftsweit den Stromverbrauch besonders dann senken, wenn gerade besonders hohe Nachfrage besteht 5% sollen runter und zwar bevorzugt in den 10% der Stunden, in denen die Last am höchsten ist.

Die Mitgliedstaaten haben auch hier Freiräume, wie sie dies erreichen wollen. Die KOM spricht Informationen für Verbraucher an, wie sie in Deutschland bereits in § 9 EnSiKuMaV vorgeschrieben sind. Aber auch marktbasierte Maßnahmen wie Auktionen oder Ausgleichsleistungen für Verbraucher, die bereit sind, ihre Last zu verschieben.

Verzichtet hat die KOM füs Erste auf langfristige und aufwändige Maßnahmen wie den Umbau des Strommarktes an sich oder auch auf die viel diskutierten Höchstpreise beim Gaseinkauf. Es soll schnell gehen mit den notwendigen Entlastungen, denn die Heizperiode steht vor der Tür (Miriam Vollmer)

2022-09-16T22:34:48+02:0016. September 2022|Energiepolitik, Gas|