BNetzA setzt Gaskrisenübung an
Am 21. September 2023 findet eine von der Bundesnetzagentur geplante „Gas-Krisenübung“ statt. Ziel dieser Übung ist die Abläufe des Bundeslastverteilers zu proben. Faktisch wird dort geübt, was im Fall einer sog. Gasmangellage erfolgen muss. In diesem Fall übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des sogenannten Bundeslastverteilers. Rechtsgrundlage bildet das Energiesicherungsgesetz (EnSiG).
Hintergrund ist, dass die deutsche Gasversorgung soll auch in Krisenzeiten gesichert sein muss. Kann dies nicht mehr ausreichend durch die privatwirtschaftlichen Akteure erfolgen, muss der Staat durch hoheitliche Lastverteilung eingreifen. Dabei erfolgt eine staatliche Verteilung und Zuteilung von Gasmengen. Dies ist der Fall, wenn die höchste Stufe des Notfallplans Gas in Deutschland ausgerufen wird.
Die aktuelle Übung erfolgt vor dem Hintergrund der Erfahrungen des letzten Winters und der dort bestehenden Gasknappheit durch den Ukrainekrieg, auch wenn die Versorgungslage sich hier wieder etwas entspannt hat. Ähnliche Konzepte gab es jedoch auch schon früher. Eine vergleichbare Übung gab es so bereits im Jahr 2018 auf Landesebene unter Beteiligung der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen für den Fall einer Gasmangellage in Süddeutschland (LÜKEX 18).
(Christian Dümke)