Bundestag beschließt das EEG 2021

Der Bundestag hat heute in dritter Lesung die EEG-Novelle 2021 beschlossen. War es zwischen­zeitlich etwas ruhiger um das Gesetz­ge­bungs­ver­fahren geworden, ging jetzt dann doch alles sehr schnell. Kaum hatten wir uns durch die 229seitige Beschluss­emp­fehlung des Wirtschafts­aus­schusses vom 15.12.2020 gearbeitet, erfolgte auch schon der Gesetzesbeschluss.

Wir werden uns mit den einzelnen Inhalten und Neuerungen des EEG 2021 auf diesem Blog noch intensiv ausein­an­der­setzen. Hier nun erst einmal unsere ersten Eindrücke:

Das EEG 2021 wurde tatsächlich mit sehr weitrei­chenden Ermäch­ti­gungs­grund­lagen für Rechts­ver­ordnung ausge­stattet, insbe­sondere zur Änderung der Zubau­ziele. Warum das proble­ma­tisch ist, hatten wir hier schon einmal erläutert. Die ursprünglich im Gesetz­entwurf enthal­tende Formu­lierung, wonach der Ausbau der Erneu­er­baren Energien im öffent­lichen Interesse liegt und der öffent­lichen Sicherheit dient, hat das Gesetz­ge­bungs­ver­fahren leider nicht überstanden und findet sich nun doch nicht im EEG 2021. Was ebenfalls fehlt sind gesetz­liche Regelungen zur Unter­stützung sogenannter Erneu­erbare-Energien-Gemein­schaften – obwohl Deutschland hier zu nach der Richt­linie (EU) 2018/2001 des Europäi­schen Parla­ments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur entspre­chenden Umsetzung verpflichtet wäre, wie wir bereits hier einmal ausge­führt hatten.

Eine wesent­liche Änderung gibt es beim Thema Eigen­ver­brauch von selbst erzeugtem EEG-Strom. Bei selbst erzeugten und genutzten Solar­strom aus Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung soll zukünftig die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage entfallen. Die Befreiung gilt auch für Bestands­an­lagen und sogenannte „ausge­för­derte Anlagen“ deren 20jährige Förder­dauer abgelaufen ist. Aller­dings gilt die Befreiung nur für eine begrenzte Strom­menge von 30 Megawatt­stunden pro Jahr.

Auch beim Thema Mieter­strom – bisher eher keine Erfolgs­ge­schichte – hat der Gesetz­geber nachge­bessert. Der Mieter­strom­zu­schlag wird für Anlagen bis 10 KW auf 3,79 Cent pro Kilowatt­stunde, für Anlagen bis 40 Kilowatt auf 3,52 Cent pro Kilowatt­stunde und für Anlagen bis 500 Kilowatt auf 2,37 Cent pro Kilowatt­stunde erhöht. Außerdem wird noch einmal klarge­stellt, dass auch das sog. „Liefer­ket­ten­modell“ förder­fähig ist, bei dem der Anlagen­be­treiber einen Energie­dienst­leister als Mieter­strom­lie­ferant beauf­tragt. Das vielfach umstrittene Kriterium des unmit­tel­baren räumlichen Zusam­men­hangs von Anlage und versorgten Mietern wurde durch die Bezug­nahme auf einen Quartiers­be­griff geändert. Die Anlage muss sich nun im selben Quartier wie die versorgte Mieter befinden.

Weiterhin gibt es nun eine Regelung zum Schicksal von Anlagen, deren 20jährige Förder­dauer abgelaufen ist. Der Strom aus solchen „ausge­för­derten Anlagen“ bis zu einer Größe von 100 Kilowatt Leistung kann noch bis Ende 2027 weiterhin in Höhe des Markt­wertes abzüglich einer Vermark­tungs­pau­schale vergütet werden.

Dies nur als erstes Zwischen­fazit. Wir werden uns mit den angeris­senen Themen und den übrigen Neuerungen des EEG 2021 hier künftig noch intensiv befassen. (Christian Dümke)

2020-12-17T21:20:28+01:0017. Dezember 2020|Energiepolitik, Erneuerbare Energien|

Block­chain I: Von Blogs zur Blockchain

Als ich Studentin war, gab es Zeitungen und Blogger. Zeitungen nahmen Blogger nicht ernst. Zeitungen waren die Öffent­lichkeit, Blogger waren Leute mit zuviel Zeit, die im Internet über ihre total egalen Privat­an­ge­le­gen­heiten schrieben. Ernst­hafte Leute mit Krawatten und Vorzim­merdame nahmen derlei Umtriebe gar nicht erst ernst.

Nun gut. Heute bin ich über 40 und zur re:publica 18 in der nächsten Woche erscheinen so um die 7.000 Leute (ich auch*). Die bekann­testen Blogger erreichen mehr Menschen als eine normale Zeitung, und für Leute, die heute so jung sind wie ich damals, sind Menschen Stars, die ihren Alltag für YouTube filmen. Die Zeitungen gibt es zwar noch. Aber von ihrem alten Selbst­be­wusstsein ist nicht viel übrig. Die Zeit ist nicht gänzlich über sie hinweg­ge­gangen, aber sie haben ihre Bedeutung als Flaschenhals und Mittelsmann zwischen Infor­mation, Unter­haltung und dem Bürger verloren. Es gibt keine klaren Grenzen mehr zwischen Sender und Empfänger. Wir alle sind je nach Gusto und Tagesform beides.

Disku­tiert die Energie­wirt­schaft über die Block­chain, muss ich an diese 20 Jahre alten Debatten denken. Wie die Zeitungen vor 20 Jahren glauben auch Energie­ver­sorger heute, dass sie nicht wegzu­denken wären. Zwar werden gegen­wärtig ständig irgendwo Vorträge über die Block­chain in der Energie­wirt­schaft gehalten, deren Fazit stets darin mündet, dass auch in Hinblick auf Strom Mittels­männer überflüssig seien. Statt dessen würden Unter­nehmer und Verbraucher gleich­zeitig Strom erzeugen, etwa über Solar­pa­neele auf dem Dach oder ein BHKW auf dem Betriebs­ge­lände. Und natürlich auch Strom verbrauchen. Der überschüssige Strom würde dann über die Block­chain, also ein dezen­trales System, das alle Trans­ak­tionen fälschungs­sicher dokumen­tiert, an andere Verbraucher verkauft. Weil die Block­chain für diese Trans­ak­tionen die Computer der Erzeuger und Verbraucher nutzt, wären Energie­ver­sorger schlag­artig überflüssig.

Sprich man nach diesen Vorträgen aller­dings beim Pausen­kaffee mit Energie­ver­sorgern, so wirken die insgesamt eher weniger alarmiert. Angesichts einer Techno­logie, die technisch bereits funktio­niert und nichts weniger als die eigene Abschaffung auslösen würde, ist diese Ruhe eigentlich nur mit Fanta­sie­lo­sigkeit zu erklären. Doch ebenso, wie Medien Ideen brauchen, wie sie in Zukunft bestehen sollen, sollte auch die Energie­wirt­schaft Modelle entwi­ckeln, welche Rolle sie künftig spielen könnte. Und wer das bezahlt.

Ob die Visionen einer stadt­werks­freien Zukunft wirklich eintreten, kann ich natur­gemäß ebenso wenig prognos­ti­zieren wie alle anderen Leute, auch wenn die vielleicht mit mehr Inbrunst so tun, als hätten sie eine Glaskugel im Keller. In den nächsten Tagen werde ich aber in einigen kurzen Texten Fragen ansprechen, die die Block­chain stellt, unter anderem: Was für Pilot­pro­jekte gibt es schon in Hinblick auf die Block­chain in der Energie­wirt­schaft? Welche Prozesse könnte sie unter­stützen oder übernehmen? Und wo kommen die heutigen Energie­ver­sorger in diesen Szenarien vor?

*Wenn Sie auch zur re:publica kommen, freue ich mich über einen Kaffee. Mailen Sie mir gern.

2018-04-23T22:01:48+02:0023. April 2018|Digitales|