Schlechte Zeiten für die KWK: Das KWKG 2021

Überra­schung: Das gerade erst im August geänderte neue Kraft-Wärme-Kopplungs­gesetz (KWKG) wurde vom Gesetz­geber im Zuge der aktuellen EEG-Novelle (wir erläu­terten) gleich mit geändert.

Die umfang­reiche Neure­gelung kommt in der Branche nicht gut an. Das ist auch für dieje­nigen, die der Energie­wirt­schaft eher skeptisch gegenüber stehen, keine gute Nachricht. Denn hier geht es nicht um Geschenke für Versorger. Mit dem KWKG wird eine Materie verhandelt, die über die Steigerung der Energie­ef­fi­zienz sowohl auf eine sparsame Ressour­cen­be­wirt­schaftung als auch auf Klima­schutz und Luftrein­haltung abzielt. Das KWKG zu schwächen bedeutet damit auch, die Reali­sierung der Klima­schutz­ziele und auch der Luftqua­li­täts­ziele zu erschweren. Insbe­sondere (aber nicht nur) die folgenden Änderungen sind ebenso relevant wie bedau­erlich für viele Projekte:

# Die einschnei­dendste Änderung: Künftig gilt die KWK-Ausschrei­bungs­pflicht bereits ab 500 kW und nicht erst ab 1 MW. Damit schwindet für viele Vorha­ben­träger ein wichtiges Stück Planungs­si­cherheit, zumal für viele Projekte (z. B. Eigen­ver­sorgung) die Förder­fä­higkeit so ganz entfällt.

# Neuerungen gibt es auch bei den iKWK-Ausschrei­bungen, mit denen KWK-Systeme gefördert werden, die als Mehrkom­po­nen­ten­system auch erneu­erbare Energien und eine elektrische Wärme­er­zeugung einbinden, oft über ein Neben­ein­ander von einem BHKW, Solar­thermie und einer Power-to-Heat-Einrichtung. Diese Anlagen werden in der Größen­klasse bis 10 MW künftig ausschließlich über Ausschrei­bungen gefördert. Den Bonus gibt es erst bei größeren Einrich­tungen, nicht bereits – wie bisher nach § 7a Abs. 1 KWKG – ab 1 MW.

# Der Südbonus fällt künftig komplett weg.

# Der Kohle­er­satz­bonus für Altanlagen aus der Zeit vor 1985 nach § 7c KWKG, die den Brenn­stoff wechseln, verringert sich von 50 EUR auf maximal 20 EUR pro kW und wird nicht mehr gewährt, wenn eine Anlage erfolglos an einer Ausschreibung nach dem Kohle­aus­stiegs­gesetz teilge­nommen hat.

# Der Power-to-Heat-Bonus wird erst ab 2024 gezahlt, die techni­schen Voraus­set­zungen werden aber etwas großzügiger.

# Der TEHG-Bonus wird abgeschafft, dafür steigt die Einspei­se­ver­gütung bei Anlagen größer 2 MW.

Der Gesetz­geber erklärt die neuen Regelungen mit dem Beihil­fen­recht. Die Kommission hätte diese Anpas­sungen verlangt. Doch dies wirft Fragen auf: Aktuell gibt es eine Notifi­zie­rungs­ent­scheidung der Kommission, also keinen unmit­tel­baren zeitlichen Druck. Zudem handelt es sich beim KWKG um einen Umlage­me­cha­nismus. Umlage­me­cha­nismen sind aber nach wie vor keine Beihil­fe­re­ge­lungen. Musste man überhaupt anpassen oder wäre dies nicht eine Klärung durch den EuGH wert gewesen? In jedem Falle wäre es wünschenswert gewesen, Anpas­sungen breiter zu disku­tieren und nicht so kurzfristig Planungen zu konter­ka­rieren. (Miriam Vollmer)

2020-12-21T21:37:45+01:0021. Dezember 2020|Energiepolitik, Strom, Wärme|

Erste Ergeb­nisse der Ausschrei­bungen zum Kohleausstieg

Der Bundestag und der Bundesrat haben bekanntlich den Ausstieg aus der Kohle­ver­stromung bis spätestens 2038 beschlossen. Es handelt sich dabei um einen schritt­weisen Prozess. Für die Still­legung von Stein­koh­le­kraft­werken sind hierzu bis zum Jahr 2026 Ausschrei­bungen vorgesehen.

Die Bundes­netz­agentur hat nun erste Ergeb­nisse der Ausschrei­bungs­ver­fahren zum Kohle­aus­stieg veröf­fent­licht. In der ersten Gebots­runde waren 4.000 MW Leistung zur Reduktion ausge­schrieben, dabei wurden am 01. Dezember 2020 für 11 Kraft­werke Zuschläge erteilt. Die Ausschrei­bungen funktio­nieren ein wenig so, als habe man das Verfahren zur Ausschreibung von EEG Förde­rungen für die Errichtung von Neuan­lagen umgekehrt. Die Betreiber konnten Angebote auf die von Ihnen für eine Abschaltung gefor­derten Entschä­di­gungs­zah­lungen abgegeben, bei der die niedrigsten Gebote den Zuschlag erhielten. Die auf diese Weise bezuschlagte Entschä­di­gungs­summe liegt bei 370 Mio EUR und ist deutlich niedriger als hierfür ursprünglich einkalkuliert.

Lauter gute Nachrichten also? Nicht ganz: Schaut man sich die Liste der Anlagen an, dann stellt man fest, dass hierunter keine Altanlagen sondern einige recht neue und moderne Kohle­kraft­werke sind (Kraftwerk Hamburg-Moorburg Blöcke A und B, Inbetrieb­nahme 2015, Block E des Westfalen-Kraft­werks in Hamm, Inbetrieb­nahme 2014). Wer also dachte, beim Kohle­aus­stieg würden zuerst die ältesten Kraft­werke gegen eine mutmaßlich geringe Entschä­digung vom Netz gehen, sieht sich enttäuscht.

Läuft da was falsch, wenn jetzt moderne und effiziente Kraft­werke zuerst vom Netz gehen? Oder stoßen die Konzerne hier etwa unren­table Invest­ruinen ab und bekommen dafür noch eine Entschädigung?

Über die Gründe kann man trefflich speku­lieren, disku­tieren Sie doch mit uns dazu auf Twitter.

(Christian Dümke)

2020-12-04T17:02:16+01:004. Dezember 2020|Energiepolitik, Strom, Umwelt|

Energie­wende weltweit – Spanien steigt aus der Kohle aus

Deutschland ist nicht das einzige Land, welches vor dem Hinter­grund des Klima­wandels eine Energie­wende betreibt. Erst letzte Woche berich­teten wir über Südkoreas ehrgeizige Pläne. In Europa treibt derweil auch Spanien seinen Kohle­aus­stieg weiter voran. Spanien hat die viert­größte Wirtschaft in Europa und ist eines der europäi­schen Länder, dass nach Klima­pro­gnosen am stärksten vom Klima­wandel betroffen wäre, wenn die Tempe­ra­tur­grenzen des Pariser Abkommens überschritten werden.

Während im Jahr 2018 noch 20 % des verbrauchten Stroms aus Kohle erzeugt wurde, waren es 2020 nur noch 1,4 %. Die Hälfte der ehemals 15 spani­schen Kohle­kraft­werke sind inzwi­schen vom Netz. Bis 2030 will Spanien dann den Kohle­aus­stieg vollendet haben. Ein Grund dafür sind die Kosten für den CO2-Emissi­ons­handel, der Kohlestrom nun teurer macht als die regene­rative Erzeugung. Zusätzlich sind Beihilfen für Kohle­abbau nur noch begrenzt möglich. Auch für die spanische Atomkraft läuft die Zeit ab – bis 2030 soll auch der letzte der acht Kernre­ak­toren abgeschaltet werden.

Spanien will bis zum Jahr 2030 auf einen Anteil regene­ra­tiver Strom­erzeugung von 74 % erreichen – was ungefähr einer Verdop­pelung zum heutigen Stand entspricht. Im Jahr 2050 will Spanien dann 100 % erreicht haben. Zum Vergleich: Deutschland plant bis 2030 mit 65 % und bis 2050 mindestens 80 % regene­ra­tiver Stromerzeugung.
(Christian Dümke)

2020-11-02T18:15:55+01:002. November 2020|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom, Windkraft|