Strom­ausfall und resiliente Energieversorgung

Ein Brand­an­schlag hat Anfang Januar in Teilen von Berlin bekanntlich vier Tage lang die Strom­ver­sorgung lahmgelegt. Da es zu der Zeit auch sehr kalt war und Schnee lag, kam es zu erheb­lichen Einschrän­kungen für die Bevöl­kerung. Wer die Möglichkeit hatte, zog zu Verwandten oder Freunden.

Wie so oft bei solchen Ausnah­me­si­tua­tionen brodelte die Gerüch­te­küche. Da es mehrere wider­sprüch­liche angeb­liche Beken­ner­schreiben und Dementi einer „Vulkan­gruppe“ gab, ist die Urheber­schaft des Anschlags weiterhin unklar. Außerdem schlach­teten rechte Nachrich­ten­portale wie NIUS die Situation aus und schürten unbegründete Ängste, indem sie von einer „Explo­si­ons­gefahr“ von Wärme­pumpen bei Strom­ausfall im Winter sprachen. Allgemein wird bei Strom­aus­fällen oft die Energie­wende und vor allem der Verzicht auf die Atomenergie verant­wortlich gemacht.

Was dagegen regel­mäßig unter­schätzt wird, ist dagegen die Stabi­lität und Resilienz von Strom­netzen und die Dezen­tra­lität der Energie­ver­sorgung: Auch in Frank­reich und Großbri­tannien kam es nach einem Winter­sturm vor ein paar Tagen zu größeren Strom­aus­fällen, obwohl dort weniger auf alter­native Energien gesetzt wird. Die Energie­wende verbessert durch den Netzausbau und die Speicherung von Strom grund­sätzlich die Resilienz des Energie­systems. Sie trägt außerdem zur Dezen­tra­lität der Energie­ver­sorgung bei, jeden­falls dann, wenn nicht ausschließlich auf Offshore-Windenergie gesetzt wird.

Angeblich ist in den besonders betrof­fenen reichen Stadt­teilen Zehlendorf während und nach dem Strom­ausfall die Nachfrage nach Diesel-Notstrom­ag­gre­gaten erheblich angestiegen. Aber was für Möglich­keiten gibt es eigentlich für Privat­haus­halte, dezen­trale Resilienz für den Notfall mit einem energie­wen­de­kom­pa­tiblen Normal­be­trieb zu kombinieren?

Eine Möglichkeit ist zunächst ein E‑Auto und eine Wallbox, die bidirek­tio­nales Laden ermög­licht, das seit diesem Jahr steuerlich und regula­to­risch erleichtert wurde. Denn dadurch können zumindest – je nach Ladezu­stand – die ersten Stunden bis hin zu mehreren Tagen eines Strom­aus­falls überbrückt werden. Zumindest die Gasheizung kann dann weiter mit Ladestrom betrieben werden bzw auch eine Wärmepumpe.

Noch besser ist eine Dach- oder ausrei­chend große Balkon­so­lar­anlage in Kombi­nation mit einem Strom­speicher, der eine Notstrom­ver­sorgung ermög­licht. Dann ist nicht nur die Wärme- sondern auch die Strom­ver­sorgung bei einem Strom­ausfall sicher­ge­stellt. (Olaf Dilling)

 

2026-01-13T19:07:29+01:0013. Januar 2026|E-Mobilität, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|

re|Adventskalender – Das 8. Türchen: Strom vom Dach

Kohle und Klärschlamm, Wind und Freifläche, Biogas und Erdgas – auch in diesem Jahr hatten wir praktisch alle strom­erzeu­genden Anlagen auf dem Tisch. Und auch 2025 waren wieder zahlreiche Projekte dabei, die auf Dächern errichtet werden. Standard jeweils: Den Löwen­anteil des erzeugten Stroms wird im Gebäude selbst verbraucht, der Rest wird über einen Direkt­ver­markter in das Netz der öffent­lichen Versorgung eingespeist.

Bei allen oberfläch­lichen Ähnlich­keiten ging am Ende jedoch kein Vertrag zweimal aus dem Haus. Natürlich verfügen wir – wie alle in diesem Bereich erfah­renen Akteure – über einiges in der (elektro­ni­schen) Schublade. Doch keine Konstel­lation und keine Inter­es­senlage gleicht der anderen vollständig. In einem Gebäude möchte ein Mieter das bislang nicht mitver­mietete Dach künftig nutzen und den Strom selbst verbrauchen. In einem anderen wird ein dem Eigen­tümer verbun­denes Unter­nehmen aktiv und verkauft den Strom. Bisweilen betreibt ein Unter­nehmen sowohl eine PV-Anlage auf einem fremden Dach als auch eine Wärme­er­zeu­gungs­anlage im Keller. Und auch die Vermarktung von Überschüssen zeigt sich bei näherer Betrachtung durchaus unterschiedlich.

Wenn wir nicht einen fremden Vertrag zur Prüfung vorgelegt bekommen, entwi­ckeln wir nach der Bespre­chung der Konstel­lation und der Inter­es­senlage den Vertrag gemeinsam mit dem Mandanten – häufig in mehreren Runden mit den Vertrags­partnern. Bisweilen geht das sehr schnell. Manchmal, gerade wenn es nicht nur um die Aufdach-PV geht, bleibt die Akte lange bei uns offen. Und manchmal fahren wir an Malls, Wohnge­bäuden, Hotels oder Logis­tik­hallen vorbei und freuen uns ein wenig, wenn die Module in der Sonne glitzern.

Aber wissen Sie, was wir auch 2025 rein gar nicht gesehen haben? Mieter­strom­mo­delle und die gemein­schaft­liche Gebäu­de­ver­sorgung. Wir haben beide Modelle oft mit Mandanten besprochen. Doch zumindest bei uns spielen sie weiterhin die Rolle des Yeti im Himalaya: Andere, tapfere Juristen mögen ihn irgendwo in den weißen Wänden des Hochge­birges gesichtet haben. Wir aber, hier unten in den Niede­rungen rund um den Hacke­schen Markt, haben auch dieses Jahr oft über den Yeti gesprochen – verkauft haben wir ihn nicht (Miriam Vollmer).

2025-12-13T01:50:57+01:0013. Dezember 2025|Strom|

Abschied vom Windhund – Batte­rie­speicher und KraftNaV

Derzeit wird viel über Batte­rie­speicher gesprochen – und zwar nicht nur über die, die tatsächlich gebaut werden. Die Übertra­gungs­netz­be­treiber sehen sich seit Monaten mit einer Flut von Anschluss­an­trägen für Großspeicher konfron­tiert. Auf dem Papier wächst in Deutschland eine Gigawattzahl heran, die jedes realis­tische Ausbauziel locker in den Schatten stellt. Das Problem dabei: Ein großer Teil dieser Projekte wird nie gebaut werden. Oft fehlt – noch – alles, was ein erfolgs­ver­spre­chendes Vorhaben ausmacht – Grund­stück, Finan­zierung, Geneh­mi­gungen. Trotzdem müssen die Netzbe­treiber jeden einzelnen großen Antrag ab 100 MW prüfen, als stünde der Bagger schon vor der Tür.

Dass sie das müssen, liegt an der Kraft­werks­netz­an­schluss­ver­ordnung, der KraftNAV. Die Bundes­netz­agentur führt in ihren FAQ zum Thema Speicher ausdrücklich aus, dass diese Verordnung für Batte­rie­speicher der entspre­chenden Größen­ordnung gilt. Aller­dings stammt die KraftNAV aus einer Zeit, in der Batte­rie­speicher ein Nischen­phä­nomen waren, nicht ein Geschäfts­modell, das ganze Inves­to­ren­pools dazu verleitet, mal eben „vorsorglich“ ein paar hundert Megawatt zu beantragen. Die Verordnung sieht keine Projekt­rei­fe­prüfung vor, keine Priori­sierung, keinen Aufschub. Wer einen Anschluss beantragt, ist bei Windhund­ver­fahren dabei. Ob das Projekt irgendwann reali­siert wird oder nur Netzka­pa­zität reser­viert, spielt keine Rolle. Der Netzbe­treiber darf auch nicht danach diffe­ren­zieren, ob der seriöse, etablierte energie­wirt­schaft­liche Akteur bauen will, oder Glücks­ritter ohne erkennbare Expertise.

Problem an der Sache: Netzka­pa­zi­täten sind eine inzwi­schen knappe Ressource. Wenn sie durch Fantasie-Projekte blockiert werden, fehlen sie an anderer Stelle – bei Solar­parks, die tatsächlich gebaut werden wollen, bei Windenergie, bei indus­tri­ellen Verbrau­chern, die sich elektri­fi­zieren müssen. Das Stromnetz ist schließlich keine virtuelle Ressource, sondern eine technische Infra­struktur, die nur funktio­nieren kann, wenn die Anschluss­regeln zur Realität passen.

Es ist daher folge­richtig, dass die Wirtschafts­mi­nis­terin eine Überar­beitung der KraftNAV angekündigt hat. Wichtig ist aller­dings, hier nicht das Kind mit dem Bade auszu­schütten: Der Ausbau der Batte­rie­spei­cher­land­schaft muss weiter gehen und darf nicht künstlich behindert werden. Wichtig sind Spiel­räume der Netzbe­treiber bei der Beurteilung der Antrags­qua­lität. Und, auch das ist klar, das Stromnetz muss sich weiter wandeln (Miriam Vollmer).

2025-11-28T22:55:30+01:0028. November 2025|Netzbetrieb, Strom|