Stromausfall und resiliente Energieversorgung

Ein Brandanschlag hat Anfang Januar in Teilen von Berlin bekanntlich vier Tage lang die Stromversorgung lahmgelegt. Da es zu der Zeit auch sehr kalt war und Schnee lag, kam es zu erheblichen Einschränkungen für die Bevölkerung. Wer die Möglichkeit hatte, zog zu Verwandten oder Freunden.

Wie so oft bei solchen Ausnahmesituationen brodelte die Gerüchteküche. Da es mehrere widersprüchliche angebliche Bekennerschreiben und Dementi einer “Vulkangruppe” gab, ist die Urheberschaft des Anschlags weiterhin unklar. Außerdem schlachteten rechte Nachrichtenportale wie NIUS die Situation aus und schürten unbegründete Ängste, indem sie von einer “Explosionsgefahr” von Wärmepumpen bei Stromausfall im Winter sprachen. Allgemein wird bei Stromausfällen oft die Energiewende und vor allem der Verzicht auf die Atomenergie verantwortlich gemacht.

Was dagegen regelmäßig unterschätzt wird, ist dagegen die Stabilität und Resilienz von Stromnetzen und die Dezentralität der Energieversorgung: Auch in Frankreich und Großbritannien kam es nach einem Wintersturm vor ein paar Tagen zu größeren Stromausfällen, obwohl dort weniger auf alternative Energien gesetzt wird. Die Energiewende verbessert durch den Netzausbau und die Speicherung von Strom grundsätzlich die Resilienz des Energiesystems. Sie trägt außerdem zur Dezentralität der Energieversorgung bei, jedenfalls dann, wenn nicht ausschließlich auf Offshore-Windenergie gesetzt wird.

Angeblich ist in den besonders betroffenen reichen Stadtteilen Zehlendorf während und nach dem Stromausfall die Nachfrage nach Diesel-Notstromaggregaten erheblich angestiegen. Aber was für Möglichkeiten gibt es eigentlich für Privathaushalte, dezentrale Resilienz für den Notfall mit einem energiewendekompatiblen Normalbetrieb zu kombinieren?

Eine Möglichkeit ist zunächst ein E-Auto und eine Wallbox, die bidirektionales Laden ermöglicht, das seit diesem Jahr steuerlich und regulatorisch erleichtert wurde. Denn dadurch können zumindest – je nach Ladezustand – die ersten Stunden bis hin zu mehreren Tagen eines Stromausfalls überbrückt werden. Zumindest die Gasheizung kann dann weiter mit Ladestrom betrieben werden bzw auch eine Wärmepumpe.

Noch besser ist eine Dach- oder ausreichend große Balkonsolaranlage in Kombination mit einem Stromspeicher, der eine Notstromversorgung ermöglicht. Dann ist nicht nur die Wärme- sondern auch die Stromversorgung bei einem Stromausfall sichergestellt. (Olaf Dilling)

 

2026-01-13T19:07:29+01:0013. Januar 2026|E-Mobilität, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|

re|Adventskalender – Das 8. Türchen: Strom vom Dach

Kohle und Klärschlamm, Wind und Freifläche, Biogas und Erdgas – auch in diesem Jahr hatten wir praktisch alle stromerzeugenden Anlagen auf dem Tisch. Und auch 2025 waren wieder zahlreiche Projekte dabei, die auf Dächern errichtet werden. Standard jeweils: Den Löwenanteil des erzeugten Stroms wird im Gebäude selbst verbraucht, der Rest wird über einen Direktvermarkter in das Netz der öffentlichen Versorgung eingespeist.

Bei allen oberflächlichen Ähnlichkeiten ging am Ende jedoch kein Vertrag zweimal aus dem Haus. Natürlich verfügen wir – wie alle in diesem Bereich erfahrenen Akteure – über einiges in der (elektronischen) Schublade. Doch keine Konstellation und keine Interessenlage gleicht der anderen vollständig. In einem Gebäude möchte ein Mieter das bislang nicht mitvermietete Dach künftig nutzen und den Strom selbst verbrauchen. In einem anderen wird ein dem Eigentümer verbundenes Unternehmen aktiv und verkauft den Strom. Bisweilen betreibt ein Unternehmen sowohl eine PV-Anlage auf einem fremden Dach als auch eine Wärmeerzeugungsanlage im Keller. Und auch die Vermarktung von Überschüssen zeigt sich bei näherer Betrachtung durchaus unterschiedlich.

Wenn wir nicht einen fremden Vertrag zur Prüfung vorgelegt bekommen, entwickeln wir nach der Besprechung der Konstellation und der Interessenlage den Vertrag gemeinsam mit dem Mandanten – häufig in mehreren Runden mit den Vertragspartnern. Bisweilen geht das sehr schnell. Manchmal, gerade wenn es nicht nur um die Aufdach-PV geht, bleibt die Akte lange bei uns offen. Und manchmal fahren wir an Malls, Wohngebäuden, Hotels oder Logistikhallen vorbei und freuen uns ein wenig, wenn die Module in der Sonne glitzern.

Aber wissen Sie, was wir auch 2025 rein gar nicht gesehen haben? Mieterstrommodelle und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Wir haben beide Modelle oft mit Mandanten besprochen. Doch zumindest bei uns spielen sie weiterhin die Rolle des Yeti im Himalaya: Andere, tapfere Juristen mögen ihn irgendwo in den weißen Wänden des Hochgebirges gesichtet haben. Wir aber, hier unten in den Niederungen rund um den Hackeschen Markt, haben auch dieses Jahr oft über den Yeti gesprochen – verkauft haben wir ihn nicht (Miriam Vollmer).

2025-12-13T01:50:57+01:0013. Dezember 2025|Strom|

Abschied vom Windhund – Batteriespeicher und KraftNaV

Derzeit wird viel über Batteriespeicher gesprochen – und zwar nicht nur über die, die tatsächlich gebaut werden. Die Übertragungsnetzbetreiber sehen sich seit Monaten mit einer Flut von Anschlussanträgen für Großspeicher konfrontiert. Auf dem Papier wächst in Deutschland eine Gigawattzahl heran, die jedes realistische Ausbauziel locker in den Schatten stellt. Das Problem dabei: Ein großer Teil dieser Projekte wird nie gebaut werden. Oft fehlt – noch – alles, was ein erfolgsversprechendes Vorhaben ausmacht – Grundstück, Finanzierung, Genehmigungen. Trotzdem müssen die Netzbetreiber jeden einzelnen großen Antrag ab 100 MW prüfen, als stünde der Bagger schon vor der Tür.

Dass sie das müssen, liegt an der Kraftwerksnetzanschlussverordnung, der KraftNAV. Die Bundesnetzagentur führt in ihren FAQ zum Thema Speicher ausdrücklich aus, dass diese Verordnung für Batteriespeicher der entsprechenden Größenordnung gilt. Allerdings stammt die KraftNAV aus einer Zeit, in der Batteriespeicher ein Nischenphänomen waren, nicht ein Geschäftsmodell, das ganze Investorenpools dazu verleitet, mal eben „vorsorglich“ ein paar hundert Megawatt zu beantragen. Die Verordnung sieht keine Projektreifeprüfung vor, keine Priorisierung, keinen Aufschub. Wer einen Anschluss beantragt, ist bei Windhundverfahren dabei. Ob das Projekt irgendwann realisiert wird oder nur Netzkapazität reserviert, spielt keine Rolle. Der Netzbetreiber darf auch nicht danach differenzieren, ob der seriöse, etablierte energiewirtschaftliche Akteur bauen will, oder Glücksritter ohne erkennbare Expertise.

Problem an der Sache: Netzkapazitäten sind eine inzwischen knappe Ressource. Wenn sie durch Fantasie-Projekte blockiert werden, fehlen sie an anderer Stelle – bei Solarparks, die tatsächlich gebaut werden wollen, bei Windenergie, bei industriellen Verbrauchern, die sich elektrifizieren müssen. Das Stromnetz ist schließlich keine virtuelle Ressource, sondern eine technische Infrastruktur, die nur funktionieren kann, wenn die Anschlussregeln zur Realität passen.

Es ist daher folgerichtig, dass die Wirtschaftsministerin eine Überarbeitung der KraftNAV angekündigt hat. Wichtig ist allerdings, hier nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten: Der Ausbau der Batteriespeicherlandschaft muss weiter gehen und darf nicht künstlich behindert werden. Wichtig sind Spielräume der Netzbetreiber bei der Beurteilung der Antragsqualität. Und, auch das ist klar, das Stromnetz muss sich weiter wandeln (Miriam Vollmer).

2025-11-28T22:55:30+01:0028. November 2025|Netzbetrieb, Strom|