Q & A Kraftwerksstrategie

Die letztes Jahr groß geplante Kraft­werks­stra­tegie ist in der Bundes-Wasch­ma­schine einge­laufen: Statt 50 neuen Gaskraft­werken soll es jetzt nur noch rund 20 geben, insgesamt 10 GW. Doch warum? Und wie soll das aussehen?

Wieso jetzt noch neue Gaskraftwerke?

Umwelt­ver­bände sind unzufrieden: Gaskraft­werke seien aus der Zeit gefallen. Man solle keine neuen fossilen Kraft­werke mehr bauen, statt dessen auf Wind und Sonne setzen. Doch die liefern nicht über alle 8.460 Std. des Jahres. Für die Stunden, in denen Strom aus anderen Quellen fließen muss, aber weder aus dem Ausland noch aus Speichern zur Verfügung gestellt werden kann, und auch Lastma­nagement nicht reicht, braucht es Reser­ve­ka­pa­zi­täten. Die laufen dann nur wenige Stunden im Jahr, so dass auch die Emissionen dieser Anlagen sich in Grenzen halten dürften. Sie werden ohnehin über den Emissi­ons­handel reguliert, so dass schon wegen der hohen Zerti­fi­kat­preise kein Anreiz bestehen dürfte, sie mehr laufen zu lassen als nötig.

Wieso eigentlich Erdgas?

Kraftwerk ist nicht gleich Kraftwerk. Nicht jede Techno­logie kann mehr oder weniger aus dem Stand Strom liefern, wenn er gerade gebraucht wird, und danach wieder Platz für Erneu­erbare machen. Gaskraft­werke besitzen diese Fähigkeit, zudem ist Erdgas im Verhältnis zu Kohle wenig emissionsintensiv.

Am besten wäre es freilich, die Anlagen könnten direkt mit Wasser­stoff laufen. Der verbrennt CO2-frei. Leider gibt es noch kein Wasser­stoffnetz. Das soll erst entstehen und dazu v. a. das heutige Gasnetz nutzen. Es gibt bisher auch zu wenig Hersteller und Impor­teure. Diese Struktur muss überall erst wachsen. Deswegen werden Kraft­werke errichtet, die später hoffentlich umgerüstet werden können.

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Wer betreibt die neuen Gaskraftwerke?

Wenn es heißt, dass „Deutschland baut“, ist das nicht ganz richtig. Deutschland lässt bauen, indem die Bundes­netz­agentur Kapazi­täten in Auktionen ausschreibt. Unter­nehmen der Privat­wirt­schaft (oder auch Staats­un­ter­nehmen aus Deutschland oder anderen Ländern) bewerben sich mit einem Betrag, den sie für die Förderung pro MW brauchen, und wer mit am wenigsten Förderung auskommt, gewinnt und baut. Die Förderung soll aus dem Klima- und und Trans­for­ma­ti­ons­fonds stammen.

Ist das alles?

Nope. Die neuen Kraft­werke sind nur ein Teil der Strategie für die künftigen grünen Netze. Die Bundes­re­gierung sitzt derzeit an einem neuen Kapazi­täts­me­cha­nismus einschließlich eines neuen Strom­markt­de­signs. Das soll Versor­gungs­si­cherheit bei vernünf­tigen Preisen gewähr­leisten. Außerdem werden auch Speicher­ka­pa­zi­täten ausgebaut. Und es wird geforscht, die Abscheidung von CO2 voran­ge­bracht, es soll schneller geplant und genehmigt werden, und selbst für die Kernfusion gibt es in der Strategie ein paar gute Worte (und wohl etwas Geld).

Wie geht es weiter?

Nun muss aus der Einigung der Bundes­re­gierung also ein Geset­zes­entwurf werden. Viel Zeit bleibt nicht, denn schon nächstes Jahr wird ja wieder gewählt. Doch auch die nächste Bundes­re­gierung wird nicht anders können, als zu bauen, denn selbst wenn das nächste Kabinett Klima nicht so prioritär ansehen sollte, wie der aktuelle Hausherr im BMWK gibt das EU-Recht einen zeitlichen Rahmen vor, mit dem eine Verlang­samung der Trans­for­mation hin zu Nettonull ausge­schlossen ist (Miriam Vollmer).

2024-02-09T19:55:30+01:009. Februar 2024|Energiepolitik, Gas, Umwelt|

Wärme­planung: Schaut auch aufs Gas!

Die bis 2026 bzw. 2028 anste­hende Wärme­planung inter­es­siert Bürger wie Kommunen derzeit vor allem in Hinblick auf die Entwicklung der Fernwärme. Das ist erfreulich, denn ohne den Ausbau der Fernwärme wird die Dekar­bo­ni­sierung des Gebäu­de­sektors schwer. Was dagegen in den Hinter­grund rückt: Im Wärmeplan müssen Kommunen sich ehrlich machen, was mit ihrem Gasnetz passiert. Denn klar ist: Das Wärme­pla­nungs­gesetz (WPG) ist auf das Zieljahr 2045 ausge­richtet, in dem die Wärme­ver­sorgung zu 100% auf Erneu­er­baren und unver­meid­barer Abwärme beruhen muss, § 19 WPG.

Für fossiles Erdgas ist damit kein Platz mehr. Wenn eine Kommune also ein Erdgasnetz hat, muss sie im Wärmeplan eine Entscheidung treffen: Wird das Erdgasnetz umgestellt und soll künftig grüne Gase, mögli­cher­weise Wasser­stoff, trans­por­tieren? Wenn das nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist, muss das Erdgasnetz bis 2045 still­gelegt werden und in den nächsten Jahren ein Plan erarbeitet werden, wie das aussehen soll.

Nun wünschen sich viele Kommu­nal­po­li­tiker einen Weiter­be­trieb des Erdgas­netzes, dann eben mit Wasser­stoff. Doch der Wunsch allein recht­fertigt es nicht, den Wärmeplan daran auszu­richten. Ein Wärmeplan ist kein Wunsch­konzert. Wer per Wärmeplan sein Netz in ein Wasser­stoffnetz umstellen will, braucht bis 2028 einen verbind­lichen Fahrplan mit Zwischen­zielen und Inves­ti­ti­onsplan, den die Bundes­netz­agentur genehmigt, überprüft und für gescheitert erklären kann, wenn sich die Hoffnungen der Kommune nicht erfüllen. Im Ergebnis bedeutet das: Es dürfte ausge­schlossen sein, dass eine Kommune wie auch immer ihr Erdgasnetz in die Zukunft rettet, indem sie eine Umrüstung plant, die dann scheitert. Überdies wird ja auch das Fernlei­tungsnetz umgebaut, teilweise umgestellt und teilweise stillgelegt.

Nicht ganz wenigen Eigen­tümern ist dies noch gar nicht so klar. Hier ist es also Aufgabe der Gemeinde, auch über eine breite, niedrig­schwellige Öffent­lich­keits­arbeit zu verdeut­lichen, dass die vermeintlich sicher und günstige Gasheizung in vielen, wenn nicht den meisten Kommunen, nicht nur wegen der abseh­baren Kosten­stei­ge­rungen wegen der CO2-Bepreisung keine Lösung für die Ewigkeit ist (Miriam Vollmer).

2024-01-17T23:11:18+01:0017. Januar 2024|Energiewende weltweit, Gas|

Bundes­netz­agentur untersagt gas.de die Tätigkeit als Energie­lie­ferant von Haushaltskunden

Wer in Deutschland als Energie­ver­sorger tätig sein möchte benötigt dafür eine Versor­ger­er­laubnis des Haupt­zoll­amtes und – sofern er als Energie­ver­sorger Haushalts­kunden beliefern möchte – muss er das gem. § 5 EnWG bei der Bundes­netz­agentur anzeigen. Diese muss dafür keine ausdrück­liche Geneh­migung erteilen, kann aber gem. § 5 Abs. 5 EnWG einem Energie­lie­fe­ranten die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise unter­sagen, wenn die perso­nelle, technische oder wirtschaft­liche Leistungs­fä­higkeit oder Zuver­läs­sigkeit nicht gewähr­leistet ist.

Genau das hat die Bundes­netz­agentur nun vor kurzem offenbar beim Energie­ver­sorger gas.de getan.

 

Die Bundes­netz­agentur hat der gas.de Versor­gungs­ge­sell­schaft mbH die Tätigkeit als Energie­lie­ferant von Haushalts­kunden untersagt“ heißt es in der entspre­chenden Pressemeldung.

Gas.de halte nach Auffassung der Bundes­netz­agentur die gesetz­lichen Regeln nicht ein, die einer sicheren und verbrau­cher­freund­lichen Energie­ver­sorgung dienen. Daher habe die Bundes­netz­agentur die Tätigkeit der gas.de Versor­gungs­ge­sell­schaft mbH als Energie­lie­ferant zum Schutz der Haushalts­kunden untersagt.

Laut Presse­mit­teilung wurde die Behörde tätig, nachdem der Versorger zunächst Ende 2021 den Betrieb komplett einge­stellt und zahlreichen Kunden außer­or­dentlich gekündigt hatte – was bis heute Gegen­stand von Schaden­er­satz­pro­zessen gegen das Unter­nehmen ist – und nun im Jahr 2023 eine Wieder­auf­nahme der Tätigkeit anzeigen wollte.

(Christian Dümke)

2023-10-06T13:40:21+02:006. Oktober 2023|Energiepolitik, Gas, Rechtsprechung|