Das siebte Sektor­gut­achten Energie der Monopol­kom­mission: Was steht drin?

Vor wenigen Tagen hat die Monopol­kom­mission ihr Siebtes Sektor­gut­achten Energie veröf­fent­licht. Die Forde­rungen der Monopol­kom­mission sind insbe­sondere in Hinblick auf das am selben Tage vorge­stellte Klima­paket von einiger Brisanz.

Ähnlich wie das Klima­ka­binett meint auch die Monopol­kom­mission, dass Elektro­mo­bi­lität ein wichtiges Thema darstellt und ausgebaut werden sollte. Aller­dings sieht die Monopol­kom­mission ein Problem bei der Anbie­ter­kon­zen­tration. Regional hätten die größten Betreiber von Ladesäulen oft mehr als 50 % Markt­anteil, so dass Kunden nicht zwischen verschie­denen Angeboten wählen könnten. Hier sieht die Monopol­kom­mission das Problem poten­tiell hoher und damit den Ausbau behin­dernder Preise für Ladestrom.

Diese Kritik ist aller­dings nur sehr zum Teil nachvoll­ziehbar. Augen­blicklich dürfte kaum jemand mit Ladesäulen überhaupt Geld verdienen. Außer den regio­nalen Anbietern dürfte sich kaum jemand finden, der trotzdem diese Dienst­leistung anbietet. Jede Form von Regulierung zu Gunsten von mehr Anbietern führt mit hoher Wahrschein­lichkeit eher dazu, dass es in der Fläche am Ende gar keine Anbieter gibt, so dass die Elektro­mo­bi­lität behindert statt gestärkt wird.

Besonders kritisch mutet das Gutachten in Hinblick auf Windkraft­an­lagen an. Die Monopol­kom­mission weist auf den erschre­ckenden Umstand hin, dass bei den Ausschrei­bungen von Windkraft­ka­pa­zi­täten zuletzt so wenig Gebote einge­reicht worden, dass die ausge­schrie­benen Mengen nicht erreicht worden sind. Die Monopol­kom­mission benennt als Ursache für diese (auch die Verbraucher in Form einer erhöhten EEG-Umlage belas­tenden) Entwicklung fehlende Flächen und Geneh­mi­gungen für Windkraftanlagen.

Das Klima­paket ist nun nicht geeignet, diese Bedenken auszu­räumen. Denn statt die Bedin­gungen für mehr Windkraft­an­lagen zu schaffen, hat das Klima­ka­binett eine pauschale Abstands­re­gelung vorge­sehen und zudem den aus Unter­neh­mens­sicht ausge­sprochen schwie­rigen bayeri­schen Weg der 10H-Regelung für die Zukunft bestätigt. Mit mehr Flächen ist schon damit nicht zu rechnen.

Die Monopol­kom­mission schlägt vor, notfalls die Ausschrei­bungs­mengen zu verringern. Im Hinblick auf eine Verbes­serung des Wettbe­werbs wäre dies sicherlich denkbar, das Ziel von 65 % Erneu­erbare im Jahr 2030 würde so aber konter­ka­riert. Ohne zumindest diese Zieler­rei­chung ist die Einhaltung der europäi­schen CO2-Minde­rungs­pflichten der Bundes­re­publik aber so gut wie ausgeschlossen.

Einen Dritten Punkt hebt das Sektor­gut­achten hervor: Die Preis­auf­sicht im Strom­groß­handel bedürfe einer Nachsteuerung. Die Verknappung der flexiblen Erzeu­gungs­ka­pa­zi­täten in den nächsten Jahren steigere das Risiko, dass einzelne Erzeuger durch bewusste Kapazi­täts­zu­rück­haltung die Strom­preise steigern. Hier wünscht sich die Monopol­kom­mission mehr Kontroll­mög­lich­keiten durch das Bundes­kar­tellamt und schlägt eine Anpassung des Entwurfs eines Leitfadens für die Anwen­dungs­praxis der Missbrauchs­auf­sicht vor.

2019-09-24T19:35:48+02:0024. September 2019|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom, Wettbewerbsrecht|

Selbst verschuldete Flauten

Für Journa­listen bietet die Windener­gie­branche immer wieder Anlass für eingängige Metaphern. Allen voran und auch aktuell wieder ist von „Flaute“ in der Windener­gie­branche die Rede. Das ist kaum verwun­derlich, gilt doch Wind als eins der unzuver­läs­sigsten Natur­er­eig­nisse: Metaphern von „windigen Geschäften“ oder dem „Fähnchen im Wind“ als Symbol für Wechsel­haf­tigkeit und Oppor­tu­nismus sprechen eine klare Sprache. Dies ist im öffent­lichen Bewusstsein tief verankert. Daran ändert auch nicht, wenn gleicher­maßen bekannt ist, dass in einigen Gebieten, am Meer oder auf den Bergen, der Wind so zuver­lässig aus der vorherr­schenden Windrichtung weht, dass sogar die Bäume irgendwann schief wachsen.

Tatsächlich sind die Zeitungen der letzten Wochen voll von Pleiten, Pech und Pannen, was die Windenergie angeht. Der Ausbau der Windenergie sei im ersten Halbjahr 2019 fast zum Erliegen gekommen. Gerade mal 35 neue Anlagen sind in ganz Deutschland dazu gekommen. Dementspre­chend schlecht geht es der Branche. Bereits im Jahr 2017 sind nach der Antwort der Bundes­re­gierung auf eine kleine Bundes­tags­an­frage der LINKEN rund 26.000 Arbeits­plätze abgebaut worden, ohne dass der Trend bisher aufge­halten werden konnte. Aktuell steht in Stuttgart ein promi­nenter Gründer der Branche vor Gericht, um sich wegen Insol­venz­ver­schleppung zu verantworten.

Nun ist der aktuelle Niedergang der Branche nicht natur­ge­geben. Trotz Beibe­haltung der umwelt­po­li­ti­schen Ausbau­ziele sind vielmehr die recht­lichen Rahmen­be­din­gungen und die Akzeptanz in der Bevöl­kerung die begren­zenden Faktoren. Aller­dings ist es auch nicht so ganz einfach, den Schul­digen zu finden: Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die für die drastische Reduzierung des Zuwachses verant­wortlich gemacht werden:

  1. pauschale Abstands­re­ge­lungen, wie in Bayern, die Neupla­nungen fast unmöglich machen
  2. langwierige Geneh­mi­gungs- und Gerichts­ver­fahren mit Klagen von Nachbarn oder Umweltverbänden
  3. ein (missglückter) Versuch, Bürger­en­er­gie­ge­sell­schaften im Ausschrei­bungs­ver­fahren zu privi­le­gieren und dadurch die Akzeptanz zu erhöhen
  4. eine Deckelung des Ausbaus durch die Bundes­netz­agentur (BNetzA) zur Vermeidung von Überkapazitäten
  5. ein weiterhin schlep­pender Ausbau der Netz-Infrastruktur

Zuletzt ist die BNetzA von Branchen­ver­bänden der erneu­er­baren Energie, von den Grünen und dem Land Nieder­sachsen für diese Deckelung kriti­siert worden, insbe­sondere, da sie zuvor auch beim Ausbau der Netzin­fra­struktur gebremst hätte. Der Vizeprä­sident der BNetzA, Peter Franke, entgegnet, dass die Obergrenze in den letzten Jahren ohnehin nicht ausge­schöpft worden sei.

Da der Windener­gie­ausbau für das Erreichen der Klima­ziele weiterhin nötig ist, muss die Politik wieder an Gestal­tungs­fä­higkeit gewinnen. Daher will sich Bundes­wirt­schafts­mi­nister Peter Altmaier Anfang September mit den Branchen­ver­bänden treffen. Es ist zu hoffen, dass die Gründe für den Abwärts­trend zutreffend analy­siert und geeignete Maßnahmen zur Förderung gefunden werden. Sonst heißt es in der Presse wieder: „Viel Wind um nichts“, wetten?

2019-08-23T15:03:24+02:0023. August 2019|Allgemein, Erneuerbare Energien, Strom|

OLG Düsseldorf beendet das Mischpreisverfahren

Das Oberlan­des­ge­richt (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 22. Juli 2019 das Misch­preis­ver­fahren aufge­hoben. Sekun­där­re­gel­leistung und Minuten­re­serve werden also künftig wieder allein anhand der Leistungs­preise vergeben.

Was so technisch daher­kommt, hat faktisch erheb­liche Bedeutung. Denn worum geht es? Strom­netze können keinen Strom speichern. Und Prognosen über das Abnah­me­ver­halten der Strom­ver­braucher sind natur­gemäß nicht zu 100 % verlässlich. Außerdem ist auch die Einspeisung nicht komplett vorher­sehbar, heute weniger denn je. Deswegen gibt es Regel­en­er­gie­pro­dukte, die dann, wenn ansonsten zu wenig Strom ins Netz einge­speist wird, von den Übertra­gungs­netz­be­treibern (ÜNB) zur Deckung der ansonsten entste­henden Lücke einge­setzt werden. Würde dies unter­bleiben, würde die Spannung absacken und das Netz bräche zusammen. 

Diese Regel­en­er­gie­pro­dukte werden von den ÜNB nicht freihändig am Markt einge­kauft. Sie schreiben die Regel­en­ergie vielmehr aus. Das vermeidet Wettbe­werbs­ver­zer­rungen und entlastet im Idealfall so auch den Verbraucher, der ja nicht mehr für seine Strom­ver­sorgung zahlen soll als unbedingt nötig. Nach welchen Regeln vergeben wird, regelt die Bundes­netz­agentur (BNetzA).

Bis zum Sommer letzten Jahres spielte der Arbeits­preis bei diesen von der BNetzA gesetzten Regeln keine Rolle bei der Zuschlags­er­teilung. Die Behörde machte dieses Verfahren dann aller­dings dafür verant­wortlich, dass es im Oktober 2017 zu bisher noch nie da gewesenen Spitzen­preisen für Reser­ve­leistung von über 20.000 € pro MWh kam. Anbieter hätten den Mecha­nismus der Zuschlags­er­teilung ausge­nutzt, um mit sehr niedrigen Leistungs­preisen den Zuschlag zu bekommen, dann aber zu sehr hohen Arbeits­kreisen zu verkaufen.

Schon vor der Einführung der neuen Zuschlags­kri­terien gab es eine Fülle von Protesten aus dem Markt. Waren das alles gierige Verkäufer, die sich die hohen Preise nicht verderben lassen wollten? Keineswegs: Denn die Verteilung der Kosten auf die Vorhaltung der Anlage und die Erzeugung von Energie ist bei unter­schied­lichen Anlagen­typen eben auch unter­schiedlich. Ändert man den Zuschlags­me­cha­nismus, kommen also auf einmal andere Anlagen zum Zug als bisher. Tatsächlich drängte das auf Betreiben der BNetzA im Herbst 2018 einge­führte Misch­preis­ver­fahren erneu­erbare Energien aus dem Markt für Regel­en­ergie und bevor­zugte so konven­tio­nelle Anlagen. Genau diese Anlagen hatten in den Vorjahren den Preis aber positiv beein­flusst. In Zusam­menhang mit Progno­se­fehlern kam es zudem am 14.12.2018 und am 10.01.2019 jeweils zu Ungleich­ge­wichten, die nur unter Aufbietung aller Mecha­nismen inklusive der zwangs­weisen Abschaltung indus­tri­eller Großver­braucher ausge­glichen werden konnten. Ansonsten wäre das Netz zusammengebrochen.

Anders als in vielen anderen Verfahren will die vor dem OLG Düsseldorf unter­legene Bundes­netz­agentur in diesem Fall nicht den Weg durch die Instanzen bis zum Ende durch­kämpfen. Offenbar ist auch im Bonner Tulpenweg die Erkenntnis einge­kehrt, dass die Änderung der Spiel­regeln sich nicht so ausge­wirkt hat, wie man es sich erhofft hatte. Bis zur schon festste­henden Änderung im nächsten Jahr gilt also wieder der alte Status Quo. 

2019-07-30T13:37:10+02:0030. Juli 2019|Erneuerbare Energien, Strom|