Energie­wende weltweit – Grønne Omstillin im Staate Dänemark

Deutschland ist nicht das einzige Land, welches vor dem Hinter­grund des Klima­wandels eine Energie­wende betreibt. Unser Nachbar Dänemark ist derzeit weltweit führend bei der Versorgung mit regene­rativ erzeugtem Strom. Bis 2028 soll der dänische Strom­bedarf im Rahmen der dänischen Energie­wende (Grønne Omstillin) zu 100 % aus erneu­er­baren Energien gedeckt werden. Bis 2030 der Gesamt­ener­gie­bedarf zu 55 % regene­rativ erzeugt werden. Erneu­erbare Energien genießen in Dänemark eine hohe Akzeptanz in der Bevöl­kerung. In Dänemark gilt seit 2008 die gesetz­liche Regelung: An jedem Windpark können sich die Anwohner mit bis zu 20 Prozent betei­ligen. Obwohl über 25 % des dänischen Stroms durch Windkraft­an­lagen gedeckt wird, hat Dänemark das sicherste Stromnetz Europas.

Der Nutzung der Atomkraft hat Dänemark bereits frühzeitig eine Absage erteilt. 1985 wurde eine Resolution im dänischen Parlament verab­schiedet, die einen Bau von Atomkraft­werken in Dänemark untersagt. Das bekannte gelb-rote Sonnen-Logo der Anti-Atomkraft­be­wegung wurde in Dänemark erfunden („Atomkraft? – Nej tak!“).

Der dänische Kohle­aus­stieg soll bis zum Jahr 2030 abgeschlossen sein. Dänemark besitzt noch drei Kohle­kraft­werke, deren Betreiber die Schließung für die Jahre 2023, 2028 und 2030 einge­plant haben.

Auch die Wärme­ver­sorgung basiert bereits heute zu 65 % auf regene­ra­tiver Erzeugung. Bereits seit dem Jahr 2013 sind in Dänemark in Neubauten keine Öl- und Gashei­zungen mehr zulässig. Seit 2016 dürfen auch in Bestands­ge­bäuden keine neuen Ölhei­zungen mehr eingebaut werden, sofern ein Anschluss ans Fernwärme- oder Erdgasnetz besteht.

(Christian Dümke)

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Spanien steigt aus der Kohle aus

Öster­reichs Weg zu 100 % erneu­er­barer Erzeugung

2020-12-09T18:10:24+01:009. Dezember 2020|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Naturschutz, Windkraft|

EEG: BGH zur Anlagen­zu­sam­men­fassung vom 14.07.2020

Wann gehören benach­barte Anlagen zusammen? Diese Frage spielt in vielfacher Hinsicht eine große Rolle, unter anderem bei Anlagen nach dem Erneu­erbare-Energien-Gesetz (EEG). Mit einer solchen Konstel­lation hat sich der BGH am 14. Juli 2020 beschäftigt (XIII ZR 12/19).

In dem Verfahren ging es um eine Windkraft­anlage (WEA). Der Netzbe­treiber vertrat die Ansicht, dass diese WEA mit einer 600 m entfernten anderen WEA desselben Betreibers eine gemeinsame Anlage im Sinne des EEG darstellt. Der Betreiber sah dies anders. Da die Frage, wie viele Anlagen es vor Ort gibt, Auswir­kungen auf die Zahlung der Markt­prämie hatte, ging die Sache vor Gericht.

Anders als die Vorin­stanz, das OLG Braun­schweig, sah der BGH die beiden WEA gemessen an § 24 Absatz 1 Nr. 1 EEG als nur eine Anlage an. Der BGH unter­strich, dass es für die Zusam­men­fassung nicht reicht, dass die beiden Anlagen formell auf demselben Grund­stück stehen. Die vom Gesetz gefor­derte „unmit­telbare räumlice Nähe“ bemesse sich nach einem autonomen Prüfungsmaßstab.

Der BGH setzt sich recht ausführlich mit dem Sinn und Zweck der Regelung ausein­ander. Diese soll Umgehungen durch gezielte Zerlegung von Stand­orten vermeiden. Das bedeute aber nicht, dass dann, wenn nachweislich kein Missbrauch ursächlich für die konkrete Anlagen­kon­stel­lation sei, keine Zusam­men­fassung statt­finde. Statt dessen will der Senat den Begriff der Nähe funktional verstanden wissen. Mit anderen Worten: Es soll nicht auf die Distanz in Metern ankommen, sondern darauf, ob die Anlagen zusam­men­ge­hören. Das sei der Fall, wenn sie gemeinsame Infra­struk­turen nutzen, insbe­sondere einen gemein­samen Netzan­schluss­punkt. In den meisten Fällen bedeutet das: Alle Anlagen eines Betreibers am selben Netzan­schluss­punkt gehören danach zusammen (Miriam Vollmer).

2020-11-26T21:19:41+01:0026. November 2020|Erneuerbare Energien|

NRW stellt seine Wasser­stoff-Roadmap vor

Das Thema Wasser­stoff lässt uns nicht los. Wir hatten bereits über die nationale Wasser­stoff­stra­tegie der Bundes­re­gierung und die Studie der Aurora Energy Research zur künftigen Entwicklung der Wasser­stoff­nach­frage in Europa berichtet. Nun hat auch das Land NRW mit einer Wasser­stoff Roadmap seine ehrgei­zigen Pläne zur künftigen Wasser­stoff­nutzung vorge­stellt. NRW verfolgt das Ziel die indus­tri­ellen Prozesse im Land bis zum Jahr 2050 nahezu klima­neutral zu gestalten, was nur durch den Einsatz von Wasser­stoff erreicht werden könne.

Wasser­stoff habe das Potenzial in allen Sektoren zum Einsatz zu kommen. Ziel ist der Aufbau eines leistungs­fä­higen Wasser­stoff­trans­port­netzes – das bereits gegen­wärtig eine Länge von 240 km aufweist – einge­bettet in eine künftige deutsch­land­weite Netzstruktur. Bereits jetzt wird Wasser­stoff in NRW intensiv genutzt, denn ungefähr 1/3 des gesamten deutschen indus­tri­ellen Verbrauchs erfolgt hier. Die Roadmap beschreibt ambitio­nierte Ziele für die Bereiche Industrie, Mobilität, Energie & Infra­struktur. Beim Verkehr wird dabei auf den Einsatz von Brenn­stoff­zellen gesetzt. Im Zuge der Umsetzung der Roadmap könnten bis zu 130.000 zusätz­liche Arbeits­plätze entstehen. Angestrebt werde der Beitritt zur europäi­schen Allianz für sauberen Wasser­stoff (European Clean Hydrogen Alliance). (Christian Dümke)

2020-11-10T18:47:19+01:0010. November 2020|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Gas, Industrie|