Mieterstrom und Gewerbesteuer

Mieterstrommodelle sind an sich eine tolle Idee: Die Mieter in einem Mehrfamilienhaus werden direkt mit Strom aus der PV-Anlage auf dem Dach beliefert. Die Netzinfrastruktur wird entlastet, die Mieter beziehen günstigen Strom und profitieren so von Anlagemöglichkeiten der Energiewende, die bisher nur Eigenheimbesitzern offen standen. Doch leider – wir berichteten bereits mehrfach – kommt der mit großen Erwartungen gestartete Ausbau von Mieterstrommodellen nicht recht vom Fleck. Ob das EEG 2021 hier Abhilfe schaffen wird? Immerhin: An recht überraschender Stelle, im Entwurf eines Fondstandortgesetzes, soll nun zumindest ein Problem beseitigt werden:

Bislang stellten sich die Finanzbehörden auf den Standpunkt, dass die Erträge aus dem Verlauf des Stroms vom Dach den Rahmen der gewerbesteuerlich privilegierten Vermögensverwaltung nach § 9 Nr. 1 GewStG überschreiten. Vermieter riskierten so eine erhebliche Belastung auch der Mieterträge mit der Gewerbesteuer. Das ist naturgemäß ausgesprochen abschreckend.

Solar, Solarenergie, Solarstrom, Erneuerbare Energien

Dies soll sich künftig ändern: Der Vermieter soll nach den aktuellen Plänen der Koalition bis zu 10% seiner Einnahmen aus der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und dem Betrieb von Ladestationen generieren, ohne das gewerbesteuerliche Vermögensverwaltungsprivileg zu verlieren. Gewerbesteuer soll dann nur für die Einnahmen aus der EE-Stromvermarktung anfallen, für die Erträge der Vermietung ändert sich dagegen nichts (Miriam Vollmer).

2021-04-13T23:12:19+02:0013. April 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien|

Windpark: Kein nachweisbarer Schaden für Seetaucher

Seit mehr als 15 Jahren gibt es die Umwelthaftungsrichtlinie der EU. Dieses Instrument soll es ermöglichen, Umweltschäden auszugleichen – und zwar auch solche, die sich nicht in materiellen Schäden von Privatleuten niederschlagen. Im Fall eines Windparks in der Nordsee hat der Naturschutzverband NABU versucht, diese Haftungsregelung mit einer verwaltungsgerichtlichen Klage durchzusetzen. Genau genommen sollte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) verpflichtet werden, gegenüber der Betreiberin des Offshore-Windparks „Butendiek“ Maßnahmen zur Sanierung eines Umweltschadens anzuordnen. Hintergrund ist, dass der Windpark im Bereich des Europäischen Vogelschutzgebietes „Östliche Deutsche Bucht“ ausgewiesen wurde. Dort befindet sich der Frühjahrslebensraum für Stern- und Prachttaucher (Seetaucher) in der deutschen Nordsee.

Sterntaucher

Sterntaucher (Foto: Christina Nöbauer – Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 at, Link)

Bereits das erstinstanzlich zuständige Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage abgewiesen, weil kein Verschulden des verantwortlichen Betreibers ersichtlich sei. Auch das Oberverwaltungsgericht Münster hat in der Berufung gegen den Naturschutzverband entschieden. Denn die Tatsachen, die der NABU zur Begründung seines Antrags vorgebracht habe, ließen den Eintritt eines Umweltschadens nicht glaubhaft erscheinen. Insbesondere hätte der NABU erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand des Lebensraums der Seetaucher oder der beiden Seetaucherarten selbst vortragen müssen. Nur dann wäre ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes hinreichend plausibel dargelegt worden.

Allerdings fehlten dem NABU dafür die Daten. Insbesondere sind aus dem groß angelegten Monitoring der Betreiberin noch keine Daten erhältlich, die das Vorliegen eines Umweltschadens belegen könnten (Olaf Dilling).

 

 

2021-03-22T23:57:04+01:0022. März 2021|Erneuerbare Energien, Naturschutz, Windkraft|

EEG 2021 – Korruptionsvorwürfe stoppen Gesetzesänderung

Das EEG ist bekanntlich eine Dauerbaustelle. Im neuen EEG 2021 ist kaum die Druckerschwärze getrocknet, da laufen auch schon wieder Verhandlungen über weitere inhaltliche Änderungen. Oder besser gesagt, diese Verhandlungen sollten eigentlich laufen. Tatsächlich aber hat die SPD gerade die geplanten Verhandlungen mit dem Koalitionspartner CD/CSU kurzfristig auf Eis gelegt.

Die SPD begründet dies mit aktuellen Lobbyismusvorwürfen gegen mehrere führende Energiexperten in den Reihen der Unionsabgeordneten, die Teil des EEG Verhandlungsteams der CDU/CSU waren. Georg Nüßlein – der wegen Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit der Beschaffung von FFP2 Masken inzwischen bereits aus der CSU ausgetreten ist – sowie Joachim Pfeiffer, den energiepolitischen Sprecher der Union – über dessen mutmaßliche Verwicklungen die ZEIT berichtete. Dieser weist alle Vorwürfe zurück. Die SPD erwartet nun Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus umfassende Aufklärung über die Nebentätigkeiten der beteiligten Abgeordneten.

Was zunächst als Affäre rund um die Coronabekämpfung und Maskenbeschaffung begann und sich zu einer generellen Debatte über Nebeneinkünfte von Abgeordneten ausweitete hat damit jetzt auch unmittelbare Folgen auf die aktuelle Energiepolitik. Die Koalition wollte eigentlich bis Ende März Änderungen am EEG 2021 beschlossen haben. Branchenverbände sind alarmiert, weil sich hierdurch dringend erwartete Nachbesserungen am EEG 2021 verschieben, wie etwa die Anpassung der jährlichen Ausbauziele.

(Christian Dümke)

2021-03-18T18:12:16+01:0018. März 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien|