Veranstaltungsbericht: RED III-Umsetzung, Kartendaten und Olafur Eliasson

Dass die EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (Renewable Energy Directives, RED III) von den Mitgliedstaaten die Ausweisung von „Beschleunigungsgebiete“ für den Ausbau von Erneuerbaren Energien fordert, hatten wir im August bereits berichtet. Ende September hat der aktuelle Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort die 1. Beratung im Bundestag passiert.
Welche Herausforderungen sich daraus für Raumordnung und Bauleitplanung ergeben, war nun Gegenstand des 7. Greifswalder Gesprächs am Institut für Energie- Umwelt- und Seerecht (IfEUS).

Für Eilige: tl;dr.

What a ride. Der Ausbau der Erneuerbaren soll europaweit nicht mehr nur irgendwie zielorientiert, sondern schnellstmöglich erfolgen. Beschleunigungsgebiete für den EE-Ausbau sind eines der hierfür vorgesehenen Instrumente: Bei ihrer Festlegung wird die Umwelt- und FFH-Prüfung vorgezogen und auf Planungsebene für ganze Gebiete abgehandelt (Art. 15c RED III). Nach Ausweisung gilt die Vermutung: Innerhalb dieses Gebietes entfaltet ein konkretes EE-Projekt keine nachteiligen Umweltwirkungen. Das vorhabenbezogene Genehmigungsverfahren (Art. 16a RED III) ist dann im Grundsatz (mit engen Ausnahmen) frei von Prüfungen des Artenschutz-, Habitatschutz- und Wasserrechts. Zusätzlich ist es in eng gesteckten Fristen binnen durchschnittlich 12 Monaten (Repowering 6, Offshore-Wind 24) durchzuführen.Greifswald, Deutschland, Stadt, Norden

Die Umsetzung in Deutschland soll im ROG und BauGB (Umsetzung des Art. 15c III RED III; Planungsebene), sowie im WindBG erfolgen, das in diesem Zuge gleich umbenannt wird und nicht mehr nur Wind-, sondern auch Solarprojekte (Umsetzung des Art. 16a RED III; erleichtertes Verfahren) erfasst.

Neben begrifflichen Unschärfen sowohl in der Richtlinie selbst, als auch im aktuellen Umsetzungsentwurf ist noch fraglich: Was es mit den Regional- und Flächennutzungsplänen macht, wenn ihre Festlegungen von Beschleunigungsgebieten zukünftig quasi-Baurecht darstellen (die Bundesregierung sagt: es ist nur ein planerischer Akt sui generis). Was es mit den Raumplanern macht, die plötzlich Konflikte erkennen und lösen müssen, für die vorher andere zuständig waren. Und nicht zuletzt, ob die Vorverlagerung zu einer Rechtswegverkürzung für Umweltverbände entgegen Art. 9 abs. 3 Aarhus-Konvention führt.
Klar ist: es gibt richtig viele offene Fragen, auf allen Ebenen – offenbar erkennen das aber auch alle Ebenen. Das gemeinsame Ziel, den EE-Ausbau zu beschleunigen, kann in kooperativer Kraftanstrengung gelingen.

Und: Reisen Sie bei Gelegenheit nach Greifswald, es lohnt sich. Von kunstvollem Buntglasfenster im Dom bis zu Kuchen im Café Koeppen.

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2024-10-25T19:48:11+02:0025. Oktober 2024|Allgemein|

Kunststoffrecycling: Hoffnungsträger chemisches Recycling – Pyrolyse?

„Pyrolyse“ ist nicht nur ein Spezialprogramm neuerer Backöfen zur Selbstreinigung, bei dem sich das Gerät auf etwa 500 Grad erhitzt und alle Rückstände zu Asche verbrannt werden. Das chemische Recycling wird auch Pyrolyse genannt, bzw. ermöglicht die Pyrolyse das chemische Recycling. Die pyrolytischen Zersetzung ist ein System der thermochemischen Umwandlung von Kunststoffabfällen: Durch die Wärme werden in den großen organisch-chemischen Molekülen Bindungen gespalten und neue, kleinere Moleküle entstehen. Dies ist als Hoffnungsmodell gedacht für Kunststoffabfallströme, bei denen das übliche Recycling nicht weiterkommt. Das Pyrolyse-Verfahren soll dabei einen wichtigen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft bieten. Das Ziel des Anlagenprozesses ist ein Pyrolyse-Öl „bis hin zu Primärwarequalität“, aus dem wieder neue Kunststoffe hergestellt werden können. In Wesseling, südlich von Köln, entsteht nun eine solche Anlage des amerikanisch-niederländische Chemiekonzern ­Lyondellbasell für ein großmaßstäbliches chemisches Recycling, in der 50.000 Tonnen Kunststoffabfälle pro Jahr wohl ab 2026 recycelt werden sollen (die FAZ von heute berichtet hierzu ausführlich – Paywall). Rund 250 Millionen Euro wurden wohl in das Vorhaben gesteckt. Unterstützung gab es auch von der EU. Zur Grundsteinlegung im September war sogar Bundeskanzler Olaf Scholz angereist und zeigte sich voll des Lobes.

Der Green Deal und seine wichtige Säule der Circular Economy zielen darauf ab, den Druck auf natürliche Ressourcen so weit wie möglich zu reduzieren. Damit einher gehen hohe Anforderungen an Sammlungsqualität, Quoten und – als Spiegelbild dazu – Vorgaben zu Recyklatanteilen. Doch woher das hochwertige Recyklat nehmen? Die Idee der Pyrolyse als weiterer Entsorgungs- bzw. Recyclingweg ist sicherlich gut. Dem chemischen Recycling weht jedoch auch einiges an Gegenwind entgegen. Zum einen kommt es wohl auf den eingesetzten Kunststoff an, der auf diese Weise „recycelt“ werden soll. Dann ist die Ökobilanz nicht die beste, denn die Anlage braucht sehr viel Energie. Auch hier ist bei der Nachhaltigkeit viel Luft nach oben. Zudem entstehen bei der Pyrolyse wohl polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und Dioxine, wie Umweltverbände befürchten. Ein weiteres Praxisproblem, auf das auch die FAZ eingeht, ist die Frage, ob ein dann im Anschluss an das chemische Recycling hergestellter Kunststoff als recycelter Kunststoff gilt. Auch in der Anlage in Wesseling wird die Anlage künftig sowohl mit herkömmlichen fossilen als auch mit den recycelten Stoffen betrieben. Am Ende kommt nach vielen weiteren Verarbeitungsprozessen ein „gemischtes“ Kunststoffgranulat heraus. Die rechtliche Anerkennung chemischer Recyclingverfahren einschließlich des Massenbilanzansatzes steht noch aus und es bleibt abzuwarten, ob sich die in das Verfahren gesetzten Hoffnungen bewahrheiten. „Bessere“ Kunststoffe und auch weniger Verpackungen – Abfallvermeidung als höchste Stufe der Abfallhierarchie – und kreislauforientierte Produkte (Ökodesign!) bleiben jedoch wünschenswert. (Dirk Buchsteiner)

2024-10-25T16:29:43+02:0025. Oktober 2024|Allgemein|

Negativ und Spaß dabei: Die Langfriststrategie Negativemissionen

Nicht alle Treibhausgasemissionen sind vermeidbar. Deshalb ist im Koalitionsvertrag festgehalten, dass die letzten unvermeidbaren Restemissionen – etwa 5 %, so der Vertrag – durch negative Emissionen ausgeglichen werden sollen. Wie dies konkret umgesetzt werden soll, wird in einer langfristigen Strategie festgelegt. Anders als in anderen Bereichen des Klimaschutzrechts geht es hier nicht darum, die Freisetzung von Treibhausgasen zu vermeiden oder zu ersetzen. Stattdessen soll der Atmosphäre CO₂ entzogen und dauerhaft gespeichert werden. Ursprünglich sollten schon im laufenden Jahr 2024 entsprechende Ziele festgelegt werden. Doch dieser Zeitplan verzögert sich. Zwar wurden bereits im Februar erste Eckpunkte veröffentlicht, und über den Sommer hinweg diskutierten verschiedene Arbeitsgruppen über Instrumente und deren Umsetzung, aber erst jetzt läuft noch bis zum 17. November eine Online-Beteiligung zu den Methoden der CO₂-Entnahme.

Besonders interessant ist das von der Deutschen Energieagentur (dena) entwickelte Dokument zu den Definitionen und Beschreibungen der Methoden und Technologien zur CO₂-Entnahme. Es zieht eine klare Grenze zu CCS (Carbon Capture and Storage), also der Abscheidung und Speicherung fossilen Kohlendioxids. Im Fokus der Strategie stehen vielmehr Ansätze wie nachhaltige Waldbewirtschaftung, Aufforstung, Agroforstsysteme, Kohlenstoffanreicherung im Boden, Renaturierung von Mooren, Pflanzenkohle sowie Technologien wie Bioenergie mit Abscheidung, die direkte CO₂-Filterung aus der Luft mit anschließender Speicherung (DACCS), Kohlenstoffbindung in Produkten, künstliche Photosynthese, Gesteinsverwitterung und Maßnahmen wie Marinebiomasse.

Schon diese Aufzählung der Technologien zeigt: Es geht hier nicht um eine kostengünstige und bequeme Möglichkeit, weiter zu emittieren und dies an anderer Stelle auszugleichen. Dafür sind alle genannten Technologien zu teuer. Dennoch wird deutlich: Wenn Deutschland klimaneutral wirtschaften will, wird es nicht darum herumkommen, unvermeidbare Emissionen mit notfalls auch erheblichen finanziellen Mitteln zu kompensieren (Miriam Vollmer).

2024-10-18T23:16:16+02:0018. Oktober 2024|Allgemein|