re Adventskalender Tür 2 – Musterfeststellungsklage gegen Primastrom und Voxenergie
Wir öffnen das 2. Türchen unseres virtuellen Adventskalenders, mit dem wir unseren Lesern einen kleinen Einblick in unseren diesjährigen Fälle geben.
Wir haben in diesem Jahr den Bundesverband der Verbraucherzentralen vertreten, der zwei Musterfeststellungsklagen beim Kammergericht Berlin gegen die Versorger primastrom und voxenergie wegen – aus Sicht der Verbraucherzentrale – unzulässig erhöhten Preisen für Strom und Gas.
Solche Verfahren sind auch für Anwälte etwas Besonderes, denn sie sind nicht sehr häufig, haben eine große Bedeutung und beginnen direkt auf der Gerichtsebene der Oberlandesgerichte (das in Berlin Kammergericht heißt) und wenn es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt, wird damit eine Rechtsfrage geklärt, die eine Vielzahl von betroffenen Verbrauchern betrifft. Es handelt sich um eine Art von Sammelklage. Die Betroffenen können sich hierzu in ein öffentliches Klageregister eintragen. Daher ist es sogar Zulässigkeitsvoraussetzung einer solchen Klage, dass der Kläger dem Gericht darlegt, dass hier von viele Verbraucher betroffen sind. Die wohl bekannteste Musterfeststellungsklage betraf den sog. „Dieselskandal“.
Im vorliegenden Fall bestand noch die Besonderheit, dass die Klagen zwar inhaltlich sehr ähnlich waren, aber vor zwei unterschiedlichen Kammern des Kammergerichts verhandelt wurden – die jeweils eine zentrale Rechtsfrage völlig unterschiedlich beurteilten, als die andere Kammer.
Die vorliegenden beiden Verfahren konnten am 15. März 2024 durch einen Vergleich gütlich beigelegt werden, so dass es zu keinem Urteil kam. Der Vergleich wirkten sich positiv auf die betroffenen Verbraucher aus, da die Betroffenen so schneller eine Rückzahlung erhielten und zudem mehr Verbraucher einen Anspruch auf Erstattung zugesichert bekamen, als wenn es zu einer Verurteilung gekommen wäre. Details zum Inhalt des Vergleiches finden sich bei der Verbraucherschutzzentrale.
(Christian Dümke)