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Über Dr. Miriam Vollmer

Dr. Miriam Vollmer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

Erste Ergebnisse der Ausschreibungen zum Kohleausstieg

Der Bundestag und der Bundesrat haben bekanntlich den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 beschlossen. Es handelt sich dabei um einen schrittweisen Prozess. Für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken sind hierzu bis zum Jahr 2026 Ausschreibungen vorgesehen.

Die Bundesnetzagentur hat nun erste Ergebnisse der Ausschreibungsverfahren zum Kohleausstieg veröffentlicht. In der ersten Gebotsrunde waren 4.000 MW Leistung zur Reduktion ausgeschrieben, dabei wurden am 01. Dezember 2020 für 11 Kraftwerke Zuschläge erteilt. Die Ausschreibungen funktionieren ein wenig so, als habe man das Verfahren zur Ausschreibung von EEG Förderungen für die Errichtung von Neuanlagen umgekehrt. Die Betreiber konnten Angebote auf die von Ihnen für eine Abschaltung geforderten Entschädigungszahlungen abgegeben, bei der die niedrigsten Gebote den Zuschlag erhielten. Die auf diese Weise bezuschlagte Entschädigungssumme liegt bei 370 Mio EUR und ist deutlich niedriger als hierfür ursprünglich einkalkuliert.

Lauter gute Nachrichten also? Nicht ganz: Schaut man sich die Liste der Anlagen an, dann stellt man fest, dass hierunter keine Altanlagen sondern einige recht neue und moderne Kohlekraftwerke sind (Kraftwerk Hamburg-Moorburg Blöcke A und B, Inbetriebnahme 2015, Block E des Westfalen-Kraftwerks in Hamm, Inbetriebnahme 2014). Wer also dachte, beim Kohleausstieg würden zuerst die ältesten Kraftwerke gegen eine mutmaßlich geringe Entschädigung vom Netz gehen, sieht sich enttäuscht.

Läuft da was falsch, wenn jetzt moderne und effiziente Kraftwerke zuerst vom Netz gehen? Oder stoßen die Konzerne hier etwa unrentable Investruinen ab und bekommen dafür noch eine Entschädigung?

Über die Gründe kann man trefflich spekulieren, diskutieren Sie doch mit uns dazu auf Twitter.

(Christian Dümke)

2020-12-04T17:02:16+01:004. Dezember 2020|Energiepolitik, Strom, Umwelt|

Wir haben den neuen Flughafen BER getestet

Einer der wenigen Gerichtstermine, die in diesem Jahr stattfanden, führte uns gestern nach Düsseldorf. Eine Gelegenheit sich einmal den neuen Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ anzuschauen. Der ist tatsächlich nach nunmehr 14 Jahren Bauzeit fertig und wurde, coronabedingt sang- und klang- und feierlos, am 04. November in Betrieb genommen.

Für bisherige Berliner Verhältnisse liegt der neue Flughafen erst einmal ziemlich weit draußen. Jottwede wie der Berliner sagt. Die fluglärmgeplagten Anwohner von Tegel freut es wahrscheinlich, aber wir vermissen die Zeit, als man 25 Minuten von der Kanzlei zum Gate brauchte. Jetzt sind es 45 Minuten mit der S-Bahn, vom Kanzleisitz am Hackeschen Markt alle 20 Minuten verkehrt.

 

Dafür landet man dann mit der S-Bahn direkt im Untergeschoß des neuen Flughafens und steht schon ein paar Rolltreppen weiter in der schmucken Check-In Halle des Hauptterminals – die wir uns irgendwie ein klein wenig größer vorgestellt hatten. Der eher ungastliche ehemalige Flughafen Schönefeld existiert offenbar auch noch als BER Terminal 5 weiter, aber wir fliegen glücklicherweise von Terminal 1.

 

Viel Betrieb ist da zur Zeit natürlich nicht und schnell ist man auch durch die freundlichen Sicherheitskontrollen, besonders wenn man wie wir nur mit Handgepäck unterwegs ist. Flüssigkeiten und Elektronik müssen hier allerdings weiterhin mühevoll aus dem sorgsam gepackten Trolley gezerrt werden – anderswo ist man da technisch schon weiter.
Hinter der Sicherheitsschleuse fühlt man sich dann ein wenig wie in einer derzeit gering frequentierten Shoppingmall mit angeschlossenem Flugbetrieb. Die Zeiten als man noch fliegen durfte, ohne etwas kaufen zu sollen sind damit auch in Berlin endgültig vorbei.

 

Holztöne sind das bestimmende Designelement. Die Gastronomie auch hier natürlich derzeit leider komplett geschlossen.

Ein Flughafen fast ohne Menschen wirkt insgesamt ziemlich surreal – und so hoffen wir auf bald wieder bessere Zeiten (Christian Dümke)

 

2020-12-03T19:59:59+01:003. Dezember 2020|Allgemein, re unterwegs, Verkehr|

Emissionshandel: Zeitplan für die Zuteilung

Wenn ein Anlagenbetreiber zu spät die Zuteilung von Emissionsberechtigungen beantragt, erlischt sein Zuteilungsanspruch. Doch wenn die Europäische Kommission (KOM) sich drastisch verspätet, sind keine Konsequenzen vorgesehen. Zwar hat die KOM nun bekannt gegeben, dass es vor Beginn der 4. Handelsperiode keine Zuteilung geben wird. Irgendwelche weiteren Folgen sind damit aber, scheint’s, nicht verbunden:

Anders als in den bisherigen Handelsperioden stehen die Benchmarks, auf denen die Zuteilung fußt, diesmal nicht von vornherein fest. Die KOM wird sie auf Basis der Antragsdaten berechnen, die die Anlagenbetreiber im Sommer 2019 mitgeteilt haben. Dies ist bisher aber nicht geschehen, sondern soll nun erst im Februar 2021 stattfinden. Wie hoch die Abschläge von den bisher geltenden Benchmarks sein werden, ist damit immer noch offen. Der Korridor, den die Emissionshandelsrichtlinie formuliert, ist mit minimal minus 0,2% pro Jahr bis maximal minus 1,6% pro Jahr so groß, dass selbst eine grobe Abschätzung der Zuteilungshöhe aktuell kaum möglich ist. Dies belastet die Finanzplanung von Unternehmen erheblich.

Zwar soll in der nächsten Handelsperiode ein sektorübergreifender Korrekturfaktor – also eine Kürzung, damit das Budget nicht überschritten wird – vermieden werden. Hierfür sind extra 3% Sicherheitsreserve im Budget vorgesehen. Doch wenn das nicht reicht, wird es auch künftig eine solche Kürzung geben. Ob dies der Fall ist und wie hoch diese ausfällt, wird die KOM im 2. Quartal, also im nächsten Frühling, berechnen.

Wie hoch die Zuteilungen sind, kann erst nach Abschluss dieser beiden offenbar sehr zeitintensiven Zwischenschritte berechnet werden. Wenn die Kürzung damit im späten Frühjahr fest steht, können die Mitgliedstaaten also nicht vor dem Sommer aktiv werden. Selbst wenn sie die Zuteilungen ansonsten “versandfertig” vorbereitet haben, ist mit Bescheiden nicht vor Juli, vielleicht August zu rechnen. Viele Anlagenbetreiber würden die Bescheide dann also im Hochsommer erhalten und müssen dafür Sorge tragen, dass sie trotz Ferienzeit die VPS abrufen, um für den Fall der Fälle die Widerspruchsfrist nicht zu versäumen (Miriam Vollmer)

2020-12-07T12:55:50+01:001. Dezember 2020|Emissionshandel|