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Über Dr. Olaf Dilling

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Das 5. Türchen: Leitfaden für Liefer- und Ladeverkehrsflächen in Berlin

Im Prinzip beschäftigt uns das Thema schon länger. Nicht direkt als Rechtsanwälte, aber doch als Konsumenten und Verkehrsteilnehmer in Berlin: Der Liefer- und Ladeverkehr.

Auf den sind wir als Stadtbewohner, die sich ihre Kartoffeln nicht selbst anbauen, täglich angewiesen. Auch für den reibungslosen Ablauf des Bürobetriebs lassen wir uns beliefern, von den Möbeln bis hin zu Briefumschlägen. So wichtig für uns der Lieferverkehr ist, in der großen Stadt mit ihren vielen Nutzungskonkurrenzen steht er auch oft im Weg oder gefährdet andere Verkehrsteilnehmer. Wie sich das vermeiden oder besser einrichten lässt, ist eine spannende Frage.

Daher war die Freude groß, als wir von Jens Klauenberg von LNC gefragt wurden, ob wir uns an der Erstellung eines Leitfadens für Liefer- und Ladeverkehrsflächen in Berlin beteiligen wollen. Noch größer war die Freude, als wir einige Zeit später den Zuschlag erhalten haben. Inzwischen sind wir schon eifrig dabei, in einem ersten Arbeitsschritt die rechtlichen Grundlagen darzustellen.

Logos der Projektteilnehmer und des Auftraggebers

Laut Ausschreibungstext der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz geht es bei dem Projekt um Folgendes:

„Angemessene, nutzbare Flächen sind eine Voraussetzung, damit der Wirtschaftsverkehr auf der Straße den notwendigen und unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Stadt und der Region erbringen kann und dabei gerade im Bereich des Lieferns und Ladens flächensparsam, effizient und sicher erfolgt. Derzeit reicht das Angebot entsprechender Liefer- und Ladeverkehrsflächen in Berlin nicht aus, bei vorhandenen Flächen kommt es regelmäßig zu Fehlnutzungen.
Durch die Ausweisung und reale Nutzung von Liefer- und Ladeverkehrsflächen können Konflikte im Straßenraum reduziert werden.

Vor diesem Hintergrund sollen Planungsvorgaben für Liefer- und Ladeverkehrsflächen in Form eines Leitfadens mit Regelplänen erstellt werden. Der Leitfaden soll allen Agierenden eine Hilfestellung bieten, um in Berlin einheitlich mit dem Thema umzugehen.“

Mit am Projekt beteiligt sind neben der und uns noch die – Lehr und Forschungsgebiet Güterverkehrsplanung und Transportlogistik, Dr. Paul Hebes – Wissensbasierte Planung (https://wissensbasiert.de/) sowie . (Olaf Dilling)

2022-12-08T20:15:42+01:008. Dezember 2022|Allgemein|

Aktueller Kommentar: Freie Gehwege durch effizienter genutzte Parkplätze

Der Berliner Senat hat am Dienstag auf Vorlage der Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch per Verordnung eine Änderung der Parkgebühren-Ordnung (ParkGebO) beschlossen. Wesentlicher Inhalt ist, dass die Parkgebühren, die über 20 Jahre unverändert geblieben waren, nun von ein, zwei und drei Euro pro Stunde je nach Gebührenstufe auf zwei, drei und vier Euro pro Stunde erhöht werden.

Mit E-Rollern zugestellter Gehweg in Bremen

Bisher stehen Lastenräder, E-Roller und Leihräder auf dem Gehweg, sehr zum Leidwesen der Fußgänger.

Zugleich wird das Parken von Fahrrädern, Pedelecs, Lastenrädern, Leichtkrafträdern sowie Motorrädern auf Verkehrsflächen des ruhenden Verkehrs ab Anfang nächsten Jahres von der Gebührenpflicht befreit. Dadurch soll dem seit einiger Zeit auf den Fußwegen bestehende Chaos durch dort häufig planlos abgestellte Fahrzeuge entgegengewirkt werden. Da E-Roller, was das Parken angeht, Fahrrädern rechtlich gleichgestellt sind, gilt diese Regelung auch für diese. Auch Carsharing-Fahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Erhöhung ausgenommen.

Wie eigentlich zu erwarten, hat die Entscheidung des Senats bei vielen Autofahrern, in der Presse und bei Teilen der Opposition für Unmut gesorgt. Denn viele sorgen sich um ausreichend Parkmöglichkeiten. In der Folge sind nun auch die Regierende Bürgermeisterin und die Innensenatorin eingeknickt. Laut Welt kritisieren sie die “Pläne” der Mobilitätssenatorin. Ein bisschen wirkt es so, als hätten sie von ihrem eigenen Senatsbeschluss erst über die Presse erfahren.

Die Kritik richtet sich unter anderem darauf, dass aufgrund der Regelung über die Parkgebühren Autofahrer benachteiligt würden. Zum Teil wird in der Diskussion behauptet, dass der Berliner Senat ab Januar 2023 das Parken von Fahrrädern auf Parkplätzen erlaubt habe. So etwa kritisiert dies der Berliner CDU-Chef Wegner, der dies als einseitige Politik gegen das Automobil bezeichnet.

Dass das Parken von Fahrrädern auf Parkplätzen bisher verboten war, ist allerdings nicht der Fall. Bereits ein Blick auf § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO zeigt, dass das Parken am Fahrbahnrand nicht exklusiv für Kraftfahrzeuge erlaubt ist. Vielmehr erstreckt sich der Gemeingebrauch auch an Flächen des ruhenden Verkehrs auf alle Fahrzeuge, die zu Verkehrszwecken eingesetzt werden. Dies ist spätestens seit dem Versuch von Andreas Scheuer bekannt, das Parken von Fahrrädern am Fahrbahnrand ausdrücklich in der StVO zu untersagen, der am Widerstand der Länder im Bundesrat gescheitert ist. Insofern bringt die Berliner Regelung straßenverkehrsrechtlich nicht viel Neues.

Was die Ungleichbehandlung von Autofahrern angeht ist es aktuell so, dass der Parkraum faktisch fast ausschließlich für Kfz genutzt wird. Angesichts des viel geringeren Flächenbedarfs von Fahrrädern war bisher offenbar die allgemeine Auffassung, dass auf dem Gehweg genug Platz sei. Dies hat sich jedoch mit dem Aufkommen der E-Scooter und der elektrisch unterstützten Lastenräder geändert. Die Gehwege sind in Berlin inzwischen mancherorts kaum noch benutzbar. Es gibt immer wieder Fälle von blinden Menschen, die sich beim Stolpern über Kleinfahrzeuge schwer verletzen. Abhilfe könnte schaffen, wenn mehr geordnete Aufstellmöglichkeiten am Fahrbahnrand geschaffen werden und das wilde Abstellen zugleich sanktioniert würde. Was die Gebührenpflicht angeht ist ein Fahrrad allein wegen seines viel geringeren Flächenbedarfs nicht mit einem Pkw zu vergleichen.

Zugleich könnte ein geordnetes Aufstellen dieser Fahrzeuge im Parkraum und eine Förderung neuer, raumeffizienterer Mobilitätsformen sich auch für Autofahrer positiv auswirken. Denn jedes eingesparte Kfz macht für eine Vielzahl von Fahrrädern oder E-Rollern Platz. Eine Förderung der Nutzung von Fahrrädern, Carsharing, Lastenrädern als Alternative um Kfz-Verkehr ist daher letztlich für alle Verkehrsteilnehmer von Vorteil. Voraussetzung ist natürlich, dass auch das Innenressort seinen Job macht und auf die barrierefreie und platzsparende Aufstellung dieser Fahrzeuge hinwirkt (Olaf Dilling)

 

 

2022-12-02T12:09:40+01:002. Dezember 2022|Kommentar, Verkehr|

Nach der Vertiefung ist vor der Vertiefung

Die meisten deutschen Seehäfen sind eigentlich Flusshäfen. Die einzige Ausnahme ist der Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven und auch das ist eigentlich fast ein Flusshafen, da entlang der Kaje das Wasser aus dem Jadebusen zweimal am Tag kräftig in Meer strömt – auch wenn es sich angesichts der relativ geringen Größe des namensgebenden Flüsschens Jade praktisch um Salz- und nicht Brackwasser handelt.

Containerschiff und Lotse auf Fluss mit Hafenanlagen

Nun gibt es fast regelmäßig bis in die letzte gerichtliche Instanz Stress, wenn die Flüsse, also insbesondere Weser oder Elbe, für die Seeschifffahrt angepasst werden sollen. Dies ist aus Sicht der Reedereien und Häfenverwaltungen nötig, damit die großen Containerschiffe, die vornehmlich aus China große Mengen Güter nach Deutschland transportieren, weiter in deutsche Häfen einlaufen können. Da diese Schiffe immer größer und breiter werden, müssen die Fahrrinnen entsprechend mitwachsen.

Bei der Elbvertiefung hatte das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2020 grünes Licht gegeben: Die Elbvertiefung ist daher eigentlich seit Anfang diesen Jahres formell abgeschlossen. Jetzt hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für 01.12.2022 angeordnet, dass die Elbe bis zum Hamburger Hafen nur noch eingeschränkt nutzbar ist: Um einen Meter wird die bisher angepeilte Tiefe nicht erreicht. Grund dafür ist, dass es immer wieder zu Erosion der Böschungen kommt und in der Elbe aufgrund der veränderten Tidendynamik mehr Sand und Schlick als zuvor sedimentiert.

Die Probleme, die daraus entstehen, resultieren nicht nur in verstärkten Aktivitäten beim Ausbaggern, sondern auch bei der Entsorgung des erheblich mit Schadstoffen belasteten Schicks. Nach dem Willen Hamburgs soll dieser vor der politisch zu Hamburg gehörenden, aber vom Niedersächischen Wattenmeer umgebenen Vogelschutzinsel Scharhörn gelagert werden. In einem “Schlickgipfel” soll zwischen Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und dem Bund geklärt werden, wie mit der Verschlickung des Elbfahrwassers und anderen Infrastrukturproblemen rund um den Hafen ungegangen werden soll. Auch Umweltschutzverbände beanspruchen bei den Gesprächen dabei zu sein. Vielleicht eine gute Idee, wenn es hilft, langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. (Olaf Dilling)

2022-11-28T18:12:40+01:0028. November 2022|Naturschutz, Umwelt, Verkehr|