Über Olaf Dilling

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Das 11. Türchen: Nutzungs­kon­kur­renzen im Wrangelkiez

Ein straßen­ver­kehrs­recht­liches Thema, das uns immer wieder beschäftigt, auch in diesem Jahr, sind Nutzungs­kon­kur­renzen und Vollzugs­de­fizite im urbanen öffent­lichen Raum. Was genau ist damit gemeint? Nun, schlicht gesagt, wird egal, was irgendwann von den Bezirks­ämtern im Straßenraum angeordnet wird, am Ende jeder Zenti­meter ziemlich rücksichtslos zugeparkt. Das betrifft Flächen, die eigentlich für den Liefer­verkehr vorge­sehen sind, genauso wie Straßen, in denen auch Kinder­spiel auf der Verkehrs­fläche erlaubt ist.

Das Bezirksamt Fried­richshain-Kreuzberg hat daher, wie wir schon früher einmal berich­teten, unter anderem im Wrangelkiez in Kreuzberg, temporäre Spiel­straßen einge­richtet. Oft waren diese Spiel­straßen in verkehrs­be­ru­higten Zonen, in denen an sich ohnehin auf der Straße gespielt werden dürfte. Aller­dings ist dies in den verkehrs­be­ru­higten Zonen keine gelebte Realität, da auch hier – oft illegal parkende – Kraft­fahr­zeuge dominieren. Insofern war es nachvoll­ziehbar, dass das Bezirksamt, um das Spielen tatsächlich zu ermög­lichen, für bestimmte Zeiten in der Woche in den betref­fenden Straße ein Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250 laut Anhang 2 der StVO) ausge­sprochen hat. Nun gab es aber auch da das Problem, dass zu den Zeiten mit Sperrung für Fahrzeuge weiterhin viele parkende Fahrzeuge die Spiel­fläche blockierten unter anderem mit entspre­chenden Haftungsrisiken. 

Kinder beim Hüpfspiel

Das Bezirksamt wollte nun wissen, was zu tun sei, um die Straße für spielende Kinder frei zu bekommen. Wir stellten in einer gutach­ter­lichen Stellung­nahme klar, dass mit dem Verbot für Fahrzeuge aller Art neben dem Einfahr­verbot zugleich auch ein Wegfahr­gebot für parkende Autos einge­schlossen ist. Zur Klarstellung ist es jedoch in diesen Fällen ausnahms­weise auch möglich, zusätzlich ein tempo­räres Halte­verbot anzuordnen, auch wenn solche Doppel­be­schil­de­rungen grund­sätzlich vermieden werden sollten. Dies gilt dann, wenn das Halte­verbot ansonsten nicht nur ausnahms­weise missachtet würde. Als wir neulich an einem Nachmittag in der Wrangel­straße vorbei­kamen, war wieder einmal Spiel­be­trieb und offen­sichtlich hat sich das Problem mit den parkenden Autos inzwi­schen gelöst. Im Übrigen scheint das Ordnungsamt nun nach Auskunft des Bezirksamts einzu­greifen, wenn trotz des Verbotes geparkt wird.

Eine weitere gutach­ter­liche Stellung­nahme haben wir dieses Jahr ebenfalls zum Wrangelkiez zu Parkver­boten und Anordnung von Ladeflächen verfasst. Auch hier ging es im Wesent­lichen um Fragen der Doppel­be­schil­derung sowie um die zusätz­liche Anordnung von Ge- und Verboten in verkehrs­be­ru­higten Zonen.

Das Mandat betreut Rechts­anwalt Dr. Olaf Dilling.

2022-12-15T23:58:09+01:0015. Dezember 2022|Verkehr|

Das 8. Türchen: Online-Seminar­reihe zum kommu­nalen Verkehrsrecht

Zu Anfangs­zeiten der Pandemie hat sich vieles neu sortiert. Sowohl was Mandan­ten­kon­takte angeht, als auch was im weitesten Sinn den „Verkehr“ im öffent­lichen Raum betrifft. Wie viele Andere auch haben wir dies zum Anlass genommen, die Digita­li­sierung voran­zu­treiben. Nachdem wir Seminare bisher entweder im Bespre­chungsraum unserere Kanzlei am Hacke­schen Markt oder direkt bei Mandanten „inhouse“ abgehalten haben, war das nun nicht mehr oder nur noch unter Einschrän­kungen möglich. Zugleich hatte der Beratungs­bedarf nicht abgenommen, so dass wir zunehmend auf Online-Seminare gesetzt haben.

Auch ein regel­mä­ßiges Online-Seminar zum kommu­nalen Verkehrs­recht haben wir aufge­setzt. Gerade im öffent­lichen Verkehrs­recht gab es pande­mie­be­dingt inter­es­sante Entwick­lungen im Zusam­menhang mit Verkehrs­ver­suchen, Pop-up-Radstreifen, tempo­rären Spiel­straßen oder Außen­gas­tro­nomie auf Bürger­steigen. Insofern lag es nahe, die Erfah­rungen aus der recht­lichen Praxis an Inter­es­sierte aus Kommu­nal­ver­wal­tungen, Fraktionen oder Verbänden weiter­zu­geben, um zu zeigen, was der regulative Rahmen ist und welche Spiel­räume es für Maßnahmen der Verkehrs­wende gibt.

Bisher haben wir Online­se­minare zu Verkehrs­ver­suchen, Möglich­keiten für Parkraum­re­gu­lierung und ‑bewirt­schaftung, zu Tempo30 in Städten und zu kommu­nalen Wirtschafts­ver­kehrs­kon­zepten abgehalten. Dies ist insgesamt auf sehr große Resonanz gestoßen. Inbesonders das Thema der Regulierung und Bewirt­schaftung des Parkraums hat weites Interesse gefunden. Da hier aktuell auch rechtlich viel in Bewegung ist, möchten wir Anfang des nächsten Jahres ein weiteres Online-Seminar zu diesem Thema machen. Weitere Infor­ma­tionen und die Möglichkeit zur Anmeldung geben wir in Kürze bekannt. Bei Fragen können Sie sich gerne direkt an RA Dr. Olaf Dilling wenden.

2022-12-12T23:36:29+01:0012. Dezember 2022|Verkehr|

Das 5. Türchen: Leitfaden für Liefer- und Ladever­kehrs­flächen in Berlin

Im Prinzip beschäftigt uns das Thema schon länger. Nicht direkt als Rechts­an­wälte, aber doch als Konsu­menten und Verkehrs­teil­nehmer in Berlin: Der Liefer- und Ladeverkehr.

Auf den sind wir als Stadt­be­wohner, die sich ihre Kartoffeln nicht selbst anbauen, täglich angewiesen. Auch für den reibungs­losen Ablauf des Bürobe­triebs lassen wir uns beliefern, von den Möbeln bis hin zu Brief­um­schlägen. So wichtig für uns der Liefer­verkehr ist, in der großen Stadt mit ihren vielen Nutzungs­kon­kur­renzen steht er auch oft im Weg oder gefährdet andere Verkehrs­teil­nehmer. Wie sich das vermeiden oder besser einrichten lässt, ist eine spannende Frage.

Daher war die Freude groß, als wir von Jens Klauenberg von LNC gefragt wurden, ob wir uns an der Erstellung eines Leitfadens für Liefer- und Ladever­kehrs­flächen in Berlin betei­ligen wollen. Noch größer war die Freude, als wir einige Zeit später den Zuschlag erhalten haben. Inzwi­schen sind wir schon eifrig dabei, in einem ersten Arbeits­schritt die recht­lichen Grund­lagen darzustellen.

Logos der Projektteilnehmer und des Auftraggebers

Laut Ausschrei­bungstext der Berliner Senats­ver­waltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klima­schutz geht es bei dem Projekt um Folgendes:

Angemessene, nutzbare Flächen sind eine Voraus­setzung, damit der Wirtschafts­verkehr auf der Straße den notwen­digen und unver­zicht­baren Beitrag zum Funktio­nieren der Stadt und der Region erbringen kann und dabei gerade im Bereich des Lieferns und Ladens flächen­sparsam, effizient und sicher erfolgt. Derzeit reicht das Angebot entspre­chender Liefer- und Ladever­kehrs­flächen in Berlin nicht aus, bei vorhan­denen Flächen kommt es regel­mäßig zu Fehlnutzungen.
Durch die Ausweisung und reale Nutzung von Liefer- und Ladever­kehrs­flächen können Konflikte im Straßenraum reduziert werden.

Vor diesem Hinter­grund sollen Planungs­vor­gaben für Liefer- und Ladever­kehrs­flächen in Form eines Leitfadens mit Regel­plänen erstellt werden. Der Leitfaden soll allen Agierenden eine Hilfe­stellung bieten, um in Berlin einheitlich mit dem Thema umzugehen.“

Mit am Projekt beteiligt sind neben der und uns noch die – Lehr und Forschungs­gebiet Güter­ver­kehrs­planung und Trans­port­lo­gistik, Dr. Paul Hebes – Wissens­ba­sierte Planung (https://wissensbasiert.de/) sowie . (Olaf Dilling)

2022-12-08T20:15:42+01:008. Dezember 2022|Allgemein|