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Über Dr. Olaf Dilling

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Stromentnahme durch Batteriespeicher

Batteriespeicher sind ein wichtiges Element für die Nutzung erneuerbarer Energien. Vor allem können sie dazu dienen, den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom zu optimieren. Dadurch kann die Differenz zwischen dem Preis für aus dem Versorgungsnetz entnommenen Strom und dem Preis für selbst eingespeisten Strom überbrückt werden, was sich auch wegen der unter Umständen gesparten Steuern, Entgelte und Umlagen lohnen kann. Gerade nach Wegfall der EEG-Umlage lohnt sich die Erzeugung von erneuerbaren Energien primär für den Eigenverbrauch, der mit einem entsprechenden Speicher erhöht werden kann.

Umspannwerk mit Zaun und Vorsicht Hochspannung-Schild

Batteriespeicher können auch auf der Netzebene eine sinnvolle Funktion erfüllen. Denn sie können helfen, durch Entnahme Kapazitätsengpässe auszugleichen und zu Spitzenlastzeiten den entnommenen Strom wieder einzuspeisen. Rein quantitativ wird dieser Effekt des Ausgleichs durch Batteriespeicher zwar manchmal überschätzt, da die aktuelle Kapazität noch sehr gering ist. Dennoch ist es sinnvoll, dass der Gesetzgeber hier Anreize setzt, um den Bau weiterer Batteriespeicher zu fördern.

Daher gibt es Vergünstigungen für Batteriespeicher, die nicht – oder nicht ausschließlich – der Maximierung des Eigenverbrauchs dienen, sondern netzdienlich betrieben werden. So entfällt gemäß § 5 Abs. 4 Stromsteuergesetz (StromStG) die Stromsteuer unter bestimmten Voraussetzungen. Denn in dieser Vorschrift ist seit dem 01.07.2019 die gesetzliche Fiktion enthalten, dass stationäre Batteriespeicher Teil des Versorgungsnetzes seien. Der in ihnen gespeicherte Strom wird zwar von elektrischer Energie in der Regel vorübergehend in chemische Energie umgewandelt. Er wird dem Versorgungsnetz dadurch jedoch nicht entnommen. Darüber hinaus gibt es auch in der Rechtsprechung es eine Tendenz, die “Entnahme” im Sinne des Energiesteuerrechts nur dann anzunehmen, wenn zugleich eine “eliminierende Nutzung” des Stroms erfolgt (BFH vom 24.02.2016 – VII R 7/15, BFHE 252, 568).

Nach § 118 (Energiewirtschaftsgesetz) EnWG gibt es bis 2025 auch für die Entgelte zur Netznutzung eine Ausnahme für neue Batteriespeicher. Die Speicher sind für 20 Jahre von Netznutzungsentgelten befreit. Auch hier wird allerdings vorausgesetzt, dass die elektrische Energie zur Speicherung aus einem Transport- oder Verteilernetz entnommen und die zur Ausspeisung zurückgewonnene elektrische Energie zeitlich verzögert wieder in dasselbe Netz eingespeist wird. (Olaf Dilling)

 

2023-03-23T10:58:30+01:0023. März 2023|Energiepolitik, Strom|

Bergmannstraße bleibt verkehrsberuhigt

Der Bergmannkiez in Kreuzberg zählt zu den beliebtesten Wohn- und Ausgehquartieren in Berlin. Seit 2021 hat der Bezirk die zentrale, namensgebende Bergmannstraße verkehrsberuhigt. Dafür wurde in einem Abschnitt der Bergmannstraße eine Einbahnstraße und ein Zweirichtungsradweg eingerichtet, auf denen ein Tempolimit von 10 km/h gilt.

Vor dem Verwaltungsgericht Berlin waren gegen die Anordnungen zwei Klagen anhängig, die nun beide entschieden wurden:

  • Der Anwohner einer Querstraße hatte gegen die Anordnung der Einbahnstraße geklagt, da insbesondere der Lieferverkehr auf die weiterhin in beide Richtungen befahrbare mit Kopfsteinen gepflasterte Straße ausweiche und dies zu erheblichen Lärmbelastungen führen würde.
  • Ein Fahrradfahrer, selbst Anwalt, hatte gegen die auch auf dem Zwei-Richtungs-Radweg auf der Bergmannstraße geltende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10 km/h geklagt.

Laut der inzwischen vorliegenden Pressemitteilung des Gerichts wurden beide Klagen abgewiesen. Bezüglich des Klage des Anwohners der benachbarten Straße sei die qualifizierte Gefahrenlage als Voraussetzung einer Anordnung nach § 45 StVO durch die Unfallstatistik nachgewiesen. Unter anderem habe es in den vier Jahren vor der Anordnung mehrere Unfälle gegeben, davon allein vier schwer und 13 leicht verletzte Radfahrer. Auch die Ermessensausübung bezüglich des Ausweichverkehrs auf die Querstraße sei nicht rechtsfehlerhaft, die Belange der dortigen Bewohner seien berücksichtigt worden. Außerdem seien die Angaben zu der zusätzlichen Lärmbelastung zu vage.

Auch die Klage des Radfahrers wurde abgewiesen. Für die einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung auch für Radfahrer sei zu berücksichtigen, dass das  aufgrund der verkehrsberuhigenden Maßnahmen mehr Fußgänger als früher den Radweg queren würden. Dies führe zu einer komplexen Gemengelage von Fuß-, Rad-, Liefer- und Durchgangsverkehr, bei der die Fußgänger besonders schutzbedürftig seien. Zudem sei die vom Kläger geäußerte Auffassung, dass sich Radfahrer nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten würden, für die Erforderlichkeit der Maßnahme ohne Belang. (Olaf Dilling)

2023-03-15T10:15:05+01:0015. März 2023|Allgemein|

eFuels: Notwendig zur Erreichung der Klimaziele?

In der Ampelkoalition tobt zur Zeit ein Kampf um den richtigen Weg zu den Klimazielen im Wärme- und Verkehrssektor. Denn bei allen Unterschieden im Einzelnen fühlen sich alle drei Koalitionspartner dem Klimaschutz verpflichtet.  Ohnehin ist Deutschland durch EU-Recht an die Klimaziele gebunden. Seit dem Einstieg in den Emissionshandel im Bereich Brennstoffe im Wärme- und Verkehrssektor ist auch klar, dass die Spielräume für die Verwendung fossiler Brenn- und Treibstoffe auch aus ökonomischen Gründen kontinuierlich enger werden.

Der Streit konzentriert sich daher aktuell auf die Frage, ob bestimmte Technologieoptionen auf dem Weg zur Klimaneutralität durch ordnungsrechtliche Verbote ausgeschlossen werden sollen. Die FDP befürwortet eine technologieoffene Strategie, bei der unterschiedliche Möglichkeiten zur klimaneutralen Wärmeerzeugung und Mobilität konkurrieren. Das klingt erst einmal gut. Die technologische Möglichkeit, die von der FDP ins Spiel gebracht wird, nämlich die Nutzung sogenannter eFuels oder synthetischer Kraft- bzw. Brennstoffe hat aber zwei entscheidende Charakteristika:

  • Sie erlaubt es, Technologien weiter zu nutzen, die auf der Verbrennung von fossilen Brennstoffen beruhen und lediglich auf Ebene der Brennstoffe auf Klimaneutralität umzustellen – auch das ist erst mal ein Vorteil;
  • Allerdings – und darin liegt der Knackpunkt, sind die Umwandlungsprozesse, die erforderlich sind, um eFuels herzustellen, mit enormen Verlusten verbunden. Dies ist wegen der Umwandlungsprozesse aus physikalischen Gründen nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft so. Derzeit könnten mit dem EE-Strom für einen Verbrenner mit eFuel alternativ etwa 5 – 6 E-Autos angetrieben werden.

Die Lösung, über eFuels Kfz mit Verbrennungsmotoren, Öl- und Gasheizungen weiterbetreiben zu können, bietet scheinbar geringere Anschaffungs- und Umstellungskosten. Allerdings zahlt sich der Umstieg auf längere Sicht nicht aus: Wir bleiben weiter abhängig von Brennstoffen, die zwar nicht mehr CO2, aber dafür mehr Stromeinsatz kosten. Auch ohne eFuels wird es schwierig, den Strombedarf vollständig durch erneuerbare Energien zu decken.

Zudem stellt sich durch eFuels ein soziales Problem. Die scheinbar günstigere Option verleitet viele Verbraucher dazu, die Umstellung auf E-Mobilität und Wärmepumpen zu vermeiden und so Investitionskosten zu sparen. Dadurch bleibt es bei der Abhängigkeit von Brennstoffen, mit dem Ruf nach Subventionen oder einen wachsenden Druck, die Klimaziele und den Brennstoffemissionshandel politisch aufzuweichen.

Insofern ist der Staat in der Verantwortung zu verhindern, dass viele Bürger in diese individuell und kollektiv kostspieligen Sackgasse laufen. Dies kann entweder über ein Verbrenner-Aus und ein Verbot neuer Öl- und Gasheizungen erfolgen, wie bereits im Koalitionsvertrag und auf EU-Ebene vereinbart. Zumindest aber müssten die Verbraucher beim Kauf neuer Fahrzeuge oder Heizungsanlagen über die steigenden laufenden Kosten aufgeklärt werden. Oder umgekehrt darüber, dass sich über die geringeren laufenden Kosten von E-Autos oder Wärmepumpen die höheren Investitionskosten auf lange Sicht wieder reinholen lassen. Für entsprechende Anschubfinanzierung zur energetischen Sanierung oder Bau von E-Ladesäulen ist oft bereits über entsprechende Programme der KfW gesorgt.

eFuels scheinen aufgrund ihrer mangelnden Energieeffizienz kaum geeignet zu sein, um einen entscheidenden Beitrag zu den Klimazielen zu leisten. Gleichzeitig hält die Hoffnung, die mit ihnen verbunden wird, von notwendigen strukturellen Veränderungen ab. Die Bundesregierung müsste sich da klarer positionieren. (Olaf Dilling)

2023-03-14T13:07:18+01:0013. März 2023|Energiepolitik, Kommentar|