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Über Dr. Olaf Dilling

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Kinder brauchen Spielstraßen

Historisch ist die Überzeugung, dass Kinder auf einer Straße oder zumindest auf der Fahrbahn nichts zu suchen haben, noch nicht sehr alt. Viele Urgroßeltern heutiger Grundschulkinder konnten jedenfalls noch ungehindert auf der Straße spielen. Denn erst im Jahr 1936 wurde in die Reichsstraßenverkehrsordnung eine Vorschrift aufgenommen, nach der das Spiel und der Wintersport auf deutschen Straßen verboten wurde.

Heute gibt es eher wieder Bestrebungen, Kinder auf die Straße zu bringen. Sei es auf dem Schulweg selbständig ohne “Elterntaxi” oder schlicht bei Spielen. Aber das ist gar nicht so einfach, denn auf der Fahrbahn ist es zu gefährlich und auf den Gehwegen ist oft nicht genug Platz, gerade wenn sie von parkenden Autos genutzt werden.

Insofern besinnen sich einige Kommunen wieder auf die sogenannten Spielstraßen, in den 1970er Jahren in Westdeutschland und zuvor schon in der DDR eingeführt worden waren. Diese Spielstraßen sind nicht zu verwechseln mit dem verkehrsberuhigten Bereich, der allerdings mit dem Verkehrszeichen 325.1 beschildert wird. Auf dem Schild sind auch spielende Kinder zu sehen.

Verkehrszeichen: Ende des verkehrsberuhigten Bereichs

Verkehrszeichen 325.2: Ende des verkehrsberuhigten Bereichs

Allerdings sind in der Spielstraße im Gegensatz zum verkehrsberuhigten Bereich grundsätzlich Kraftfahrzeuge verboten. Im verkehrsberuhigten Bereich ist das Spielen und Gehen auf der Straße zwar erlaubt, aber zugleich dürfen sie von Kfz benutzt werden, wenn auch nur in Schrittgeschwindigkeit und ohne Gefährdung und Behinderung der Fußgänger.

Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sollen verkehrsberuhigte Bereiche eigentlich als Mischverkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmer einheitlich gestaltet werden, ohne Abgrenzung von Gehwegen und Fahrbahn. Außerdem ist Halten und Parken nur auf speziell dafür ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt.

Tatsächlich sehen verkehrsberuhigte Bereiche in Großstädten wie Berlin oft ganz anders aus. Der allgemeine Parkdruck und eine schwach ausgeprägte Parkraumüberwachung führen dazu, dass in vor Jahren eingerichteten verkehrsberuhigten Zonen oft nicht mehr viel an die ursprüngliche Idee erinnert. Noch nicht einmal Erwachsene trauen sich, dort die “Fahrbahn” zu benutzen, denn letztlich hält keine noch so schöne planerische Gestaltung den Kraftfahrzeugverkehr auf.

Um Kinder dort doch zum Spielen zu bringen, gibt es seit einiger Zeit in Berlin die Initiative, zumindest temporär Spielstraßen einzurichten. Auch um den Bewegungseinschränkungen für Kinder während der Pandemie zu begegnen, werden die Straßen für ein paar Stunden in der Woche gesperrt. Allerdings müssen dafür auch die parkenden Autos weichen. Das sorgt nicht zuletzt rechtlich für Konflikte. Denn es ist zwar möglich, in verkehrsberuhigten Zonen Parkplätze auszuweisen. Ob es auch möglich ist, zeitlich beschränkte Halteverbote für diese Parkplätze anzuordnen, wird von Anwohnern mit Kraftfahrzeug in Frage gestellt. Kinder brauchen Spielstraßen, aber geben wir sie ihnen? (Olaf Dilling).

2021-03-08T09:34:30+01:003. März 2021|Allgemein, Verkehr|

Wikipedia: Störerhaftung und Selbstregulierung

Wenn es darum geht, etwas über das Leben Prominenter herauszufinden, dann zählt Wikipedia weltweit inzwischen zu den zugänglichsten und verlässlichsten Quellen. Gerade letzteres ist nicht selbstverständlich, ja wäre vor 20 Jahren, also zur Gründerzeit der freien Online-Enzyklopädie allenfalls mit einem ungläubigen Lächeln quittiert worden.

Mit dieser großen Reichweite geht eine große Verantwortung einher. Denn damit bestimmt Wikipedia das Bild vieler Menschen – und Unternehmen – in der Öffentlichkeit. Da liegt die Frage auf der Hand, wie eine eher anarchische Organisation wie die Wikipedia dieser Verantwortung überhaupt gerecht werden kann. Denn bekanntlich wird die Wikipedia weder von einem festen Autorenteam geschrieben, noch durch eine Redaktion inhaltlich kontrolliert und überarbeitet. Vielmehr können alle Inhalte, die sich in der Wikipedia finden, potentiell von allen Lesern geändert werden. Es gibt bei der Wikipedia daher allenfalls lose Organisationsstrukturen. Eine verantwortliche Redaktion die für die Richtigkeit der Inhalte einsteht, fehlt. Zugleich sind viele der Autoren anonym und lassen sich nicht oder nur schwer ausfindig machen.

Das OLG Stuttgart hat jedoch vor einigen Jahren eine Störerhaftung der Wikipedia für Persönlichkeitsverletzungen in ihren Artikeln angenommen. Dabei wandte das Gericht die vom Bundesgerichtshof (BGH) entwickelten Grundsätze der Haftung von Host-Providern für fremde Inhalte an. Diese Haftung setzt unter anderem voraus, dass der Provider, bzw die Wikipedia, vorher über die geltend gemachten Rechtsverletzungen in Kenntnis gesetzt wurde.

Tatsächlich gibt es auch bei Wikipedia ein sogenanntes Support-Team, das auf Beschwerden von Menschen reagiert, die von Persönlichkeitsverletzungen oder anderen Rechtsverletzungen in der Wikipedia betroffen sind. Diese Benutzer haben oft gar keine erweiterten Rechte zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften, aber sie sind meist gut vernetzt und kennen die internen Regeln. Daher können sie viele Persönlichkeitsverletzungen schon im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens bereinigen.

Tatsächlich gibt es mittlerweile ein paar bewährte selbstregulative Strukturen in der Wikipedia. Zum Beispiel das Sichten: Es wurde eingeführt, um den Problem zu begegnen, dass  lange Zeit sogenannter Vandalismus, z.B. von Schülern in offenbar wenig unterhaltsamen Schulstunden eingegebene Beleidigungen oder Schimpfwörter, sofort für alle Benutzer sichtbar wurde. Deshalb änderte sich erst 2008, also nach sieben Jahren Wikipedia. Seitdem müssen alle Änderungen von unangemeldeten oder neu angemeldeten Benutzern von erfahreneren Benutzern “gesichtet” bzw freigeschaltet werden. Diesen Sichterstatus bekommt aber im Grunde jeder, der zum Projekt eine bestimmte Anzahl nicht gelöschter Änderungen beigetragen hat.

Auch verleiht die sogenannte Community, also die Gesamtheit aller Benutzer mit einer bestimmten Anzahl an Änderungen über eine bestimmten Zeitraum bei Wahlen anderen Benutzern erweiterte Rechte, um Regeln intern durchzusetzen oder Konflikte innerhalb der Wikipedia zu lösen. Diese dürfen ihre Rechte jedoch nicht zur Entscheidung von inhaltlichen Streitigkeiten einsetzen. Es gibt Administratoren, die Benutzer oder Artikel sperren können, Oversighter, die Inhalte permanent löschen können und sogar ein Schiedsgericht, vornehmlich für Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern der Wikipedia.

Denn egal ob im Verein oder in politischen Parteien: Überall wo Leute eng kooperieren, ohne dass individuelle Zuständigkeiten allzu klar geregelt sind, gibt es gerne mal eskalierende Streitigkeiten. Auch in der Wikipedia. Wenn man in der Wikipedia zu seinem Recht kommen will, ist es oft hilfreich, solche internen Dynamiken zu kennen (Olaf Dilling).

2021-02-25T22:48:07+01:0025. Februar 2021|Allgemein, Digitales|

Rückstand beim Naturschutz: Kommission klagt gegen Deutschland

Bei der Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH), mit der europaweit gefährdete Lebensräume und seltene Arten geschützt werden sollen, hinkt Deutschland weiter hinterher. Daher hat nun die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Vertragsverletzungsklage erhoben.

Dabei ist der Rückstand schon seit Jahren bekannt. Bereits 2015 hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Denn viele Bundesländer, die für die Ausweisung von Schutzgebieten zuständig sind, sind ihren Pflichten nicht nachgekommen. So wird von der Kommission moniert, dass eine “bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen” worden sei. Je nach Meldezeitpunkt ist Frist schon seit 2012 oder 2013 abgelaufen.

Insbesondere müssten für die Gebiete hinreichend detaillierte und quantifizierte Erhaltungsziele festgelegt werden, mit dem Ziel, in der FFH-Richtlinie gelistete Arten in ihrem Bestand zu schützen oder wiederherzustellen. Dies ist in Deutschland in vielen Fällen nicht oder unzureichend geschehen.

Jetzt scheint zumindest in einigen Bundesländern Bewegung in die Sache zu kommen. So sollen etwa in Niedersachsen nach einer Weisung des Umweltministeriums die zuständigen Landkreise und Städte bis zum Sommer diesen Jahres die Sicherung der Schutzgebiete abschließen. Dafür müssen nun mit Hochdruck Schutzgebietsverordnungen zur Definition der Erhaltungsziele erarbeitet und erlassen werden. Zum Teil werden die Gebietskörperschaften auch vom Ministerium durch Landkreise und Städte durch bindende Weisung zur Sicherung verpflichtet. Über 10 Jahre überfällig, muss es jetzt doch plötzlich ganz schnell gehen (Olaf Dilling).

2021-02-18T23:32:09+01:0018. Februar 2021|Naturschutz|