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Klima­an­passung beim Küstenschutz

Während immer eifriger, aber zugleich weitgehend folgenlos, darüber gestritten wird, wie der Klima­wandel zu stoppen sei, haben die notwen­digen Anpas­sungen an den Klima­wandel längst begonnen. Schließlich ist es ja nicht so, dass kein Klima­schutz kostenlos zu haben wäre. Im Gegenteil, vermutlich werden die Maßnahmen zur Anpassung an die Erwärmung des Klimas und das Ansteigen des Meeres­spiegels und die zu erwar­tenden Einbußen am Ende insgesamt sehr viel teurer, als recht­zeitige Maßnahmen zur Senkung der Treib­haus­gas­emis­sionen gewesen wären. Aber es ist wie so oft im Leben, das Hemd ist halt immer näher als die Hose.

Aber mal zu einem Beispiel der Anpas­sungen: An unseren Küsten ist mit einer Erhöhung des Meeres­spiegels und mit der Zunahme von Extrem­wet­ter­lagen zu rechen. Das wirkt sich ziemlich direkt auf den Küsten­schutz und die Deichsi­cherheit aus. Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 17 des Grund­ge­setzes (GG) unter­liegt der Küsten­schutz der konkur­rie­renden Gesetz­gebung. Da der Bund bislang die Möglichkeit zur Gesetz­gebung nicht wahrge­nommen hat, sind die Länder zuständig. Schleswig-Holstein und Nieder­sachsen mit Bremen haben jeweils einen Generalplan Küsten­schutz ausge­ar­beitet, der für die nächsten Jahre die Höhe und Beschaf­fenheit der Deiche festlegt. 

Für Nieder­sachsen und Bremen wurden bei den letzten Festle­gungen für die Haupt­deiche 2007 noch relativ konser­vative Schät­zungen hinsichtlich des Anstiegs des Meeres­spiegels von ca. 25 cm bis Ende des Jahrhun­derts angenommen. In Bremen führte dies dazu, dass ein Großteil der Deiche im Mittel um 1,0 m erhöht werden müssen. Nach aktuellen Schät­zungen könnte der Meeres­spiegel bis zum Jahr 2100 sogar um mehr als einen Meter ansteigen.

Dabei ist es jedoch mit der bloßen Deich­er­höhung nicht getan. Vielmehr muss für die Gewinnung von Bauma­terial, der Kleie, Vorsorge getroffen werden, z.B. durch Poder mit Flach­wasser, in denen Schweb­stoffe sedimen­tieren können. Auch das Deich­vorland spielt eine wichtige Rolle beim Küsten­schutz. Es ist jedoch zu befürchten, dass sowohl das Wattenmeer als auch die Salzwiesen vor dem Deich dem Anstieg des Meeres­spiegels zum Opfer fallen, so dass die Kraft von Sturm­fluten weitge­hende ungebremst auf den Deich einwirkt. Neue Konzepte des Küsten­schutzes sehen daher weichere Maßnahmen vor, z.B. eine Rückver­la­gerung der Vertei­di­gungs­linie, Nutzung unbebauter Polder als Reten­ti­ons­flächen oder Sandspü­lungen. Aller­dings würde dies voraus­setzen, etwas von der Fläche zurück­zu­geben, die von den Vorvätern dem Meer mühsam abgerungen wurden. Das setzt Umdenk­pro­zesse voraus, die ihre Zeit brauchen. Das Problem ist nur, dass die Zeit drängt (Olaf Dilling).

2021-05-06T01:17:15+02:006. Mai 2021|Naturschutz, Umwelt|

Berlin Autofrei?

Im Kreuz­berger Mietshaus hat unten ein Mieter eine Liste für das Volks­be­gehren „Berlin Autofrei“ ausge­hängt. Viele hätten sich noch nicht einge­tragen, sagt er, aber sie läge auch noch nicht lange aus. Noch vor wenigen Jahrzehnten hätte man die Idee, dass die größte Stadt Deutsch­lands in wesent­lichen Teilen autofrei (oder zumindest autoarm) werden soll, für völlig utopisch gehalten. Auch aktuell ist die Forderung eine Provo­kation für viele Menschen, aber es kommen doch auch viele Leute ins Grübeln.

Denn Tatsache ist, dass in dicht­be­sie­delten Städten wie Berlin Autos als primäres Fortbe­we­gungs­mittel einfach wenig Sinn machen. Und wenn sie kaum genutzt werden, weil es prakti­schere, schnellere und günstigere Alter­na­tiven gibt, dann stehen sie trotzdem einen Großteil der Zeit herum, versperren anderen Verkehrs­teil­nehmern den Weg oder verhindern sinnvollere Nutzungen des öffent­lichen Raums.

Also sagen wir mal, was wäre, wenn die Idee, die Benutzung von Kraft­fahr­zeugen innerhalb des Berliner S‑Bahn-Rings zur Sonder­nutzung zu erklären, tatsächlich genug Unter­stützer finden würde, um durch­setzbar zu sein. Wäre sie dann auch juris­tisch haltbar?

Zunächst einmal wollen die Initia­tio­rinnen kluger­weise bei der Einschränkung des Gemein­ge­brauchs, also beim Straßen­recht ansetzen. Dadurch vermeiden sie, anders als beim Mieten­deckel, ein  Kompe­tenz­ge­rangel mit dem Bund. Das würde entstehen, wenn bei Beibe­haltung der straßen­recht­lichen Situation die Nutzung der Berliner Straßen über das Straßen­ver­kehrs­recht einge­schränkt würde.

Nun wäre dennoch zu erwarten, dass Berliner Autofahrer gegen die starken Einschrän­kungen klagen würden. Aber der Ausgang einer solchen Klage wäre ungewiss. Denn ein Grund­recht auf Mobilität ist im Grund­gesetz an sich nicht ausdrücklich vorge­sehen. Und wenn es so etwas gibt wie ein durch Grund­rechte abgesi­chertes Mobili­täts­be­dürfnis, dann gilt dies genauso für andere Verkehrs­teil­nehmer wie Fahrrad­fahrer, Fußgänger oder Nutzer des ÖPNV. Die dürften aber durch eine starke Einschränkung des Kfz-Verkehrs im hohen Maßen profi­tieren. Denn der urbane öffent­liche Raum ist so knapp, dass die Einschränkung einer Verkehrsart fast automa­tisch allen anderen Verkehrs­arten zugute kommt. Das gilt ganz besonders für eine Einschränkung des flächen­in­ten­siven mobilen Indivi­du­al­ver­kehrs. Zugute kommen würde sie Verkehrs­arten, die noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhun­derts dominiert hatten und dann immer stärker zurück­ge­drängt worden waren. Ein Stückweit also ausglei­chende Gerechtigkeit.

Was aber tatsächlich schwerig ist: Die Idee die zuläs­sigen Fahrten mit dem Kfz auf eine bestimmte, eher willkürlich gegriffene Anzahl zu reduzieren. Zwölf Fahrten mit dem Kfz sollen den Bürgern nach der Vorstellung der Initiative im Jahr noch zustehen. Da wäre es sinnvoller, Ausnahmen für bestimmte notwendige Fahrten zu machen. Zum Beispiel Liefer­fahrten, Kranken­trans­porte oder vielleicht auch die Fahrt in den Urlaub.

Aber letztlich sind das Details, die bei einem (parti­ellen) Erfolg des Volks­be­gehrens gegebe­nen­falls noch modifi­ziert werden könnten. Auch bei einem Misserfolg steht fest. So wie die Verkehrs­si­tuation in Berlin aktuell ist, kann es nicht bleiben. Denn so bevor­mundend vielen Autofahrern die Initiative erscheint: Viele Bürger die gerne Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen würden, tun dies aktuell nicht, weil es zu gefährlich, zu stressig oder zu gesund­heits­schädlich ist. Von der freien Wahl des Verkehrs­mittels, die gerne von Gegnern von Einschrän­kungen des Autover­kehrs wie der Famili­en­mi­nis­terin Franziska Giffey beschworen wird, kann also auch aktuell keine Rede sein (Olaf Dilling).

 

2021-05-04T00:26:37+02:004. Mai 2021|Verkehr|

Stärkung des Elektroschrott-Kreislaufs

Gute Ideen der Gesetz­gebung kranken oft an der Umsetzung. So etwa beim Abfall­recht, dass eigentlich schon längst zum Kreis­lauf­wirt­schafts­recht mutieren sollte. Am Ende hängt es oft doch an den Verbrau­chern und ihrer Bereit­schaft, sich den Mühen der sorgfäl­tigen Trennung und Verbringung von Abfällen zu unter­ziehen. Nun soll zumindest in einem Bereich, beim Elektro­schrott, dadurch Abhilfe geschaffen werden, dass das Netz an Rückga­be­stellen ausge­weitet wird. Dadurch wird die Rückgabe von Elektronik­ge­räten erleichtert.

Mit einem entspre­chenden Bundes­tags­be­schluss zur verein­fachten Rückgabe von alten oder defekten Elektronik­ge­räten soll sich am 7. Mai 2021  auch der Bundesrat abschließend befassen. Refor­miert wird dadurch das Elektro- und Elektronik­ge­rä­te­gesetz. Auch der Lebens­mit­tel­handel soll dann zur Rücknahme verpflichtet werden: Dann können Verbrau­che­rinnen und Verbraucher Altgeräte künftig in Geschäfte zurück­bringen. Voraus­setzung ist, dass diese mehr als 800 qm Verkaufs­fläche aufweisen und mehrmals im Jahr Elektro­geräte anbieten.

Grundlage ist die europäische WWE-Richt­linie für Elektro- und Elektronik­geräte-Abfall. Ab dem Jahr 2019 verlangt sie eine Sammel­quote von mindestens 65 %. In Deutschland werden bisher aber erst gut 40 % gesammelt. Zudem soll die Zahl der wieder­ver­wen­deten Geräte gesteigert werden (Olaf Dilling).

 

2021-04-29T23:26:16+02:0029. April 2021|Industrie, Umwelt|