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Über Dr. Olaf Dilling

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Flughafenerweiterung: Guter Fall, schlechte Beschwerde

Gangway auf leerem Rollfeld

Nicht nur in den englischsprachigen Ländern mit ihrem Common Law, auch in Deutschland hangelt sich die Rechtsentwicklung von Fall zu Fall. Daher bleibt es manchmal dem Zufall überlassen, ob sich eine an sich sinnvolle Entwicklung in der Rechtsprechung durchsetzt: “Hard cases make bad law”, heißt es in der Common Law-Tradition sehr treffend. “Extreme” Fälle, die nicht repräsentativ für die breite Masse der Fälle sind, sind manchmal keine gute Vorlage für richterliche Weiterbildung des Rechts. Denn dann nimmt die Rechtsentwicklung manchmal eine Wendung, die sich in der Folge als wenig hilfreich erweist.

Manchmal ist es aber auch schlicht so, dass der Fall eigentlich gut ist, aber die Partei, die Möglichkeiten, die ihr zur Verfügung stehen nicht ausgereizt hat. So war es wohl im Fall der Klage eines Naturschutzverbands gegen den Bau und Betrieb einer dritten Startbahn am Flughafen München.

Eigentlich hatte die Klage einen guten Punkt. Denn nach Auffassung des Naturschutzverbands war die Prognose der Flugverkehrsentwicklung weder besonders gut und transparent begründet, noch hatte sie zwischenzeitlich als zutreffend erwiesen. Daher hatte er, nach einer erfolglosen verwaltungsgerichtlichen Klage, beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Das BVerfG nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Zum einen, weil der Verband zum Nachweis, dass die Prognose methodisch nicht nachvollziehbar sei, nicht ausreichend Material vorgelegt habe. Dies ist bei Verfassungsbeschwerden entscheidend: Denn das Gericht ermittelt nicht selbst und zieht auch keine Akten bei, sondern kann den Fall nur auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen entscheiden. Zum anderen machte das Gericht geltend, dass es die Sachlage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu beurteilen habe. Dass danach noch Änderungen eingetreten seien, sich die Fluggastzahlen also nicht wie prognostiziert entwickelt hätten, könne zwar rechtlich relevant sein. Es beträfe zwar nicht die streitgegenständliche Entscheidung der Behörde, könne aber einen Anspruch auf Aufhebung des Verwaltungsakts begründen. Das zu prüfen sei Sache der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Die eigentlich interessanten Punkte des Falls wären gewesen, wie detailliert Gerichte die Methodik und Tatsachengrundlage von Prognosen überprüfen müssen.  Und was für Konsequenzen es hat, wenn eine Prognose als Grundlage einer Genehmigung offensichtlich von der Realität widerlegt wurde. Da die Verfassungsbeschwerde aber nicht ausreichend vorbereitet wurde, warten wir vergeblich auf Antworten des Gerichts. Den Naturschutzverband dürften sie ohnehin nicht mehr interessieren. Denn das Projekt der Flughafenerweiterung wurde bis auf Weiteres auf Eis gelegt (Olaf Dilling).

2021-07-27T08:49:47+02:0027. Juli 2021|Naturschutz, Umwelt, Verkehr, Verwaltungsrecht|

#FitFor55: Und der Verkehr?

Elektroauto-Piktogramm auf Parkplatzpflaster

Wir haben in den letzten Tagen bereits die Auswirkungen des geplanten Klimapakets “Fit For 55” für die Zukunft des Emissionshandels und zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) angesehen. Allerdings erschöpft sich der Klimaschutz nicht im Energiesektor. Eine wichtige weitere Branche ist der Verkehr. Und die wird in Brüssel auch schon mittelfristig adressiert, im Gegensatz zu anderen Sektoren wie der Landwirtschaft, die noch länger in Ruhe gelassen werden.

Eine Art Paukenschlag war die Ankündigung, alle Neuwagen bis 2035 emissionsfrei zu machen. Bis 2030 soll der aktuelle Ausstoß (95 Gramm CO2/km) bereits um 55% reduziert werden. Dies entspricht sowohl den proklamierten Zielen der EU-Kommission in den anderen Sektoren, als auch Ankündigungen aus den Reihen der Automobilindustrie, die eine Umstellung ihrer Produktion bis dahin für realistisch hielten. Eine techologische Vorgabe zur Erreichung dieses Ziel soll den Herstellern nicht gemacht werden.

Zugleich will die Kommission ein Problem angehen, dass einer Antriebswende im Verkehr bisher noch am deutlichsten im Weg stand: Den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur. Hier sollen die Mitgliedstaaten in die Pflicht genommen werden. Mindestens alle 60 km sollen in Zukunft an Fernstraßen Ladesäulen stehen.

Weitere Vorschläge aus dem Bereich Verkehr beinhalten unter anderem eine Kerosinsteuer für innereuropäische Flüge und die Aufnahme des Schiffsverkehrs in das Emissionshandelssystems. Noch wurden die Vorschläge der Kommission nicht von Rat und Parlament abgestimmt. Aber schon jetzt wird deutlich, dass in der nächsten Zeit für die Verkehrswende viele Anstöße aus Brüssel zu erwarten sind (Olaf Dilling).

2021-07-22T00:07:26+02:0022. Juli 2021|Allgemein|

Wahlkampfthema Verkehrswende: Das Wahlprogramm der CDU

Wer nach Verkehrspolitik im “Regierungsprogramm” der CDU, wie das Papier etwas großspurig heißt, sucht, muss erst ein bisschen suchen: Es findet sich auf etwa 1 1/2 von insgesamt knapp 140 Seiten unter Gliederungspunkt 3.6 “Vorfahrt für intelligente Mobilität”. Gleich zum Einstieg findet sich der Satz “Mobilität ist ein Ausdruck individueller Freiheit”. Das riecht sehr nach dem alten Slogan des ADAC, “Freie Fahrt für freie Bürger” mit dem vor Jahrzehnten das Fehlen eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen verteidigt wurde. Doch dazu später.

Zunächst geht es im Programm weiter mit Vorschlag, der durchaus im Sinne der Verkehrswende ist, aber zwischen den Parteien mit Ausnahme der FDP zumindest als Forderung unumstritten: Der Deutschlandtakt und der damit verbundene Ausbau der Schieneninfrastruktur. Dazu ist zu sagen, dass der Ausbau der Schieneninfrastruktur idealerweise vor Einführung des Deutschlandtaktes erfolgt wäre. Allerdings hat das unionsgeführte Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur in den letzten Jahren den Schienenausbau vernachlässigt. Jedenfalls gemessen an den anderen Europäischen Ländern und an den Investitionen, die zur gleichen Zeit in den Bau von Fernstraßen bereitgestellt wurden.

Ein weiterer zentraler Punkt zum Thema Verkehr im Wahlprogramm der CDU beschäftigt sich mit der Sicherung des Automobilstandorts Deutschland. Hier bekennt sich die CDU zu einer Zukunft, in der weiterhin Autos aller Antriebsformen gebaut werden sollen. Insgesamt ist Techologieoffenheit ein Stichwort: neben Elektromobilität setzt die CDU auf synthetische Kraftstoffe und Wasserstoff im Straßenverkehr. Die CDU spricht sich sowohl gegen Dieselfahrverbot als auch gegen ein generelles Tempolimit auf Autobahnen aus.

Schließlich beschäftigt sich das Programm mit Flugverkehr und Schifffahrt. Die CDU will, dass die Luftfahrt “ein preislich wettbewerbsfähiger Verkehrsträger” ist. Sie will die positiven Aspekte des Fliegens und die Innovationskraft der Luftfahrt wieder stärker herausstellen und als Schlüsseltechnologie gezielt fördern. Sie setzt auf die Entwicklung von Flugtaxen. Sie seien zwar noch eine Vision für die Zukunft, aber würden zunehmend realistischer.

Insgesamt ist das Programm der CDU aus Sicht der Verkehrswende enttäuschend. Von der (seit langem) versprochenen Förderung der Schiene und dem Bekenntnis zu synthetischen Kraftstoffen abgesehen, gibt es kaum Impulse für eine klimafreundliche Verkehrspolitik und insbesondere für die Lösung der Verkehrsprobleme in den Städten. Kein Wunder, dass der amtierende Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kürzlich von “zu hoch gesteckten Klimazielen” warnte. Bei der ambitionslosen Verkehrspolitik der Unionsparteien werden aber selbst niedrig gesteckte Ziele nicht zu erreichen sein (Olaf Dilling).

2021-07-14T21:50:46+02:0014. Juli 2021|Allgemein, Verkehr|