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Über Dr. Olaf Dilling

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Öffentliche Wasserversorgung und Rationierung von Trinkwasser

Bis vor wenigen Jahren gab es in Deutschland, anderes als in vielen anderen Ländern der Welt, nie ein ersthaftes Problem mit Wasserknappheit. Dies hat sich seit der Dürre des Jahres 2018 zumindest perspektivisch geändert. Denn inzwischen gehen Klimaexperten davon aus, dass die Häufigkeit trockener, heißer Sommer sich verstärken könnte. Laut Umweltbundesamt ist die Abnahme der Bodenfeuchte ist ein langfristiger Prozess, der vom ⁠Klimawandel⁠ beeinflusst wird.

Davon sind nicht alle Regionen gleichermaßen betroffen. Gebiete mit leichtem, sandigem Boden, Teile Ostdeutschlands und das Rhein-Main-Gebiet, leiden besonders unter dem Mangel an Niederschlägen. Das geht soweit, dass in Brandenburg inzwischen der Wasserverband Strausberg-Erkner beschlossen hat, die Trinkwassermenge zu rationieren.

In der Presse wurde dies zum Teil auf den hohen Wasserbedarf der Tesla Gigafactory zurückgeführt, die bei Grünheide immerhin in ein Wasserschutzgebiet gebaut worden ist. Allerdings ist dies Schuldzuweisung ganz offensichtlich zu kurz gegriffen. Denn schon vor dem Bau der Fabrik gab es eine erhebliche Wasserknappheit. Außerdem muss der Verbrauch für die Herstellung der E-Autos und Batterien ins richtige Verhältnis gesetzt werden: Ungleich größer als die Trinkwasserentnahme durch Tesla ist die durch die in Brandenburg immer noch existierenden Braunkohletagebaue. Vermutlich ist es ein Zusammenspiel von Faktoren, zu denen auch die Aufforstung mit als Wasserspeicher eher schlecht geeignetem Kiefernwald und Flächenversieglung zählt.

Die zentrale rechtliche Frage, die sich bei Rationierung von Trinkwasser stellt: Geht das überhaupt ohne Weiteres? Denn an sich gehört die Trinkwasserversorgung zur Daseinsvorsorge und ist damit eine grundlegende Staatsfunktion. Dementsprechend wird § 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ein öffentlicher Versorgungauftrag entnommen. Wie verträgt sich das mit der neuen Satzung des Wasserverbands, nach dem Haushalte und Unternehmen nicht mehr unbegrenzt Wasser verbrauchen dürfen? Kann ihnen irgendwann der Wasserhahn abgedreht werden? Letztlich wird es soweit nicht kommen. Die neue Logik der Zuteilung von Wassermengen ist jedoch vermutlich notwendiger Schritt im Kontext des Klimawandels. Vermutlich wird in nicht allzulanger Zeit auch eine Reform des WHG nötig, um das Wasserrecht für Zeiten der Knappheit fit zu machen (Olaf Dilling).

2021-12-09T23:56:56+01:009. Dezember 2021|Allgemein, Wasser|

Naturschutzrecht: Übernachtung am Bootssteg

Die Rechtsprechung setzt bekanntlich in gewisser Weise die Arbeit des Gesetzgebers im Detail fort. Denn wie alle sprachlichen Äußerungen weisen auch Gesetze nicht Interpretationsspielräume auf, die von Gerichten geschlossen werden müssen. Das passiert in der Regel schrittweise, so dass sich Gerichtsentscheidungen mitunter wie Fortsetzungsgeschichten lesen.

Zum Beispiel hatten wir vor einiger Zeit über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin berichtet: Eine gewerbliche Vermietung von Hausbooten quasi als Hotel oder Ferienwohnung war am Wannsee verboten worden. Jedenfalls solange keine gültige Baugenehmigung vorliegt. Dies mit der naheliegenden Begründung, dass ansonsten im ansonsten geschützten Außenbereich und an Seeufern das Baurecht durch dauerhaft bewohnte Boote umgangen werden könnte. Schon damals war unklar, wie sich diese Rechtsprechung das auf das Übernachten in Haus- und Kajütbooten auswirkt.

Inzwischen gibt es einen neuen Fall, der ebenfalls am Wannsee spielt: Diesmal ging es um die Genehmigung der Sanierung einer Steganlage für Sportboote. Das zuständige Bezirksamt war dem nur unter einer Auflage nachgekommen: Nur solange das Übernachten in Booten untersagt bleibt, da sonst der Gewässerschutz das Nachsehen habe. Dagegen hat der Sportverein geklagt, da die gelegentliche Übernachtung in Booten. Gerade bei Kajütbooten sei dies “zwingend”. In der 140 jährigen Geschichte der Steganlage habe es nie ein solches Verbot gegeben.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat daraufhin entscheiden, dass zumindest ein absolutes Verbot rechtswidrig sei. Zumindest Übernachtungen von 1 bis 2 aufeinanderfolgenden Nächten und ausnahmsweise längere Übernachtungen von 4 bis 5 aufeinanderfolgenden Nächten während Regatten müssten möglich sein. Allerdings müsse ein Sportboot vorrangig und nicht nur ausnahmsweise für Ausfahrten benutzt werden. Die Nutzung von Sportbooten zum längeren Übernachten verändere den Charakter der Anlage und mache sie unzulässig.

Tatsächlich wird durch die Entscheidung klarer, wo die Grenze zwischen zulässigen, da naturverträglichen und zum Sport gehörenden Übernachtungen und unzulässigem Dauercamping auf dem Wasser liegt (Olaf Dilling).

2021-12-08T18:25:24+01:008. Dezember 2021|Naturschutz, Sport, Umwelt, Wasser|

Berlin beats Bund: Verkehrswende in Koalitionsverträgen

Die Diskussion von verkehrspolitisch und -rechtlich Interessierten über den Koalitionsvertrag des Bundes ist kaum abgeklungen, schon kommen Nachrichten über einen “neuen Koalitionsvertrag” aus Berlin. Allerdings geht es nicht um eine Neuauflage der Ampel in letzter Minute, sondern um die Landesebene, also um den Vertrag des rot-grün-roten Bündnisses. Nach der Wahl stellt es die Mehrheit im Abgeordnetenhaus und will die Regierung im Roten Rathaus bilden. Ein paar spektakuläre Details zum Verkehr, wie der geplante Rückbau von Stadtautobahnstrecken und der Bau von Seilbahnen sind bereits an die Öffentlichkeit gedrungen.

Drei Fahrradfahrer vor Regierungsgebäuden an der Spree

Aber auch die versteckteren Details sind spannend. Schließlich geht es um die Blaupause, wie in der nächsten Berliner Legislaturperiode die Verkehrswende durch die Politik vorangetrieben oder auch ausgebremst werden könnte. Anders als der Koalitionsvertrag des Bundes ist das Berliner Regierungsprogramm insofern vielversprechender.

Das geht schon rein äußerlich los: Das Kapitel ist etwa doppelt so lang wie das Verkehrskapitel im Koalitionsvertrag der designierten Bundesregierung. An diesem war von Verkehrspolitikern unter anderem kritisiert worden, dass das Stichwort “Verkehrwende” vermutlich aufgrund von Empfindlichkeiten der FDP sorgfältig vermieden wurde. Ganz anders in Berlin, da fällt das Stichwort gleich sieben Mal und das nicht nur im Kapitel über Mobilität. Es bleibt aber nicht bei dieser sehr allgemeinen Flughöhe… es finden sich auch sehr viel konkretere und zugleich kontroversere Stichworte, wie etwa “Lastenradförderprogramm”.

Ein großer Teil des Vertrages ist jedoch ganz bodenständig dem Ausbau des öffentlichen Schienenverkehrs, genauer gesagt der Schieneninfrastruktur der Regional-, S-, U- und Straßenbahnen gewidmet. Die Taktfrequenzen sollen ebenso erhöht werden sie die Fahrgastsicherheit durch spezielles Personal und Notfallmeldesysteme. Zugleich soll eine Tarif- und Finanzreform des ÖPNV ohne Reduzierung der Steuermittel angestrebt werden. Um dies dennoch halbwegs haushaltsneutral hinzubekommen, soll an anderer Stelle Geld eingenommen werden, insbesondere im Bereich Parkraumbewirtschaftung:

Als Grundlage dafür soll ein digitales Parkraummanagementsystem geschaffen werden, und die Parkraumbewirtschaftung im Innenstadtring soll ausweitet werden. Weiterhin geplant ist die Erhöhung der Parkgebühren des Kurzzeitparkens. Das Anwohnerparken soll mit Ausnahmen für soziale Härtefälle auf 10 Euro im Monat angehoben werden.

Weitere Schwerpunkte bilden sicherer Rad- und Fußverkehr. Insbesondere soll die Umsetzung des Radverkehrswegeplans, nach dem ein Vorrangnetz und geschützte Infrastrukturen an Hauptstraßen bis 2026 realisiert werden. Außerdem soll weiter an Radschnellwege gebaut werden, allerdings unter möglichster Schonung von Grünanlagen, um bestehende Konflikte mit dem Fußverkehr zu entschärfen.

Der Fußverkehr und die Verkehrssicherheit soll unter anderem durch Unterstützung von Maßnahmen zur Vermeidung von motorisiertem Durchgangsverkehr und zur Verkehrsberuhigung, zum Beispiel Kiezblocks und sichere, barrierefreie und komfortable Gehwege gefördert werden. Daneben sollen alle rechtlichen Möglichkeiten zur Ausweitung von Tempo 30-Zonen genutzt werden.

Obwohl es von Verkehrsexperten auch schon Kritik an einem mangelnden Gesamtkonzept gab, finden sich doch im Koalitionsvertrag von Berlin zahlreiche sinnvolle verkehrspolitische Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag des Bundes von Kommunen und Verkehrswendeexperten schmerzlich vermisst werden. Mit anderen Worten auch in den nächsten vier bzw. fünf Jahren kommen die Initiativen aus Berlin zur nachhaltigen Mobilität voraussichtlich eher vom Senat als von der Bundesregierung (Olaf Dilling).

2021-12-01T15:06:46+01:001. Dezember 2021|Allgemein, Verkehr|