Über Dirk Buchsteiner

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Technik und Kultur vs. Natur – Bayreuth recht energisch

Es ist vielerorts Urlaubszeit und auch wir sind bisweilen unterwegs. Auch in diesem Jahr führte mich mein Weg im Sommer jedoch nach Bayreuth zu den Richard-Wagner-Festspielen. Bei der Wieder­auf­nahme der „Lohengrin“ in der Insze­nierung von Yuval Sharon und dem meist in Blau gehal­tenen Bühnenbild von Rosa Loy und Neo Rauch sind sie dann wieder da: Strom­masten, Leitungen, Trafo­häuschen. Wenn das nicht mal passend zum beruf­lichen Rahmen ist… Auch Bayreuth kann also „recht energisch“. Und es war ein absolut elektri­sie­render Abend: Christian Tielemann verzau­berte mit seinem Dirigat, baute Spannungs­bögen auf und entlud die geballte Ladung dessen, was man sich bei Wagner wünscht. Absolut zutreffend daher auch die die Kritik in BR Klassik: „Denn: er ist wieder da. Christian Thielemann. Und mit ihm alles, was Bayreuth an seinem Dirigat immer so geliebt hat: Gänsehaut, Schauer, Überwäl­tigung und fast schon willenlose Hingabe an die Musik. Kaum geht es mit dem Vorspiel los, fühlt es sich an, als wolle er sagen: „Du denkst, du kennst das, aber hast du das hier schon mal gehört? Oder das?“ Er arbeitet Details heraus, die neugierig machen und erzeugt schon damit eine einzig­artige Spannung, die Aufmerk­samkeit fast erzwingt – und der man willig folgt.

Gesanglich war der Abend ebenso eine Glanz­leistung. Piotr Beczała in der Titel­partie berührte und verführte mit seiner Stimme und gefiel besonders in den leisen Passagen. In der perfekten Grals­er­zählung war es dann auch im Publikum endlich mal so ruhig, dass man eine Steck­nadel hätte fallen hören können. Elza van den Heever war bei ihrem Bayreuth Debüt als Elsa ebenso eine Offen­barung. Gerade das Zusam­men­spiel der beiden überzeugte. Der Jubel war beiden gewiss. Zum Nachlesen und Nachhören übrigens hier. (Dirk Buchsteiner)

2025-08-08T18:05:21+02:008. August 2025|Allgemein, Energiepolitik, Grundkurs Energie, re unterwegs|

Wir brauchen eine EBV-Novelle noch 2025

Seit dem 1. August 2023 gilt die Ersatz­bau­stoff­ver­ordnung (EBV) mit dem Anspruch, den Einsatz minera­li­scher Ersatz­bau­stoffe (MEB) wie Recycling‑Baustoffe, Boden­aushub und Schlacken zu fördern, Umwelt und Boden zu schützen und die Kreis­lauf­wirt­schaft voran­zu­bringen. Doch schon im ersten Jahr zeigte die Praxis, dass die Erwar­tungen weitgehend verfehlt wurden (siehe hier zum 1. Geburtstag). Und es wurde seit dem auch nicht viel besser…

Ein zentrales Problem bleibt das „Abfall‑Stigma“. Dies bremst Verwender, besonders in öffent­lichen Ausschrei­bungen. Wer den Status „Produkt“ vermisst, setzt lieber auf Primär­roh­stoffe. Nicht ohne Grund wird weiterhin daher die klare Definition des Abfal­lendes als zentralen Schritt zur Markt­ak­zeptanz gefordert. Ebenso halten Bürokratie und Haftungs­ri­siken vom Einsatz ab: Enorme Dokumen­ta­ti­ons­pflichten, Nachweis­ver­fahren und Haftungs­fragen führen dazu, dass Handelnde den Einsatz von MEB meiden und statt­dessen auf bewährte Primär­bau­stoffe zurück­greifen. Die Verordnung wirkt praxisfern und eher bremsend statt fördernd In einem gemein­samen Positi­ons­papier fordern BRB, BDE und IGAM eine zeitnahe Novel­lierung der EBV – idealer­weise noch im Jahr 2025 – zur Ermög­li­chung einer funktio­nie­renden Kreis­lauf­wirt­schaft (siehe hier). Dieser Forderung kann man sich nur anschließen.

Ein Kritik­punkt ist z.B. auch das Verbot der Anwendung quali­tativ hochwer­tiger MEB auf kiesigem oder fluss­nahem Unter­grund. Zudem müssen selbst geringe Mengen bislang vollständig gemeldet und dokumen­tiert werden, selbst bei minimalem Umwelt­risiko. Die Verbände fordern prakti­kable Bagatell­grenzen, die solchen Aufwand vermeiden. Die Branche hat also konkrete Änderungs­wünsche vorgelegt. Jetzt liegt es an der Politik. (Dirk Buchsteiner)

2025-08-01T09:40:03+02:001. August 2025|Abfallrecht|

Quo vadis PPWR? – EU Verpa­ckungs­ver­ordnung auf dem Prüfstand

Die neue EU-Verpa­ckungs­ver­ordnung (PPWR) ist seit Februar 2025 in Kraft und soll ab 12. August 2026 angewendet werden. Sie ersetzt die bisherige Verpa­ckungs­richt­linie und bringt einheit­liche Regelungen zur Reduktion, Wieder­ver­wendung und zum Recycling von Verpa­ckungen in der EU. Ab 2030 gelten u. a. verbind­liche Recycling­fä­hig­keits­vor­gaben und Rezyklatquoten.

Aktuell fordern 17 deutsche Wirtschafts­ver­bände eine Verschiebung des Anwen­dungs­be­ginns auf den 1. Januar 2027. Sie kriti­sieren fehlende nationale Umsetzung, unklare Begriffe und organi­sa­to­rische Doppel­struk­turen durch einen unter­jäh­rigen Start. Auch Bundes­um­welt­mi­nister Carsten Schneider hat sich gegenüber den Spitzen­ver­bänden der Entsor­gungs- und Verpa­ckungs­wirt­schaft eindeutig positio­niert und spricht sich ebenfalls für eine Verschiebung (siehe auch hier). In einem  aktuellen Antwort­schreiben an den BDE versi­chere Schneider, er habe bereits im Juni gegenüber EU-Umwelt­kom­mis­sarin Jessika Roswall dafür geworben, den derzeit vorge­se­henen Anwen­dungs­zeit­punkt vom 12. August 2026 auf den 1. Januar 2027 zu verlegen. Eine Entscheidung steht noch aus.

Für Unter­nehmen bedeutet das: Trotz möglicher Verschiebung besteht akuter Handlungs­bedarf. Verpa­ckungs­de­signs, Recycling­fä­higkeit, Materi­al­einsatz und Kennzeichnung sollten frühzeitig überprüft und angepasst werden. Die PPWR bringt tiefgrei­fende Änderungen – eine recht­zeitige Vorbe­reitung ist entscheidend, um recht­liche und wirtschaft­liche Risiken zu minimieren. (Dirk Buchsteiner)

2025-07-25T14:15:36+02:0025. Juli 2025|Abfallrecht|