Über Dirk Buchsteiner

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KI und Umwelt

In Berlin fand am 14.05.2024 das Green-AI Hub Forum statt. Hierbei handelt es sich um KI-Initiative des BMUV. Die Veran­staltung, die hochka­rätig von Bundes­um­welt­mi­nis­terin Steffi Lemke eröffnet wurde, bot Einblicke in aktuelle Praxis­bei­spiele für praktische KI-Anwen­dungen zur Optimierung von Produk­ti­ons­pro­zessen in Unter­nehmen. Vor Ort und im Livestream (hier abrufbar) konnte man erfahren, wie Green AI in der Praxis funktio­niert. Das BMUV zeigte erste Ergeb­nisse der Green-AI Hub Pilot­pro­jekte aus dem Mittel­stand (siehe auch hier). Im Kern geht es darum, wie Künst­liche Intel­ligenz (KI) für mehr Ressour­cen­ef­fi­zienz einge­setzt werden kann. Rund 120 Vertre­te­rinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden und Forschung tauschten sich über KI-Techno­logien aus und wie Unter­nehmen diese gewinn­bringend einsetzen können.

Die vorge­stellten zehn Beispiele der Unter­nehmen kamen aus verschie­denen Bereichen. So berichtete beispiels­weise ein Verpa­ckungs­her­steller über die Einbettung der KI in die betrieb­lichen Prozesse. Durch den KI-Einsatz konnten im Schnitt 10 bis 15 Prozent Material- und Energie­ein­spa­rungen erzielt werden. Ein Unter­nehmen optimierte im KI-Pilot­projekt den Herstel­lungs­prozess der entwi­ckelten Heizungs­an­lagen. Durch die verbes­serte Planung und Dimen­sio­nierung neuer Hallen lassen sich Nutzungs­daten sammeln und so die Größe und Ausstattung ähnlicher Hallen zukünftig besser planen. Auch hier wurden Material, Energie und CO2 einge­spart. Ein Hersteller von Einlagen konnte durch KI-gestützten 3D-Druck ortho­pä­di­scher Einlagen konnte hierdurch ebenfalls die Materi­al­bilanz drastisch verbessern.

Als Teil der KI-Strategie der Bundes­re­gierung fördert das BMUV die nachhaltige Gestaltung von KI und die Nutzung ihrer Chancen zugunsten von Klima und Umwelt mit 150 Millionen Euro. Im Auftrag des BMUV koordi­niert die Zukunft – Umwelt – Gesell­schaft (ZUG) gGmbH die Umsetzung des Green-AI Hub Mittel­stand. Den Betrieb übernehmen das Deutsche Forschungs­zentrum für Künst­liche Intel­ligenz (DFKI), das Wuppertal Institut, das VDI Techno­lo­gie­zentrum und das VDI Zentrum Ressour­cen­ef­fi­zienz. (Dirk Buchsteiner)

2024-05-16T19:31:20+02:0015. Mai 2024|Digitales, Industrie|

Großbrand in Berlin-Lichterfelde

Lichter­felde-West im Berliner Südwesten besticht für gewöhnlich durch die histo­rische Villen­ko­lonie und durch alten Baumbe­stand. Abseits und südlich davon, am sog. „Stich­kanal“ liegt jedoch auch ein Gewer­be­gebiet in dem es u.a. einen Baumarkt und einen großen Lebens­mit­tel­markt gibt. Seit Freitag­vor­mittag brennt es in der Straße „Am Stich­kanal“ in einer Firma für Metall­technik. Hierbei kam es zu einer gefähr­lichen Rauch­gas­ent­wicklung. Die dunkle Rauch­säule breitete sich weit Richtung Norden aus.

In dem mehrstö­ckigen Gebäude – das mittler­weile weitgehend einge­stürzt sein soll – lagerten laut Feuerwehr Chemi­kalien, darunter Kupfer­cyanid und Schwe­fel­säure. Es bestand zudem die Gefahr, dass sich giftige Blausäure bilden könnte. In verschie­denen Quellen (und auch in der offizi­ellen Warnmeldung) heißt es, dass es sich um einen Brand in einem Störfall­be­trieb handelte. Hinter­grund ist, dass demnach gefähr­liche Stoffe des Anhangs I der Störfall­ver­ordnung (12. BImSchV) in bestimmten Mengen vorhanden waren.

Abhängig von den Mengen handelt es sich um einen Betriebs­be­reich der unteren oder sogar der oberen Klasse. Für Betriebs­be­reiche der unteren Klasse müssen die erfor­der­lichen Vorkeh­rungen getroffen werden, um das Auftreten von Störfällen zu verhindern bzw. die Auswir­kungen so gering wie möglich zu halten. Weitere Pflichten, die für alle Betriebs­be­reiche gelten, sind die Erstellung eines Konzeptes zur Verhin­derung von Störfällen die Einführung eines Sicher­heits­ma­nage­ment­systems zur Umsetzung des Konzeptes. Zudem ist auch die Öffent­lichkeit zu infor­mieren. Für Betriebs­be­reiche der oberen Klasse gelten erwei­terte Pflichten. So ist u.a. ein Sicher­heits­be­richt und ein interner Alarm- und Gefah­ren­ab­wehrplan zu erstellen.

Zwar lässt sich nicht jedes Risiko immer ausschließen. Ausweislich der Brand­ent­wicklung spricht derzeit einiges dafür, dass der hier der Brand­schutz vermutlich an mehreren Stellen versagt hat. Grund­sätzlich wäre (gerade auch mit Blick auf angren­zende Nutzungen) ein umfas­sendes Brand­schutz­konzept zu erwarten gewesen, durch das Brände vermieden, durch bauliche Maßnahmen an der Ausbreitung gehindert und durch das Auffangen des Lösch­mittels Folge­schäden verhütet werden. Erkennbar ist jedoch, dass es der Feuerwehr gelungen scheint, eine Ausbreitung auf andere Betriebe und weitere Nutzungen zu verhindern. Ein gefürch­teter Domino-Effekt hat sich damit vorerst nicht einge­stellt. Funktio­niert haben auch die verschie­denen Katastro­phenwarn-Apps, die schnell auf das Feuer hinwiesen und in den betrof­fenen Berliner Bezirken dringend dazu aufriefen, Fenster und Türen geschlossen zu halten und Lüftungen und Klima­an­lagen abzuschalten. (Dirk Buchsteiner)

2024-05-04T01:54:06+02:003. Mai 2024|Allgemein, Immissionsschutzrecht, Umwelt|

Solar­paket I – 2. Anhörung beendet

Am vergan­genen Montag, den 22.04. hat sich der Bundes­tags­aus­schuss für Klima­schutz und Energie in einer zweiten öffent­lichen Anhörung mit dem „Solar­paket I“ befasst. Geschnürt hat dieses Paket die Bundes­re­gierung und Gegen­stand ist ein Gesetz­entwurf zur Änderung des EEG und weiterer energie­wirt­schafts­recht­licher Vorschriften zur Steigerung von PV als weiterer Baustein der Trans­for­mation, damit Deutschland bis 2045 klima­neutral wird. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Strom­sektor bereits bis 2035 weitgehend ohne die Emission von Treib­haus­gasen auskommen. Hierfür bestehen ambitio­nierte Ausbau­ziele für erneu­erbare Energien. 2022 waren in Deutschland insgesamt knapp 150 Gigawatt (GW) Kapazität zur Strom­erzeugung aus erneu­er­baren Energien instal­liert. Die Photo­voltaik hatte dabei einen Anteil von rund 45 Prozent. Um die im EEG 2023 gesetzten Ziele zur Steigerung der instal­lierten Leistung von Solar­an­lagen bis 2040 zu erreichen, wurde 2023 ein Zubau von Leistung in Höhe von 9 GW angestrebt. Dieses Jahr sollen es 13 GW sein und nächstes Jahr schon 18 GW. Im Jahr 2026 soll der jährliche Leistungs­zubau auf 22 GW gesteigert und für die Folge­jahre auf diesem hohen Niveau stabi­li­siert werden. Der Ausbau umfasst zur einen Hälfte Dachan­lagen und zur anderen Freiflä­chen­an­lagen. Die Regelungen des Solar­pakets I zielen daher insbe­sondere darauf ab, den Ausbau der Photo­voltaik zu erleichtern und zu beschleu­nigen. Beantra­gungs- und Geneh­mi­gungs­ver­fahren sollen kürzer werden. In der Anhörung gab es durchaus viel Zustimmung von Sachver­stän­di­gen­seite, aller­dings werden mit der jüngst angepassten Version des Geset­zes­ent­wurfs nicht alle Wünsche erfüllt. Das betrifft insbe­sondere den sog. Resili­en­z­bonus. Hierdurch sollte die Nutzung von Photo­voltaik-Kompo­nenten aus europäi­scher Produktion gefördert werden. Daraus wird nun erstmal nichts. Auch was Beschleu­ni­gungen von Verfahren anbelangt sollte man weiterhin allen­falls vorsichtig optimis­tisch bleiben. Jeder, der sich mit Geneh­mi­gungen bei Freiflä­chen­an­lagen befasst, weiß, dass selbst wenn das Thema Bebau­ungsplan durch ist, noch einiges an (zu bewäl­ti­gendem) Ungemach aus Anfor­de­rungen drohen kann. Sofern jedoch noch nicht einmal ein Bebau­ungsplan beschlossen wurde, um die baupla­nungs­recht­liche Geneh­mi­gungs­fä­higkeit der Anlage herzu­stellen, sind auch hier Zielkon­flikte und auch die Bürokratie Hemmschuhe beim Ausbau. Und noch sind wir auch noch nicht ganz mit dem Paket durch… (Dirk Buchsteiner)

2024-04-26T13:47:16+02:0026. April 2024|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|