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Über Dirk Buchsteiner

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Lidl muss Elektrokleingeräte zurücknehmen – DUH gewinnt vor Gericht

Ein zentraler Baustein für die Klimaneutralität ist die Circular Economy. Die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektroaltgeräten gewinnt angesichts des dringenden Ziels Ressourcen einzusparen und des steigenden Umweltbewusstseins immer mehr an Bedeutung. Die Rücknahmeverpflichtung von Elektrokleingeräten folgt aus § 17 Abs. 1 Nr. 2 ElektroG. Diese Verpflichtung beruht auf Art. 5 Abs. 2a der Richtlinie 2012/19/EU, wonach die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten Systeme eingerichtet sind, die es den Endnutzern und den Vertreibern ermöglichen, diese Altgeräte zumindest kostenlos zurückzugeben. Diese gesetzliche Regelung dient dem Schutz der Verbraucher, fördert die Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe und trägt dazu bei, dass weniger Elektroschrott illegal oder unsachgemäß entsorgt wird. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen Kleingeräten, bei denen die Rücknahme unabhängig vom Neukauf erfolgen muss, und Großgeräten, deren Rücknahme häufig an den Erwerb eines vergleichbaren neuen Produkts gebunden ist.

Ein neues und interessantes Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11.03.2025 (Az. 9 U 1090/24) hat diesen Grundsatz (und die Vorinstanz, das LG Koblenz) bestätigt. Die Deutsche Umwelthilfe hatte den Discounter Lidl verklagt, weil dieser seiner Pflicht zur Rücknahme von Altelektrogeräten nicht in vollem Umfang nachkam. Testkunden der DUH hatten bei Lidl das Nachsehen und gingen mit einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen Lidl vor. Im Mai 2023 hatten Mitarbeiter von zwei Filialen in Rheinland-Pfalz die Rücknahme eines alten Kopfhörers, eines Ladegeräts und eines Ladekabels verweigert – Geräte, die nach ElektroG unter die gesetzliche Rücknahmepflicht des Handels fallen. Sie waren kleiner als 25 Zentimeter und wurden unabhängig vom Neukauf zur Rückgabe angeboten. Das Gericht stellte fest, dass auch Einzelhändler, die regelmäßig Elektrogeräte anbieten, ihre gesetzliche Verantwortung nicht abtun können und sich an die strikten Vorgaben halten müssen, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Lidl hatte dagegen argumentiert, die Regelung sei verfassungswidrig, weil sie Lebensmittelhändler im Vergleich zu anderen Einzelhändlern sachwidrig ungleich behandele und damit gegen Artikel 3 Grundgesetz verstoße. So seien vor allem Drogeriemärkte, die gleichfalls Elektroartikel im Sortiment haben, grundlos von der Rücknahmepflicht ausgenommen. Das Unternehmen verlangte daher, die Klage abzuweisen oder sie dem Bundesverfassungsgericht beziehungsweise dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Diese Einschätzung teilte das OLG nicht und ging hier von einem acte clair aus: Die Reichweite des Unionsrechts ist derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt.

Mit dieser Entscheidung wird nicht nur die Beweislast der Händler verschärft, da sie künftig lückenlos dokumentieren müssen, wie die Rücknahme und fachgerechte Verwertung der Geräte erfolgt, sondern es wird auch ein deutliches Signal an die gesamte Handelsbranche gesendet, dass kommerzielle Interessen nicht über Umwelt- und Verbraucherschutz gestellt werden dürfen. Unternehmen sind nun gefordert, ihre internen Prozesse zu optimieren, indem sie benutzerfreundliche Rücknahmesysteme implementieren, für umfassende Transparenz sorgen und ihr Personal im Umgang mit den entsprechenden Vorschriften schulen. Auch für die Verbraucher ergeben sich positive Perspektiven: Durch eine konsequentere Umsetzung der Rücknahmepflicht können alte Elektrogeräte künftig leichter und kostenfrei in den Filialen abgegeben werden, was den Recyclingkreislauf unterstützt und einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leistet. Hier könnte durch den Einsatz digitaler Systeme zur Nachverfolgung der Rücknahmeprozesse und eine mögliche Erweiterung der Herstellerverantwortung der Markt weiter transformiert werden, es bleibt also spannend. Innovative Rücknahmelösungen und enge Kooperationen mit zertifizierten Entsorgungsunternehmen können dabei helfen, den gesamten Lebenszyklus der Elektrogeräte nachhaltiger zu gestalten. Insgesamt verdeutlicht das Urteil des OLG Koblenz, dass Unternehmen ihre Prozesse anpassen müssen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. (Dirk Buchsteiner)

2025-03-28T19:47:11+01:0028. März 2025|Abfallrecht|

Berlin Energy Transition Dialogue 2025: Veränderung als Chance

Vom 18. bis 19. März 2025 fand in Berlin der Berlin Energy Transition Dialogue (BETD.25) statt, eine der weltweit führenden Konferenzen zur globalen Energiewende. Unter dem Motto “Veränderung als Chance” brachte die Veranstaltung hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen, um über die Zukunft der Energieversorgung zu diskutieren. Dabei wurde deutlich: Die Transformation der globalen Energiesysteme ist nicht nur notwendig, sondern auch eine enorme Chance für Innovation, Wirtschaftswachstum und Klimaschutz.

Schwerpunkte der Konferenz

Im Mittelpunkt des BETD.25 standen zentrale Themen wie die Umsetzung der Ergebnisse der COP28, globale Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien, die Steigerung der Energieeffizienz, der Ausstieg aus fossilen Energieträgern sowie die Mobilisierung von Finanzmitteln für die Energiewende. Diese Schwerpunkte unterstreichen die Bedeutung einer nachhaltigen Transformation der Energiesysteme für Energiesicherheit und Klimaschutz. Besondere Aufmerksamkeit galt zudem der Rolle von Schwellen- und Entwicklungsländern, die verstärkt in den Wandel einbezogen werden müssen.

Ein wichtiges Thema war die Dekarbonisierung der Industrie, insbesondere der energieintensiven Sektoren wie Stahl, Zement und Chemie. Hier wurden neue Technologien zur Emissionsreduktion vorgestellt, darunter Carbon Capture and Storage (CCS) sowie Wasserstofflösungen für eine klimaneutrale Produktion. Auch die Frage nach resilienten Energieinfrastrukturen und der Rolle digitaler Technologien für ein intelligentes Energiemanagement wurde intensiv diskutiert.

Internationale Zusammenarbeit als Schlüssel

Die Energiewende ist ein globales Projekt, das nur durch internationale Kooperation erfolgreich umgesetzt werden kann. Deutschland betont die Bedeutung langfristiger Energie- und Klimapartnerschaften mit über 30 Ländern, um Investitionen in saubere Technologien und nachhaltige Infrastrukturen zu beschleunigen. Der BETD.25 diente als Plattform, um diese internationalen Partnerschaften zu stärken und gemeinsame Strategien für eine nachhaltige Zukunft zu entwickeln.

Ein zentrales Thema war zudem die gerechte Energiewende (Just Transition). Während Industrienationen bereits große Fortschritte im Ausbau erneuerbarer Energien gemacht haben, stehen viele Länder des globalen Südens vor erheblichen Herausforderungen. Der BETD.25 thematisierte daher auch Finanzierungsmechanismen, um den Zugang zu nachhaltigen Energien weltweit zu erleichtern.

Technologische Fortschritte und wirtschaftliche Chancen

Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Energiewende waren nie günstiger: Die Kosten für erneuerbare Energien sind stark gesunken, der Ausbau von Wind- und Solarenergie schreitet weltweit voran, und Speichertechnologien werden zunehmend wettbewerbsfähig. Gleichzeitig gewinnt der Ausbau von Wasserstoffinfrastrukturen an Dynamik (auch wenn wir bisher noch mehr darüber reden, als ihn tatsächlich produzieren). Besonders grüner Wasserstoff – erzeugt aus erneuerbarer Energie – könnte eine Schlüsselrolle bei der Defossilisierung von Industrien spielen. Es bleibt spannend.

Auch in der Mobilitätswende wurden auf der Konferenz innovative Lösungen vorgestellt. Neben der Elektrifizierung des Verkehrs wurde verstärkt über synthetische Kraftstoffe und neue Batterietechnologien diskutiert. Die Entwicklungen in diesem Bereich könnten nicht nur die CO2-Emissionen im Verkehr senken, sondern auch neue wirtschaftliche Potenziale für Technologieunternehmen und Investoren erschließen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Diskussion war die Rolle von Städten als Treiber der Energiewende. Urbane Räume verbrauchen den Großteil der weltweiten Energie und sind gleichzeitig Vorreiter in der Implementierung nachhaltiger Lösungen. Vertreterinnen und Vertreter aus Metropolen weltweit berichteten über erfolgreiche Konzepte für klimaneutrale Gebäude, Smart Grids und nachhaltige Stadtentwicklung.

Herausforderungen und politische Rahmenbedingungen

Trotz der positiven Entwicklungen gibt es weiterhin große Herausforderungen. Regulatorische Hürden, ein schleppender Netzausbau und Unsicherheiten bei der Finanzierung neuer Technologien bremsen die Energiewende in vielen Regionen. Der BETD.25 machte daher deutlich, dass ambitionierte politische Rahmenbedingungen und klare Anreize für Investitionen notwendig sind. Diskutiert wurde unter anderem über eine stärkere CO2-Bepreisung, die Abschaffung umweltschädlicher Subventionen und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien.

Fazit

Der Berlin Energy Transition Dialogue 2025 hat gezeigt, dass die globale Energiewende nicht nur eine Herausforderung, sondern vor allem eine Chance für nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Versorgungssicherheit darstellt. Chancen muss man jedoch auch erkennen wollen und diese dann nutzen. Hierfür kommt es auch darauf an, dass man mit den richtigen Navigatoren durch das Meer der Regelungen segelt und rechtzeitig den Kompass justiert. Durch internationale Zusammenarbeit, technologische Innovationen und gezielte Investitionen können wir eine nachhaltige Zukunft für kommende Generationen gestalten. Die Konferenz machte zudem deutlich, dass ambitionierte politische Maßnahmen und mutige Entscheidungen erforderlich sind, um den Wandel in der notwendigen Geschwindigkeit voranzutreiben. Die Energiewende ist nicht nur eine Pflicht, sondern eine immense Chance – für Wirtschaft, Gesellschaft und den Planeten. (Dirk Buchsteiner)

Im Zweifel ist Asbest drin: Die LAGA M 23

Asbest – ein Wort, das Bauherren, Entsorger und Recyclingunternehmen aufhorchen lässt. Jahrzehntelang galt das Material als Wunderwerkstoff in der Baubranche, bis seine verheerenden gesundheitlichen Folgen bekannt wurden. Die Vorteile lagen dereinst auf der Hand: Das Material ist hitzebeständig, feuerfest, widerstandsfähig gegen Chemikalien, nicht elektrisch leitend und zudem sehr langlebig. Dadurch wurde es in unzähligen Produkten verarbeitet – von Dach- und Fassadenplatten über Isolierungen bis hin zu Fliesenklebern und Bodenbelägen. Gerade im Brandschutz und bei der Wärmedämmung galt Asbest als nahezu unverzichtbar. Erst mit der Zeit wurde klar, dass die eingeatmeten Fasern schwere Lungenerkrankungen wie Asbestose und Lungenkrebs verursachen können. Diese Erkenntnis führte schließlich zum Asbestverbot in Deutschland im Jahr 1993. In der EU besteht schließlich seit 2005 für Asbest ein weitgehendes Herstellungs-, Inverkehrbringens- und Verwendungsverbot.

Bislang wurden Asbestbelastungen vor allem in typischen Produkten wie Asbestzementplatten oder Dacheindeckungen vermutet. Doch neue Erkenntnisse zeigen: Asbest steckt oft dort, wo man es nicht erwartet – in Spachtelmassen, Putzen, Fliesenklebern oder Farbanstrichen. Diese versteckten Gefahrenquellen sind mit bloßem Auge nicht erkennbar und stellen ein ernsthaftes Risiko für Arbeiter, Entsorger und die Umwelt dar. Genau hier setzt die aktualisierte LAGA M 23 seit November 2022 an. In Brandenburg wurde die Beachtung der LAGA M 23 durch den Erlass vom 26.11.2024 im abfallrechtlichen Vollzug – auch im Zusammenhang mit immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen mit weiteren Hinweise bei der Umsetzung angeordnet. Damit ist die LAGA M 23 in Brandenburg nicht nur ein antizipiertes Sachverständigenwissen, sondern unmittelbar von den Behörden zu beachten. Hiermit haben wir nun die ersten Erfahrungen in der Praxis. Doch worum geht’s eigentlich?

Das Ziel: Mehr Sicherheit durch klare Vorgaben

Die überarbeitete LAGA M 23 verfolgt zwei zentrale Ziele: Erstens, Asbest konsequent aus dem Stoffkreislauf auszuschleusen, um Gesundheits- und Umweltrisiken zu minimieren. Zweitens, das Recycling von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen zu fördern – allerdings nur, wenn nachgewiesen ist, dass diese frei von Asbest sind.

Eine der wichtigsten Neuerungen: Gebäude, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, müssen vor Abriss oder Umbau auf asbesthaltige Materialien untersucht werden. Dabei gilt ein mehrstufiges Verfahren: Zunächst wird geprüft, ob ein begründeter Verdacht auf Asbest besteht. Falls ja, sind Materialproben erforderlich, die nach festgelegten Methoden analysiert werden. Liegt der Asbestgehalt über einem bestimmten Schwellenwert, ist eine gesonderte Entsorgung notwendig.

Herausforderung für Bau- und Recyclingbranche

Die neuen Anforderungen bedeuten mehr Aufwand für Bauunternehmen und Recyclingbetriebe. Abfälle werden künftig in drei Kategorien eingeteilt: eindeutig asbestfrei, verdächtig (untersuchen!) oder nachweislich asbesthaltig. Nur Material ohne Asbestnachweis darf recycelt werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, muss also genau hinschauen und lückenlos dokumentieren.

Doch der Aufwand lohnt sich: Durch die strengeren Vorgaben werden nicht nur Menschen geschützt, sondern auch die Qualität des Bauschuttrecyclings verbessert. Denn eins ist klar: Keiner will, dass asbesthaltiges Material unbemerkt in neuen Bauprojekten landet.

Fazit: Mehr Aufwand, aber auch mehr Schutz?

Mit der neuen LAGA M 23 wird der Umgang mit asbesthaltigen Bauabfällen klar geregelt. Im Zweifel ist Asbest drin und das kostet dann. Zwar erfordert die Umsetzung mehr Sorgfalt und Dokumentation, doch soll sie sicherstellen, dass gefährliche Stoffe nicht unkontrolliert in den Stoffkreislauf gelangen. Bauunternehmen, Entsorger und Recyclingfirmen müssen sich mit den neuen Vorgaben vertraut machen – denn wer hier auf Prävention setzt, spart langfristig Kosten und sorgt für eine sichere Zukunft. Ob diese Botschaft jedoch auch beim Ottonormalbürger ankommt, der sein Haus in Eigenhand saniert oder seinen Kaninchenstall abreißt, bleibt fraglich. Dann mag womöglich der Weg in den Wald kürzer sein, als zum Entsorger. Ob beim Abriss oder im Recycling: Wer auf Nummer sicher geht, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch kommende Generationen. Doch teurer wird es allemal. (Dirk Buchsteiner)

2025-03-14T00:23:59+01:0014. März 2025|Abfallrecht|