Wir öffnen unser erstes Türchen des virtu­ellen re Advents­ka­lenders, mit dem wir Ihnen einen kleinen Einblick geben möchten, was unsere Kanzlei in diesem Jahr so an inter­es­santen Verfahren und Projekten betrieben hat.

Wir führen für einen unserer Mandanten derzeit vor dem Landge­richt Düsseldorf eine Schaden­er­satz­klage gegen den Energie­ver­sorger gas.de. Hinter­grund der Klage ist die – nach unserer Rechts­auf­fassung unzulässige – Vertrags­kün­digung eines Kunden durch gas.de im Dezember 2022. Ein hiervon betrof­fener ehema­liger gas.de Kunde hat seine möglichen Schaden­er­satz­an­sprüche gegen gas.de in nicht unerheb­licher Höhe an unseren Mandanten abgetreten, die diese nun als eigene Ansprüche aus abgetre­tenem Recht geltend macht.

Wir halten die Kündigung und gleich­zeitige Einstellung der Belie­ferung des betrof­fenen Kunden durch gas.de für rechts­widrig. Der einge­klagte Schaden­er­satz­an­spruch bemisst sich dabei nach unserer Rechts­auf­fassung aus der Differenz zwischen dem Liefer­preis den der gekün­digte Kunde bei einer Fortsetzung der Belie­ferung durch gas.de gezahlt hätte und den tatsäch­lichen Kosten, die er für eine vertraglich geschuldete Weiter­ver­sorgung durch einen neuen Energie­lie­fe­ranten aufwenden musste.

Der von uns einge­klagte Fall ist mögli­cher­weise reprä­sen­tativ für eine Vielzahl vergleich­barer Fälle, denn die Verbrau­cher­zen­trale meldet auf Ihrer Website, dass der Versorger gas.de so mit einer Vielzahl seiner Kunden verfahren sei.

In einem ersten Hinweis­be­schluss vom 01. August 2022 hat das Landge­richt Düsseldorf mitge­teilt, dass die Klage grund­sätzlich Aussicht auf Erfolg habe. Der Termin für die mündliche Verhandlung wurde vom Gericht leider mehrfach verschoben, er soll nun im Februar 2023 statt­finden. Wir hatten über den Fall auch hier schon einmal kurz berichtet.

Das Klage­ver­fahren führt für den Kläger Dr. Christian Dümke.