Wir öffnen unser erstes Türchen des virtuellen re Adventskalenders, mit dem wir Ihnen einen kleinen Einblick geben möchten, was unsere Kanzlei in diesem Jahr so an interessanten Verfahren und Projekten betrieben hat.
Wir führen für einen unserer Mandanten derzeit vor dem Landgericht Düsseldorf eine Schadenersatzklage gegen den Energieversorger gas.de. Hintergrund der Klage ist die – nach unserer Rechtsauffassung unzulässige – Vertragskündigung eines Kunden durch gas.de im Dezember 2022. Ein hiervon betroffener ehemaliger gas.de Kunde hat seine möglichen Schadenersatzansprüche gegen gas.de in nicht unerheblicher Höhe an unseren Mandanten abgetreten, die diese nun als eigene Ansprüche aus abgetretenem Recht geltend macht.
Wir halten die Kündigung und gleichzeitige Einstellung der Belieferung des betroffenen Kunden durch gas.de für rechtswidrig. Der eingeklagte Schadenersatzanspruch bemisst sich dabei nach unserer Rechtsauffassung aus der Differenz zwischen dem Lieferpreis den der gekündigte Kunde bei einer Fortsetzung der Belieferung durch gas.de gezahlt hätte und den tatsächlichen Kosten, die er für eine vertraglich geschuldete Weiterversorgung durch einen neuen Energielieferanten aufwenden musste.
Der von uns eingeklagte Fall ist möglicherweise repräsentativ für eine Vielzahl vergleichbarer Fälle, denn die Verbraucherzentrale meldet auf Ihrer Website, dass der Versorger gas.de so mit einer Vielzahl seiner Kunden verfahren sei.
In einem ersten Hinweisbeschluss vom 01. August 2022 hat das Landgericht Düsseldorf mitgeteilt, dass die Klage grundsätzlich Aussicht auf Erfolg habe. Der Termin für die mündliche Verhandlung wurde vom Gericht leider mehrfach verschoben, er soll nun im Februar 2023 stattfinden. Wir hatten über den Fall auch hier schon einmal kurz berichtet.
Das Klageverfahren führt für den Kläger Dr. Christian Dümke.
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