Die Bioab­fall­ver­ordnung (BioAbfV) regelt die Verwertung von Bioab­fällen auf landwirt­schaftlich, forst­wirt­schaftlich und gärtne­risch genutzten Böden. Wir erinnern uns, 2022 gab es eine „kleine Novelle“ der Bioab­fall­ver­ordnung mit gestaf­feltem Inkraft­treten von einzelnen Vorschriften. Die Anfor­de­rungen an die Fremd­stoff­ent­frachtung in § 2a traten nun zum 01.05.2025 in Kraft.

Hierin heißt es u.a.: Der Anteil der Fremd­stoffe Glas, Metalle und Kunst­stoffe mit einem Siebdurchgang von mehr als 2 Milli­metern darf zusammen einen Höchstwert von 0,5 vom Hundert, bezogen auf die Trocken­masse des Materials, bei den in Absatz 1 genannten Bioab­fällen und Materialien nicht überschreiten (…).

Zu diesen Anfor­de­rungen gehört unter anderem auch, dass Aufbe­reiter, Bioab­fall­be­handler und Gemisch­her­steller übernommene verpackte Bioab­fälle – insbe­sondere verpackte Lebens­mit­tel­ab­fälle – zunächst von anderen Bioab­fällen getrennt halten und eine geson­derte Verpa­ckungs­ent­frachtung durch­führen müssen. Die Fremd­stoffe, sprich, Verpa­ckungen, sollen dabei in möglichst großstü­ckigem Zustand aussor­tiert werden.

Von Verbands­seite wird diese Verschärfung durchaus begrüßt. Vom BDE Bundes­verband der Deutschen Entsorgungs‑, Wasser- und Kreis­lauf­wirt­schaft e. V. hieß es dazu: „Wir unter­stützen die neuen Vorgaben, da sie den Eintrag von Kunst­stoffen und anderen Störstoffen in die Umwelt reduzieren und die Qualität der Bioab­fälle deutlich verbessern“. „Eine sorgfältige Getrennt­sammlung war schon immer erfor­derlich. Kunst­stoffe, Metalle und Glas gehören nicht in die Biotonne, da sie hohe Behand­lungs­kosten verur­sachen und die Qualität der Komposte mindern. Die neuen Grenz­werte richten sich primär an die Kommunen, die durch Abfall­sat­zungen Anreize für bessere Mülltrennung schaffen können – etwa durch Öffent­lich­keits­arbeit, Gebüh­ren­mo­delle oder Sanktionen bei Fehlwürfen. Mit kluger lokaler Steuerung müssen dadurch keine zusätz­lichen Kosten für Bürge­rinnen und Bürger entstehen“. (so steht es zumindest im Recycling Magazin).

So richtig es auch ist, Bioabfall von Fremd­stoffen zu trennen, so bausch­schmerz­be­haftet ist es dann doch oftmals in der Praxis. Fehlwürfe sind ein Problem, besonders in Städten. Was in welche Tonne kommt, lernt man zwar auch in der Schule (oder sollte es dort lernen). Doch gilt hier auch der Grundsatz, was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr. Steigende Kosten sind dann die logische Folge, denn wenn nicht am Entste­hungsort getrennt wird, helfen am Ende auch modernste Maschinen nicht, heißt es aus der Praxis. Der Verbraucher hat mitunter immer noch nicht gelernt, dass die Plastiktüte („ist doch kompost­tierbar!“) nicht in die Biotonne gehört. Auch zu den Biomüll­pa­pier­tüten gibt es unter­schied­liche Meinungen. In Berlin sind diese gestattet, woanders nicht. Das Ziel sollte aber sein, dass am Ende dann Energie produ­ziert bzw. ein guter Kompost aus dem Bioabfall herge­stellt wird. Für letzteren besteht dann auch die Hoffnung, dass dieser auch beim Behandler das Ende der Abfall­ei­gen­schaft erreicht. Doch das ist ein anderes Thema. (Dirk Buchsteiner)