Konsultation der BNetzA zu vermiedenen Netzentgelten
Ein neuer Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur schlägt den schrittweisen Abbau der vermiedenen Netzentgelte für dezentrale Stromerzeugung in den Jahren 2026 bis 2028 vor. Diese Entgelte auf Grundlage von § 18 StromNEV werden bislang bekanntlich an Betreiber dezentraler Anlagen (z. B. Blockheizkraftwerke, kleinere KWK-Anlagen) gezahlt, weil deren Einspeisung vorgelagerte Netzebenen entlastet.
Die Entgelte sind für viele Betreiber faktisch ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsrechnung ihrer Anlagen. Viele Investitionen beruhen also auf der Gewährung vermiedener Netzentgelte. Seit 2018 wurde die Förderung für neuere volatile Anlagen bereits eingeschränkt, der Bestandsschutz für ältere konventionelle Anlagen blieb aber zunächst bestehen.
Die Bundesnetzagentur hält die Entgelte aber auch für Bestandsanlagen auch aus europarechtlichen Gründen nicht mehr für sachlich gerechtfertigt. Die Entgelte sollen daher bis 2028 stufenweise um 25 % pro Jahr reduziert werden und mit dem Außerkrafttreten der Stromnetzentgeltverordnung 2029 ganz entfallen.
Die Konsultation läuft bis zum 23.05.2025 (Miriam Vollmer).