Ein neuer Festle­gungs­entwurf der Bundes­netz­agentur schlägt den schritt­weisen Abbau der vermie­denen Netzent­gelte für dezen­trale Strom­erzeugung in den Jahren 2026 bis 2028 vor. Diese Entgelte auf Grundlage von § 18 StromNEV werden bislang bekanntlich an Betreiber dezen­traler Anlagen (z. B. Block­heiz­kraft­werke, kleinere KWK-Anlagen) gezahlt, weil deren Einspeisung vorge­la­gerte Netzebenen entlastet.

Die Entgelte sind für viele Betreiber faktisch ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaft­lich­keits­rechnung ihrer Anlagen. Viele Inves­ti­tionen beruhen also auf der Gewährung vermie­dener Netzent­gelte. Seit 2018 wurde die Förderung für neuere volatile Anlagen bereits einge­schränkt, der Bestands­schutz für ältere konven­tio­nelle Anlagen blieb aber zunächst bestehen.

Die Bundes­netz­agentur hält die Entgelte aber auch für Bestands­an­lagen auch aus europa­recht­lichen Gründen nicht mehr für sachlich gerecht­fertigt. Die Entgelte sollen daher bis 2028 stufen­weise um 25 % pro Jahr reduziert werden und mit dem Außer­kraft­treten der Strom­netz­ent­gelt­ver­ordnung 2029 ganz entfallen.

Die Konsul­tation läuft bis zum 23.05.2025 (Miriam Vollmer).