Die Idee, Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung im Sinne des EEG gemeinsam zu betreiben und zu nutzen ist nicht neu, sttieß in der Vergangenheit aber regelmäßig auf diverse Rechtsprobleme. Das soll nach dem Referentenentwurf vom 28.08.2024 zur Novellierung des EnWG mit dem neuen § 42c EnWG jetzt alles einfacher werden.
Letztverbraucher sollen hiernach eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zur gemeinsamen Nutzung oder eine Energiespeicheranlage, deren zwischengespeicherte Energie ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammt, betreiben oder an einer Vereinbarung darüber teilnehmen können, wenn sie eine vertragliche Vereinbarung über die Lieferung von in der Anlage erzeugtem Strom mit anderen mitnutzenden Letztverbrauchern getroffen haben, der Betrieb der Anlagen nicht Haupttätigkeit der betreibenden oder mitnutzenden Letztverbrauchers ist, sich die Anlage und die Verbrauchsstellen in demselben Gebiet befinden, in dem der Betreiber von Energieverteilernetzen nach § 42c Absatz 3 EnWG eine solche gemeinsame Nutzung zu ermöglichen hat, und die Strombezugsmengen jedes mitnutzenden Letztverbrauchers sowie die Erzeugungsmenge der Anlage viertelstündlich gemessen werden können.
Die hierfür erforderliche vertragliche Regelung der teilnehmenden Letztverbraucher hat dabei mindestens Folgendes zu regeln: Das Recht des mitnutzenden Letztverbrauchers zur Nutzung der elektrischen Energie, die durch die Anlagen erzeugt wurde, im Umfang des aufgrund eines Aufteilungsschlüssels ermittelten Anteils, einen entsprechenden Aufteilungsschlüssel und Angaben, ob eine entgeltliche Gegenleistung für die Nutzung der elektrischen Energie durch den mitnutzenden Letztverbraucher an den Betreiber zu leisten ist sowie dessen Höhe in Cent pro Kilowattstunde.
Für Unternehmen als Letztverbraucher soll diese Regelung allerdings nur gelten, wenn es sich dabei um Kleinstunternehmen nach der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen (ABl. L 124 von 20.5.2003, S. 36) oder um kleine oder mittlere Unternehmen handelt.
(Christian Dümke)
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