Wer soll das alles lesen – die Veröffentlichungspflichten der neuen AVBFernwärmeV
Bürokratieabbau ist ja angeblich gerade sehr populär. Aber wenn es nach dem Ministerium geht, gilt das nicht für Fernwärmeversorger: Im aktuellen Entwurf einer neuen AVBFernwärmeV vervielfachen sich die in § 1a AVBFernwärmeV angeordneten Veröffentlichungspflichten.
Derzeit beschränkt sich § 1a AVBFernwärmeV auf wenige Punkte, insbesondere die allgemeinen Versorgungsbedingungen und die Netzverluste. Beide Angaben gehören auch künftig ins Internet. Neben diesen Angaben muss der Versorger in Zukunft aber auch noch den Energieträgermix, die Eigenerzeugung und den Fremdbezug und deren Kostenanteile publizieren. Wie schon beim Strom soll nun auch hier auf die THG-Emissionen eingegangen werden, zusätzlich auf den Primärenergiefaktor. Der Verordnungsgeber will weiter ein Berechnungsbeispiel für ein normiertes Einfamilienhaus und ein Mehrfamilienhaus sehen.
Auch bisher gehörten die Preisblätter bereits zu den Pflichtangaben, die zu veröffentlichen waren. Sofern diese eine Preisgleitklausel enthalten, ist hier künftig zusätzlich eine Musterberechnung zu veröffentlichen. Außerdem muss der Versorger ein Berechnungsinstrument, also ein digitales Tool, online stellen, mit dem der Besucher der Webseite interaktiv die Preisentwicklung nachvollziehen kann. Die amtliche Begründung spricht beispielhaft von einem Excel-Sheet.
In Hinblick auf die Netzverluste gehören weitere Details an die Öffentlichkeit, effizienzbezogen sind zudem Effizienzmaßnahmen des Versorgers zu publizieren. Ganz neu sind Pflichten über Maßnahmen zur Ausfallprävention.
Ob die Umsetzung dieser neuen Verpflichtungen wirklich mehr Transparenz für den Verbraucher schafft, ist dabei zweifelhaft. Nur die wenigsten Verbraucher dürften ein so intensives Interesse an der Struktur ihrer Fernwärme haben, dass sie sich in die zu veröffentlichenden Informationen vertiefen. Doch auch wenn es keiner lesen sollte: Versorger sollten die Verpflichtungen, wenn sie so in Kraft gesetzt werden, ernst nehmen, um Abmahnungen zu vermeiden (Miriam Vollmer).