Gegen die beiden Energieversorger gas.de Versorgungsgesellschaft mbH und Stromio GmbH sind derzeit diverse Schadenersatzklagen beim Landgericht Düsseldorf anhängig (wir berichteten). Streitgegenstand sind Schadenersatzansprüche von Letztverbrauchern, denen die beiden Versorger mit Sitz in Kaarst Ende 2021 und Anfang 2022 fristlos die Energielieferverträge gekündigt hatten.
In drei Verfahren wurde der Versorger Stromio auch bereits zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
In insgesamt neun dieser Klageverfahren haben Stromio und gas.de nun Ablehnungsgesuche nach § 42 ZPO wegen der Besorgnis der Befangenheit der gegen drei Richter der für die Verfahren zuständigen Zivilkammer 14d des Landgerichts Düsseldorf gestellt. Die Befangenheitsanträge wurden 2 Tagen vor dem vom Gericht angesetzten Termin zur mündlichen Verhandlung am 22. Februar 2024 eingereicht und hatten eine Aufhebung des Verhandlungstermins zur Folge, da nun zunächst über die Befangenheitsanträge entschieden werden muss.
Begründet wurden die 5 Befangenheitsanträge von Stromio und 4 Befangenheitsanträge von gas.de wortgleich mit einem angeblichen Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der mit den Verfahren befassten Richter, aufgrund der Einlassungen der Zivilkammer 14d in Hinweisbeschlüssen zu den Verfahren.
In den Hinweisbeschlüssen hatte die Zivilkammer jeweils mitgeteilt:
„Die Klage dürfte nach derzeitigem Sach- und Streitstand auch in der Sache Aussicht auf Erfolg haben.“
und dies auch jeweils unter Bezugnahme auf die Einwände der Beklagten Versorger umfassend begründet. Die ZfK berichtete darüber. Ob im Rahmen der Begründung nun Anzeichen für eine angebliche Befangenheit des Gerichts erkennbar waren, müssen nun andere Richter entscheiden, bevor das Verfahren fortgesetzt werden kann.
Über den weiteren Fortgang der Verfahren werden wir berichten.
(Christian Dümke)
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