Das Landge­richt Düsseldorf hat die Stromio GmbH in zwei von uns geführten Klage­ver­fahren am 30. November 2023 zur Zahlung von Schaden­ersatz in Höhe von11.286,57 EUR  und 13.077,34 EUR  EUR verurteilt.

Geklagte hatte die VENEKO GmbH, die für 52 ehemalige Stromio Kunden aus abgetre­tenem Recht Schaden­er­satz­for­de­rungen wegen aus Sicht der Kunden unberech­tigter Kündigung der Strom­lie­fer­ver­träge im Jahr 2021 geltend macht.

Es handelt sich bei den Urteilen vom 30.11.2023  zu den Akten­zeichen 14d O 23/23 und 14d O 25/23 um Versäum­nis­ur­teile, da die Stromio GmbH es vorge­zogen hatte, sich nicht gegen die Klagen zu vertei­digen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

(Christian Dümke)