Das Landgericht Düsseldorf hat die Stromio GmbH in zwei von uns geführten Klageverfahren am 30. November 2023 zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von11.286,57 EUR und 13.077,34 EUR EUR verurteilt.
Geklagte hatte die VENEKO GmbH, die für 52 ehemalige Stromio Kunden aus abgetretenem Recht Schadenersatzforderungen wegen aus Sicht der Kunden unberechtigter Kündigung der Stromlieferverträge im Jahr 2021 geltend macht.
Es handelt sich bei den Urteilen vom 30.11.2023 zu den Aktenzeichen 14d O 23/23 und 14d O 25/23 um Versäumnisurteile, da die Stromio GmbH es vorgezogen hatte, sich nicht gegen die Klagen zu verteidigen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
(Christian Dümke)
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